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Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_005
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
5
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1865
Scope:
437 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
III. Außerdeutsche Staaten.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
5. Italien.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)
  • Title page
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1863.
  • II. Deutschland und die beiden deutschen Großmächte.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • 1. Portugal.
  • 2. Spanien.
  • 3. England.
  • 4. Frankreich.
  • 5. Italien.
  • 6. Schweiz.
  • 7. Belgien.
  • 8. Holland.
  • 9. Schweden und Norwegen.
  • 10. Dänemark.
  • 11. Rußland.
  • 12. Türkei.
  • 13. Griechenland.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Beilagen.
  • Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1864.
  • Register.

Full text

236 Itallen. 
unsere militärische wie politische Unabhängigkeit gesichert werden könnte. Es 
ist augenscheinlich, daß das Defensivsystem der alten sardinischen Staaten nicht 
dasselbe für Italien sein konnte. Die österreichische Stellung, die Nähe der 
französischen Grenze, das Ergebniß der Abtretung Savoyens an Frankreich 
erheischten, daß der Sitz der Regierung, welcher in den modernen Kriegen 
so große Wichtigkeit hat, und welcher unter den besonderen Umständen, in 
denen sich Italien befindet, für dieses Land noch von größerer ist, von Turin 
in eine in dieser Beziehung besser gelegene Stadt verlegt werde. Unter den 
vornehmsten Städten des gegenwärtigen Besitzthums des Königreichs ist es 
unstreitig Floren z, welches durch seine topographische Lage und die Po= und 
Alpenlinie, die es deckt, die günstigsten Bedingungen darbietet. Die obersten 
Führer der Land= und Seemacht, von E. M. deßfalls berathen, sind derselben 
Ansicht gewesen, und es scheint unumgänglich, auf dieser Basis die von E. M. 
im Sinn gehabte Organisation der Vertheidigung des Königreichs aufzurichten. 
Dieser Beschluß, auch durch Gründe der inneren Ordnung motidvirt, schließt 
sich eng an den Vertrag, dessen Schlußfolgerungen er möglicherweise bildet. 
Nach Außen und besonders in den Augen Frankreichs wird er einen Beweis, 
ein Pfand für die Festigkeit unseres Entschlusses, auf jede Gewaltthat gegen 
das Papstthum zu verzichten, liefern. Ein anderes Resultat wird sein, daß 
die Kraft der moralischen Mittel, deren sich Italien bedienen wird, um so 
besser auf Rom einwirken kann, da der Sitz der Regierung näher, 
die Verbindungen häufiger und die Gemeinsamkeit der Interessen und Ge- 
wohnheiten eine ältere und innigere sein wird.“ 
23. Sept. Der Minister Peruzzi richtet ein Schreiben an den Präfecten 
von Mailand, worin derselbe bestimmt ermächtigt wird, der Behauptung 
entgegenzutreten, als enthalte die Convention mit Frankreich einen 
Verzicht auf Rom: 
Die Regierung hat keine andere Verpflichtung übernommen als die, 
„Rom weder selbst anzugreisen noch angreifen zu lassen.“ Die Verlegung 
der Hauptstadt sei wesentlich eine militärische Maßregel. Von allen Garan- 
tien, welche es dem Kaiser der Franzosen ermöglichten, seine Truppen aus 
Rom fortzuziehen, sei dies die einzige, welche habe geboten werden können, die 
keinen Verzicht auf die Grundsätze, keinen Widerspruch gegen die Beschlüsse der 
Parlaments enthalte u. s. w.“ 
„ „ Entlassung des Ministeriums Minghetti. General Lamarmora wird 
vom König mit der Bildung eines neuen Ministeriums beauftragt. 
— „ Das neue Ministerium verschiebt den Zusammentritt des Parlaments 
vom 5. auf den 24. Oct. 
11. Oct. Der Staatsprocurator lehnt die Eingabe mehrerer Turiner 
Advocaten und Bürger, welche die Einleitung einer Untersuchung 
gegen den Minister Peruzzi und den Generalsecretär Spaventa wegen 
der Ereignisse am 21./22. Sept. verlangen, ab. 
21. „ Ein kgl. Decret reducirt die Kriegsflotte von zwei Divisionen auf 
eine. Für die Reduction des Landheeres werden umfassende Vor- 
bereitungen getroffen. 
24. „„ Eröffnung des Parlaments. In Turin herrscht vollkommene Ruhe. 
Die Regierung legt der Deputirtenkammer die diplomatische Corre- 
spondenz über die Convention vom 5. Sept. und einen Gesetzesentwurf 
bezüglich der Verlegung der Hauptstadt von Turin nach Florenz vor, 
wofür ein vorläufiger Credit von 7 Mill. verlangt wird. Der
	        

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