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Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_005
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
5
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1865
Scope:
437 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Deutschland und die beiden deutschen Großmächte.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Deutschland.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)
  • Title page
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1863.
  • II. Deutschland und die beiden deutschen Großmächte.
  • I. Deutschland.
  • II. Preußen.
  • III. Oesterreich.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Beilagen.
  • Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1864.
  • Register.

Full text

114 Deutschland. 
Die neuen Zollvereinsverträge auf Grundlage des franz. Handels- 
vertrags werden in Berlin zwischen Preußen, Sachsen, Baden, Kur- 
hessen, den thüringischen Staaten, Braunschweig und Frankfurt 
vollzogen. Die Unterhandlungen über den Beitritt auch Oldenburgs 
sind noch nicht beendigt. Bayern und seinen Zollverbündeten wird 
der Beitritt und der Eintritt in dieselben Vortheile bis zum 1. Oct. 
vorbehalten. Schluß der Berliner Zollconferenz. 
28. Juni. (Hannover). Die Conferenz beider Kammern verständigt sich 
bezüglich der Synodalangelegenheit. 
29. „ (Deutsch-dänischer Krieg). Die Preußen nehmen Alsen. 
„ „ (Hessen-Darmstadt). Die II. Kammer beharrt mit 33 gegen 
6 Stimmen auf ihrem früheren von der I. Kammer abgelehnten 
Beschlusse bez. Verfassungsreformen in der evang. Kirche. 
30. „ (Lauenburg). Die Ritter= und Landschaft protestirt in einer 
Eingabe an die Bundesversammlung gegen eine Entscheidung über 
die Souveränetät des „freilich geringen, aber doch unbestritten selb- 
ständigen, deutschen Bundeslandes“ ohne ihre Mitwirkung und Zu- 
stimmung: 
„.. Um so zuversichtlicher dürfen wir erwarten, daß nur mit Erhaltung 
der Selbständigkeit und seitherigen Verfassung so wie aller Rechte des 
Landes, wenn solches nach dem Gange der Ereignisse und in Folge der 
Anträge der Fürstenhäuser, welche Ansprüche aus dem Grunde des 
 Erbrechts auf das Land zu haben vermeinen, geschehen muß, nur unter 
unserer Mitwirkung und Beistimmung Verfügung über das Land 
getrossen werden wird., Das Recht der Landstände, bei den Hand- 
lungen, welche eine Abänderung und Feststellung der Staatserbfolge bezwecken, 
oder eine Landesveräußerung involviren, zugezogen zu werden, mag davon in 
früheren Zeiten auch in einzelnen Fällen thatsächlich abgewichen sein, wird 
man heutigen Tages nicht in Abrede stellen wollen. Eine der- 
artige Mitwirkung der Landstände wird schon deshalb als erforderlich angesehen 
werden müssen, weil dieselben die Landesverfassung gegen Beeinträchtigungen 
zu wahren berufen sind. Wir bitten demnach ehrerbietigst: „„Hohe Bundes- 
versammlung wolle, im Falle der Entscheidung über die auf das Herzogthum 
Lauenburg erhobenen Successionsansprüche oder der im Wege der politischen 
Transaction über das Land zu treffenden Verfügung es nicht gestatten, daß die 
eine oder die andere geschehe, ohne daß die Selbständigkeit des Landes, als 
eines eigenen deutschen Herzogthums und die verfassungsmäßigen Rechte 
desselben in ihrem ganzen Umfange gesichert werden, auch nicht anders als 
unter Mitmirkung und Zustimmung der gesetzmäßigen Landesvertretung.““ 
„ „ (Sachsen). Die J. Kammer beschließt einstimmig, die Regierung 
zu ersuchen, beim Bunde dahin zu wirken, daß derselbe sich an der 
Fortsetzung des Krieges gegen Dänemark betheilige und die Erb- 
folgefrage schleunigst erledige. Der Cultusminister erklärt, der 
sächsische Bundestagsgesandte sei bereits dahin instruirt und hält das 
Eintreten des Bundes in den Krieg und die Anerkennung des 
Herzogs Friedrich für unzweifelhaft. 
„ „ (Hessen-Darmstadt). Die II. Kammer beharrt mit 28 bis 
30 Stimmen gegen 8 bis 10 auf ihren früheren Beschlüssen be- 
treffend die rechtliche Stellung der Kirchen im Staate.
	        

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