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Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_005
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
5
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1865
Scope:
437 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
III. Außerdeutsche Staaten.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
12. Türkei.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)
  • Title page
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1863.
  • II. Deutschland und die beiden deutschen Großmächte.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • 1. Portugal.
  • 2. Spanien.
  • 3. England.
  • 4. Frankreich.
  • 5. Italien.
  • 6. Schweiz.
  • 7. Belgien.
  • 8. Holland.
  • 9. Schweden und Norwegen.
  • 10. Dänemark.
  • 11. Rußland.
  • 12. Türkei.
  • 13. Griechenland.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Beilagen.
  • Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1864.
  • Register.

Full text

Türkel. 299 
6. Mai. (Donaufürstenthümer). 123 Polen werden meist in Roman 
9. 
14. 
aufgehoben und über die türkische Gränze geschafft. 
„ Erste Sitzung der Conferenz der Großmächte zu Berathung der 
rumänischen Klosterfrage. Dieselbe erkennt: 
1) daß die Annahmen des Pariser Protokolls sich nicht verwirklicht haben, 
2) daß die rumänische Regierung durch eine Relhe von Maßregeln, die den 
Mächten zur Lösung vorbehaltenen Fragen in ihrem eigenen Nutzen zu schlich- 
ten sich erlaubt hat, 3) daß folglich die Conferenz jene Maßregeln für null 
und nichtig zu erklären und das eigenmächtige Vorgehen der ruminischen 
Regierung als eine Competenzüberschreitung zu tadeln verpfllichtet ist. 
„ [Donaufürstenthümer). Wiedereröffnung der Nationalver- 
sammlung. Die Regierung verlangt die Votirung des Wahlgesetzes 
und des Budgets. Die Nat.-Versammlung weigert sich, mit dem 
gegenwärtigen Ministerium in Unterhandlung zu treten. Staatsstreich 
des Fürsten: die Kammer wird durch Decret aufgelöst und der Ver- 
sammlungssaal mit Gewalt geräumt. Weitere Decrete unterbreiten 
das neue Wahlgesetz und einen Zusatz zum Statut der allgemeinen 
Abstimmung des Volkes und heben das bestehende Preßgesetz auf. 
Proclamation an die Bewohner von Bucharest: „Der. Hür der 
Rumänen, der Erwählte vom 5. und 24. Januar 1859, hat nach großer 
Langmuth dem Willen des Landes nachgegeben, und eine auf einem beschränk- 
ten Wahlgesetz brruhende Kammer geschlossen, welche seit fünf Jahren Ru- 
mänuien auf derselben Stelle ließ, indem sie sich der Verwirklichung der gro- 
ßen und freisinnigen Principien der Convention vom 19. Aug. 1858 wider- 
setzte. Alexander Johann l. appellirt durch dieses Decret an das rumänische 
Volk, daß es sich aussprechen möge über das weiter zu entwickelnde Statut 
der Convention und über das neue Wahlgesetz, welches uns eine Versamm- 
lung geben wird, welche eine wirkliche Vertretung der Nation ist. Der 
Fürst hat die Initiative zu diesem großen Schritt ergriffen im Intriisse der 
vereinigten Fürstenthümer, welche die ehrgrizigen und rebellischen Mitglieder 
der aufgelösten Kammer zu trennen beabsichtigen, im Interesse der Nation, 
welche fern von jeder Betheiligung am öffentlichen Leben gehalten wurde, 
im Interesse des Landes, welches schon länger als fünf Jahre auf seine mora- 
lische und materielle Entwicklung wartet. Alexander Johann unterbreitet 
diesen Schritt dem Urtheil der Nation und der Beurtheilung des aufgeklärten 
Europa. Indem wir in eine neue große Aera eintreten, sind Ruhe und 
Ordunng die größten Bedürfnisse des Landes und die ersten Wünsche, welche 
man gegen euch ausspricht. Ich wende mich also an emren Patriotismus; 
gebt das Beispiel der Ordnung! Alle ehrenhaften und friedlichen Bürger 
mögen die Regierung bei ihrer großen Aufgabe unterstützen. Bewohner vo#n 
Bucharest! Setzet all euer Vertrauen auf Se. Hoheit den regierenden Fürsten. 
Er ruft euch heute zu euren politischen Rechten, morgen wird er, unterstützt 
von der zukünftigen Kammer, die diesmal von der ganzen Nation erwählt ist, 
euch glückliche mmoralische und materielle Zustände geben. Söhne der Haupt- 
stadt Rumäniens, geht als die ersten voran mit dem Beispiel der Ordnung! 
Uebrigens werde ich alle diejenigen, welche einen Aufstand versuchen sollten, 
zu hindern und zu bestrafen wissen. Der Minister des Innern Cogalnitscheano." 
Taysbefehl an die Armee: „Große Ereignisse haben 4 vollzogen! 
Die Kammer hat meiner Regierung ihre Unterstützug wverweigert für einige 
Maßrezel, welche die Entwicklung unserer öffentlichen Freiheiten und der 
Wohlfahrt des Landes bezwecken. Ich habe sie aufgelöst; die gesammte Na- 
tion ist berufen, ihrrn Willen auszusprechen. Eure Pflicht ist es, Die öffent- 
liche Ruhe zu erhalten, und darüber zu wachen, daß der Wille der Rumänen
	        

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