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Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_005
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
5
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1865
Scope:
437 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Deutschland und die beiden deutschen Großmächte.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
II. Preußen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)
  • Title page
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1863.
  • II. Deutschland und die beiden deutschen Großmächte.
  • I. Deutschland.
  • II. Preußen.
  • III. Oesterreich.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Beilagen.
  • Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1864.
  • Register.

Full text

160 Preußen. 
8. Jan. Sitzung des Budgetausschusses des Abg.-Hauses. Die Regierung 
bestreitet nachdrücklich das Recht des Hauses auf Controlle des Staats- 
vermögens, welches der König als Repräsentant des Staates verwalte; 
die Verfassung kenne keine solche Controlle. Der Ausschuß beschließt, 
beim Hause darauf anzutragen, es möge die Regierung zur Vorlage 
des geforderten Specialnachweises über den Staatsschatz auffordern 
und bis diese erfolgt sein werde, die Decharge für die Staatsrech- 
rechnungen von 1859, 1860 und 1861 verweigern. 
11. „ Der Abg. Virchow interpellirt die Regierung bez. eines Rücktritts 
Preußens vom Londoner Vertrage. Bismarck erklärt, er werde ant- 
worten, sobald das Haus über die Anleihe werde Beschluß gefaßt 
haben. Beginn der Debatte über die Militärexigenz für 1864. 
Referat des Berichterstatters v. Vagerst. 
13. „ Abstimmung des Abg.-Hauses über den Mililäretat für 1864. 
Für die Einstellung der Armeereorganisationskosten ins Ordinarium 
nach dem Verlangen der Regierung stimmen nur die Minister, die 
feudale Fraction und einige Katholiken; auch der Antrag, diese 
Kosten im Extraordinarium zu bewilligen, wird mit 280 gegen 35 
Stimmen verworfen. 
„ „ Antwort des Königs auf die Adresse des Herrenhauses v. 21. 
Dec. v. J.: 
„Ich habe die Adresse des Herrenhauses vom 21. Dec. v. J. empfangen 
und mit Befriedigung von ihrem Inhalt Kenntniß genommen. Der Zweck 
der Forderung, welche Meine Regierung an die Landesvertretung gestellt hat, 
ist, wie die Adresse mit Recht bemerkt, einestheils die Erfüllung bestimmter 
bundesrechtlicher Verpflichtungen, zu welchen die Mittel nicht versagt werden 
können, anderntheils die Wahrung von Preußens Machtstellung und Ehre 
gegen jeden Angriff bei dieser Erfüllung. Daß das Herrenhaus die Lösung 
der Aufgabe, welche Preußens Politik zur Zeit gestellt ist, mit voller Zuversicht 
in der Hand seines Königs sieht, daran habe Ich nie gezweifelt; aber der 
erneute Ausdruck dieses Vertrauens ist Mir erfreulich gewesen in einer Zeit, 
welche ernste und folgenschwere Entschlüsse von Mir fordern. Ich bin über- 
zeugt, daß das Land, welches Meine Gesinnungen kennt, bieses Vertrauen 
theilt. Das Herrenhaus wird von der richtigen Erkenntniß geleitet, daß 
Angesichts der drohenden Verwickelungen die Wege der Politik sich nicht im 
im Voraus bestimmen lassen, und daß Rechtsfragen und völkerrechtliche Be- 
ziehungen nicht durch Wünsche und Sympathien, so natürlich dieselben auch 
sein mögen, entschieden werden können, daß aber, wenn jenes Ziel, über welches 
Alle einig sind, nämlich die Wahrung der Rechte Deutschlands, sowie der Ehre 
und Macht Preußens erreicht werden soll, es unumgänglich nöthig ist, für 
alle Fälle gerüstet zu sein. Ich spreche dem Herrenhause für die Zusage 
seiner vertrauensvollen Unterstützung Meinen Dank aus und mag der Hoffnung 
nicht entsagen, daß in beiden Häusern des Landtages sich die Hingebung an 
des Vaterlandes Aufgabe kräftig genug erweisen werde, um jede Rücksicht auf 
schwebende Differenzen in den Hintergrund treten zu lassen und Meiner 
Regierung durch einmüthigen Beschluß die Mittel zur Verfügung zu stellen, 
welche für die Lösung jener Aufgabe erforderlich sind." 
14. „ Der Magistrat von Berlin beschließt, der Anweisung der Regierung, 
der Wahl-Untersuchungscommission des Abg.-Hauses keine Auskunft 
zu ertheilen, nicht Folge zu geben, beim Oberpräsidenten Beschwerde
	        

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