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Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)

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Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_005
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
5
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1865
Scope:
437 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
III. Außerdeutsche Staaten.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
3. England.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)
  • Title page
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1863.
  • II. Deutschland und die beiden deutschen Großmächte.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • 1. Portugal.
  • 2. Spanien.
  • 3. England.
  • 4. Frankreich.
  • 5. Italien.
  • 6. Schweiz.
  • 7. Belgien.
  • 8. Holland.
  • 9. Schweden und Norwegen.
  • 10. Dänemark.
  • 11. Rußland.
  • 12. Türkei.
  • 13. Griechenland.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Beilagen.
  • Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1864.
  • Register.

Full text

198 England. 
und der Integrität der dänischen Monarchie erheischt. Zu diesem Zwecke ist 
jedoch ein Einverständniß und eine Cooperation der Vertragsmächte 
nothwendig und J. Maj. Regierung wünscht deshalb zu wissen, ob Frankreich 
hiezu geneigt wäre, um die Verpflichtungen des Vertrags von 1852 und nament- 
lich die Integrität der dänischen Monarchie aufrecht zu halten.“ 
18. Jan. Eine Dep. Russels nach Wien verlangt von Oesterreich eine for- 
melle Erklärung, daß es an dem Princip der Integrität der dänischen 
Monarchie festhalte. 
„ „ Eine Dep. Russels nach Kopenhagen dringt neuerdings in Däne- 
mark, den Reichsrath sofort einzuberufen, um die Novemberverfassung 
wieder abzuschaffen. 
Es wäre das nur die Erfüllung einer Verpflichtung, die nicht 
geläugnet werden kann, jedoch, ohne Zweifel ohne es zu beabsichtigen, gebrochen 
worden ist.“ 
20. „ England verlangt auch von Preußen eine förmliche Erklärung, daß 
es an dem Princip der Integrität der dänischen Monarchie festhalte. 
24. „„ Russel schlägt Frankreich nochmals eine Verständigung und even- 
ztaelle Cooperation der Londoner Vertragsmächte vor: 
..Ihre Maj. Regierung hält fest an der von den Großfmächten in der 
Einleitunz zum Londoner Vertrag ausgesprochenen Meinung, daß die Inte- 
grität der dänischen Monarchie nicht blos ein Element des Gleichgewichts der 
Mächte, sondern auch ein Pfand des Friedens sei und wünscht daher die In- 
tegrität der dänischen Monarchie, die der hauptsächlichste Gegenstand jenes Ver- 
trags war, aufrecht zu erhalten. J. Maj. Regierung ist ängstlich bemüht, 
dieses Ziel womöglich auf dem Wege friedlicher Unterhandlungen zu erreichen; 
allein es besiehen in Deutschland zwei sehr verschiedenc Auffassungen des Streites 
zwischen Deutschland und Dänemark. Die eine Partei sucht den Prinzen von 
Augustenburg in den Besitz von Holstein und nachher auch in denjenigen des 
Herzogthums Schleswig zu setzen. Ein anderer Theil des Bundes dagegen, 
aus den großen Monarchien Oesterreich und Preußen bestehend, anerkennt den 
Vertrag von 1852 und verlangt von dem jetzigen König von Dänemark nur 
die Erfüllung der von seinem Vorgänger in den Jahren 1851 — 52 ein- 
gegangenen Verpflichtungen. Der erste Plan führt zu einer Zerstückelung 
der dänischen Monarchie und um die Ausführung dieses Planes zu verhindern, 
sucht J. Maj. Regierung das Einverständniß und die Mitwirkung 
(concert and cooperation) Frankreichs, Rußlands und Schwedens nach, in 
der Absicht, Dänemark in seinem Widerstande gegen eine solche 
Zerstückelung wenn nöthig materielle Unterstützung zu gewäh- 
ren (in ordre to give if necessary material assistance to Danmark 
in the resistance of such dismembrement). Der Plan Oesterreichs und 
Preußens scheint eine Erfüllung gewisser Versprechungen von Seite Dänemarks 
in's Auge zu fassen, die mit der Unabhängigkeit und Zntegrität desselben 
vereinbar wäre und nur für den Fall, daß Dänemark alle diese Verpflich- 
tungen erfüllen und daß die deutschen Mächte dennoch weitere Forderungen 
an dasselbe stellen sollten, könnten ernste Verwickelungen entstehen. Dieser 
Fall kann, wie zu hoffen ist, kaum als wahrscheinlich angenommen werden. 
Allein J. M. Regierung wünscht auch diesen Fall nicht von der Erwägung der 
Mächte, die sie zu einem Einverständniß mit ihr einladet, auszuschließen. 
. scheint indeß J. M. Regierung, daß, wenn ein vollständiges Einverständniß u 
diese Angelegenheit zwischen Großbritannien, Frankreich, Rußland und Schweden 
hergestellt werden könnte, die moralische Wirkung einer solchen Union an sich 
schon genügen würde, um den beabsichtigten Zweck zu erreichen. Ew. Exc. 
Antwort an Herrn Drouyn de l'Huys bezüglich der Ereignisse von 1830 in
	        

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