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Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_005
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
5
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1865
Scope:
437 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
III. Außerdeutsche Staaten.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
4. Frankreich.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)
  • Title page
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1863.
  • II. Deutschland und die beiden deutschen Großmächte.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • 1. Portugal.
  • 2. Spanien.
  • 3. England.
  • 4. Frankreich.
  • 5. Italien.
  • 6. Schweiz.
  • 7. Belgien.
  • 8. Holland.
  • 9. Schweden und Norwegen.
  • 10. Dänemark.
  • 11. Rußland.
  • 12. Türkei.
  • 13. Griechenland.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Beilagen.
  • Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1864.
  • Register.

Full text

Frankreich. 223 
würden; aber unsere Anwesenheit in Rom, welche uns in dieser Beziehung 
gebieterische Verflichtungen auferlegt, trägt dazu bei, die Beziehungen der bei- 
den Regierungen zu einander delikater zu gestalten und ihrer gegenseitigen 
Empfindlichkeit Nahrung zu geben. So offen nun auch diese Unzuträglich- 
keiten vor Augen liegen, so haben wir uns doch nicht von der Mission, die 
wir übernommen haben, abwenden lassen. Der heilige Vater hatte keine Armee, um 
seine Autorität im Inneren gegen die Pläne der revolutionären Partei zu 
schützen:; andererseits herrschten auf der Halbinsel die beunruhigendsten Ab- 
sichten in Beziehung auf den Besitz der Stadt Rom, welche die italienische 
Regierung selbst sowohl durch den Mund ihrer Minister im Parlamente, als 
in ihren diplomatischen Mittheilungen als Hauptstadt Italiens reclamirte. 
So lange diese Anschauungen das Cabinet von Turin beherrschten, mußten 
wir befürchten, daß wenn unsere Truppen zurückgezogen würden, das Gebiet 
des heil. Stuhles Angriffen ausgesetzt wäre, denen zu widerstehen die päpst- 
liche Regierung nicht im Stande sein würde. Wir wollten ihr die Stütze 
unserer Armee erhalten bis die Gefahren dieser von keiner Ueber- 
legung geleiteten Bestrebungen uns beseitigt schienen. Heute, Herr Graf, 
sind wir über den, glücklichen Wechsel erstaunt, der sich in dieser 
Beziehung in der allgemeinen Lage der Halbinsel kund gibt. 
Die italienische Regierung ist seit zwei Jahren bemüht, die letzten Trümmer 
jener Verbindungen verschwinden zu machen, welche, durch die Umstände be- 
günstigt, außerhalb ihrer Thätigkeit sich gebildet hatten und deren Pläne 
hauptsächlich gegen Rom gerichtet waren. Nachdem sie dieselben offen bekämpft, 
ist sie dahin gelangt, solche aufzulösen, und so oft dieselben sich zu reconsti- 
tuiren versuchten, hat sie leicht ihre Complotte zu vereiteln gewußt. 
„Die italienische Regierung hat sich nicht darauf beschränkt, zu verhindern, 
daß eine irreguläre Gewalt sich auf ihrem Gebiet organisiren konnte, um 
die unter päpstlicher Herrschaft stehenden Provinzen anzugreifen, sie hat auch 
ihrer Politik gegenüber dem päpstlichen Stuhl eine mehr mit den inter- 
nationalen Pflichten im Einklang stehende Richtung gegeben. Sie hat auf- 
gehört in den Kammern das Programm aufzustellen, welches absolut Rom 
zur Hauptstadt Italiens erklärt und an uns über diesen Gegenstand peremp- 
torische Erklärungen zu richten, welche früher so häufig waren. Andere 
Ideen haben bei bessergesinnten Geistern Naum gewonnen, und suchen nach 
und nach das Uebergewicht zu erlangen. Indem es darauf verzichtet, mit 
Gewalt die Verwirklichung eines Projektes zu verfolgen, welchem wir 
entschlossen sind, uns zu widersetzen, und da es anderentheils nicht Turin als 
Sitz einer Autorität beibehalten kann, deren Gegenwart an dem Centralpunkt 
des neuen Staates nothwendig ist, hat das Turiner Cabinet selbst die Absicht, 
die Hauptstadt in eine andere Stadt zu verlegen gezeigt. 
„In unseren Augen, Herr Graf, ist diese Eventualität von großer Wichtig- 
keit für den heiligen Stuhl sowohl als für die kaiserliche Regierung; denn 
wenn sie sich verwirklichte, so würde eine neue Lage entstehen, welche nicht mehr 
dieselben Gefahren darbietet. Nachdem wir von Jtalien Garantien erhalten 
haben, welche wir für unsere Pflicht hielten, zu Gunsten des heiligen Stuhles 
gegen Angrisse von außen festzusetzen, bleibt uns nur noch übrig, der päpst- 
lichen Regierung bei Bildung einer Armee behilflich zu sein, welche zahlreich 
genug und so gut organisirt sein muß, um die Autorität der Regierung im 
Innern respectirt zu machen. Sie würde uns geneigt finden, ihr bei der 
Recrutirung mit allen Kräften beizustehen. Ihre jetzigen Hilfsmittel, wir 
wissen es, erlauben ihr nicht eine beträchtliche Effectivstärke zu unterhalten; 
aber Uebereinkommen ließen sich treffen, durch welche der heilige Stuhl von 
einem Theil der Schuld befreit würde, deren Zinsen zu zahlen er bis jetzt 
noch für seiner Würde angemessen hält. Auf diese Weise in den Besitz von 
bedeutenden Summen gelangt, nach Innen von einer ihm ergebenen Armee 
vertheidigt, nach Außen durch die Verpflichtung, welche wir von Italien ver-
	        

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