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Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)

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Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_005
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
5
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1865
Scope:
437 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
III. Außerdeutsche Staaten.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
13. Griechenland.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)
  • Title page
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1863.
  • II. Deutschland und die beiden deutschen Großmächte.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • 1. Portugal.
  • 2. Spanien.
  • 3. England.
  • 4. Frankreich.
  • 5. Italien.
  • 6. Schweiz.
  • 7. Belgien.
  • 8. Holland.
  • 9. Schweden und Norwegen.
  • 10. Dänemark.
  • 11. Rußland.
  • 12. Türkei.
  • 13. Griechenland.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Beilagen.
  • Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1864.
  • Register.

Full text

Eriechenland. 309 
12. Nov. Der König richtet eine zweite von sämmtlichen Ministern gegen- 
gezeichnete Botschaft an die Nat.-Versammlung, in der er einige Ab- 
änderungen der revidirten Verfassung verlangt: 
„Indem ich Ihnen den Text der Verfassung zurücksende, die von der Na- 
tionalversammlung votirt und mir durch einen Ausschuß überreicht wurde, 
drücke ich ihr meinen aufrichtigsten Dank aus für den Eiser, womit sie ihre 
Arbeiten zu Ende brachte. Indem ich die Verfassung annehme, werde ich den 
von ihr festgesetzten Eid leisten. Da aber meine Minister mir vorstellten, daß 
der Nationalversammlung Vorschläge gemacht wurden, die darauf abzielen, 
auf constitutionelle Weise für die Staatsbedürfnisse zu sorgen, vom Anfange 
1865 bis zur Einberufung der Kammer, und die Vorbereitungen zu den De- 
putirtenwahlen anzubahnen, so habe ich auf den Wunsch meiner Minister 
beschlossen, Montag den 16. (28.) November die Verfassung zu unterzeichnen 
und den Eid auf dieselbe zu leisten. Vorher aber muß ich die Nationalver= 
sammlung auf zwei Artikel der neuen Constitution aufmerksam machen. Un- 
längst an meine Regierung gerichtete Vorstellungen lenkten ihre Aufmerksamkeit 
auf Artikel 2 der Verfassung, kraft dessen die „Geistlichen der abendländischen 
(römisch-katholischen) Kirche in Griechenland griechische Staatsbürger sein 
müssen. Ich ersuche demnach die Nationalversammlung, diesen Artikel neuer- 
dings in Erwägung zu ziehen, nicht um Rechte, die dem Staate gebühren, 
zu schwächen, sondern um die Regierungsthätigkeit zu erleichtern, die stets diese 
Rechte aufrecht zu erhalten streben wird, insoferne nicht internationale Verpflich- 
tungen denselben Grenzen setzen. Indem ich die ungehemmte und nicht durch 
allzulange Zeiträume verhinderte Revision jener Verfassungsartikel für nützlich 
erachte, welche das nationale Urtheil und die Erfahrung als mangelhaft dar- 
stellen sollten, überlasse ich es dem Patriotismus der Nationalversammlung, 
eine praktischere und den Interessen der Nation entsprechendere Revisionsweise, 
wie sie dieselbe in ihrer Weisheit ausfindig machen kann, zu votiren. Mit 
dem festen Willen, für immer alle meine Kräfte dem Dienste unseres theueren 
Vaterlandes zu widmen, und mit dem Wunsche, daß die neue Verfassung durch 
eine aufrichtige und einsichtsvolle Ausübung der Gewalten, die sie einsetzt, zum 
Wohle des Vaterlandes beitrage, sende ich der Nationalversammlung meinen 
königlichen Gruß.“ 
15. „ Die Opposition beantragt ein Tadelsvotum gegen das Ministerium 
wegen der königl. Botschaft vom 12. d. M. Auf Anregung des 
Ministers Komunduros ertheilt dagegen die Versammlung dem Mit- 
nisterium mit 177 gegen 118 Stimmen ein Zutrauensvotum. 
16. „ Die Nat.-Versammlung entspricht dem einen Verlangen der königl. 
Botschaft bezüglich der kathol. Geistlichen, lehnt dagegen das andere 
bezüglich Revision der Verfassung ab. 
23. „ Die Opposition beschließt unter Protest aus der Nat.-Versammlung 
auszutreten. Die Kammer löst sich auf, ohne förmlich geschlossen 
zu werden, ohne daß von ihr weder ein Steuergesetz noch ein Budget 
für 1865 votirt worden wäre. 
21. Dec. Modification des Ministeriums Kanaris. 
— „ Der König beruft den General Kalergis als Oberstallmeister nach 
Athen. Die öffentliche Meinung sieht in demselben den zukünftigen 
Staatsstreichminister. 
 
	        

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