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Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_005
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
5
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1865
Scope:
437 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
III. Außerdeutsche Staaten.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
9. Schweden und Norwegen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)
  • Title page
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1863.
  • II. Deutschland und die beiden deutschen Großmächte.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • 1. Portugal.
  • 2. Spanien.
  • 3. England.
  • 4. Frankreich.
  • 5. Italien.
  • 6. Schweiz.
  • 7. Belgien.
  • 8. Holland.
  • 9. Schweden und Norwegen.
  • 10. Dänemark.
  • 11. Rußland.
  • 12. Türkei.
  • 13. Griechenland.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Beilagen.
  • Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1864.
  • Register.

Full text

264 Schweden und Norwegen. 
„Ich kann Ihnen nicht verhehlen, daß ich durch die Nachricht sehr überrascht 
wurde, es habe die dänische Regierung dem Reichsrath den Entwurf eines 
neuen Grundgesetzes für die gemeinsamen Angelegenheiten der Monarchie vor- 
gelegt. Nachdem ich von den verschiedenen Actenstücken Kenntniß genommen, 
finde ich, daß die neuen Gesetzesentwürfe trotz wesentlicher Modificationen doch 
in ihrer Gesammtheit keine sofortigen Veränderungen von großer Bedeutung 
hervorrufen; auch halte ich mich weniger an ihren Inhalt, als an den Mo- 
ment, in dem sie eingebracht worden sind, und zumal an die Folgerungen, 
die man daraus ziehen kann und die eine Stelle der königl. Botschaft augen- 
scheinlich bestätigt.. Man wird darin einen weiteren Schritt zur Incor= 
poration Schleswigs erkennen. Die dänische Regierung kann allerdings 
in Abrede stellen, daß dies der Fall sei; allein die Theilung des Reichsraths 
in zwei Kammern, vor allem aber die Stelle der königl. Botschaft, in der 
gesagt wird, man werde dieser Inkhitution eine solche Festigkeit zu geben 
suchen, daß sie im Laufe der Zeit der ganzen constitutionellen Entwickelung des 
!l Kärnigreichs genügen könne, lassen nur allzu leicht die Vermuthung aufkommen, 
111 es walte der Plan ob, in der Folge sowohl den dänischen Reichstag als die 
Ständeversammlung Schleswigs verschwinden zu lassen, um den beiden 
Kammern des Reichsraths die volle Vertretung dieser beiden Theile des 
*# Königreichs zuzugestehen. Von diesem Augenblick an wäre die Incorpo-= 
ration Schleswigs vollendet. Eine solche Maßregel würde gewiß 
an allerwenigsten von unserer Seite Widerstand finden; allein wir halten 
darauf, zu constatiren, daß wir sie niemals angerathen haben. Wie 
i Alman auch die im Jahr 1852 von Dänemark eingegangenen Verpflichtungen 
ur, auslegen mag, so ist darin doch Ein Punct, über den sie zu klar und zu 
bestimmt lauten, um bestritten werden zu können und dies ist gerade der- 
jenige, der die Nicht-Einverleibung Schleswigs betrifft. In dieser Beziehung 
lauten die Zusicherungen Dänemarks positiv — wenigstens haben wir es 
##uunzjederzeit so angesehn und demgemäß Dänemark niemals rathen können, sich 
darüber wemhuseten. . Ich habe Ihnen diese Bemerkungen nicht vorenthalten 
wollen, die ich Sie jedoch ersuche, der dänischen Regierung nicht mitzutheilen, 
oöohne ihr darum den Eindruck zu verhehlen, den diese neueste Maßregel bei 
uns hervorgerufen hat. Sie beweisen hinreichend die Schwierigkeit, die 
es hat, eine Gemeinsamkeit der Principien und der Interessen mit einer Macht 
n herzustellen, die von einem Augenblick auf den andern die Situation wechseln 
kann, so daß sie von derjenigen, die eben noch obwaltete, ganz verschieden 
ist. .. .“ « « sss I-« -«« -«- «-«- 
-»-,-kk;·,-Zweite»D»-e·pescl)evondemselbchagcanhcnfclbcn;;«,-,,Tchmgegcnkallco 
Erwarten und trotz, der Vorstellungen, die ihm gemacht worden sind, Deutsch- 
lland einen Einfall in Schleswig versuchen sollte, so glauben wir mit 
(:Zuuversicht behaupten zu können, daß Dänemark in saller Sicherheit auf die 
thatsächliche Unterstützung von mehr als! einer Macht zählen könnte 
mund was uns betrifft, so stehen, wir —ob nun ein Allianzvertrag in- 
zwischen abgeschlossen sein mögeoder nicht — nicht an, auf'saller= 
bestimmteste zu erkären, daß wir, für den Fall eines Angriffs auf 
Schleswig von Seite Deutschlands, jederzeit wie bisher ge- 
rnlsieigtwären, nach Maßgabe unserer Kräfte und der Mit- 
Fhiuitel, über die wir werden verfügen können, Dänemarkkdiejenige 
1m„Hülfe zu gewähren, die es von uns verlangenmöchte. Diese Er- 
“ klärung sind Sie, Herr Graf, ermächtigt, der dänischen Regierung 
in denselben Ausdrücken zu übermitteln, deren'ichmich in die- 
ser Depesche bedient habe. Unter diesen Umständen bin ich dazu ge- 
kommen, mich zu fragen, ob die dänische Regierung selber den, Abschluß eines 
Allianztractates für nützlich und zeitgemäß halten dürfte?, Wenn sie, wie wir 
aanzunehmen berechtigt zu sein glauben, von keinem Angriff bedroht ist, so wäre 
’er
	        

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