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Europäischer Geschichtskalender. Sechster Jahrgang. 1865. (6)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Sechster Jahrgang. 1865. (6)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_006
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Sechster Jahrgang. 1865.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
6
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1866
Scope:
453 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Deutschland und die beiden deutschen Großmächte.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
II. Preußen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Sechster Jahrgang. 1865. (6)
  • Title page
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1865.
  • II. Deutschland und die beiden deutschen Großmächte.
  • I. Deutschland.
  • II. Preußen.
  • III. Oesterreich.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1865.
  • Register.

Full text

156 Preußen. 
es auf 48, der Candidat der feudalen Partei, v. d. Heydt, auf 31 
Stimmen. (Die feudale Fraction des Hauses zählt 35, die Fraction 
des linken Centrums unter Bockum-Dolffs 111, die Fortschrittspartei 
137 Mitglieder.) Rede Grabows nach seiner Wahl: 
„Bei unserer letzten Entlassung ward einstweilen auf die Hoffnung einer 
Verständigung mit diesem Hause verzichtet. Seitdem sind Verfolgungen der 
liberalen Presse, Disciplinirung der liberalen Beamten, Nichtbestätigungen der 
liberalen Communalwahlen, Verunglimpfungen, Verdächtigungen und Ver- 
leumdungen der liberalen Staatsbürger in noch stärkerem Maße als in den 
früheren Jahren eingetreten. Die liberale Gesinnung ist in den Bann ge- 
than. (Sehr wahr.) Die Ueberzeugungstreue, der schönste Schmuck des alt- 
preußischen Beamten, ist in die neupreußische Acht erklärt. (Lebhaftes Bravo. 
Sehr gut!) Die Axt wird an den seit 1808 die schönen Früchte: Gemeinsinn 
und Gemeinwohl treibenden Baum der Selbstverwaltung der Städte und Ge- 
meinden gelegt, um die dreimal erprobte öffentliche Meinung, die stärkste Macht 
im Staat, zur Umkehr zu stimmen, das Abgeordnetenhaus zur Unterwerfung 
zu zwingen und damit der Verfassung die Lebensader zu unterbinden. (Bravo!) 
Doch das Gewissen des preußischen Volkes und seiner erwählten Vertreter, 
welche vor Gott und der Krone geschworen haben, die Verfassung gewissenhaft 
zu beobachten, läßt sich durch keine Macht der Erde in Heilighaltung der ver- 
fassungsmäßigen Rechte der Krone und des Volkes beugen. (Bravo.) Den 
königlichen Wahlspruch, „Nur wer sich auf den Fels des Rechtes stellt, der 
steht auf dem Fels der Ehre und des Sieges“ — haben auch wir zu dem 
unsrigen erkoren. (Sehr gut.) Unter diesem Banner können wir die schon 
seit Jahren auch von uns dringend gewünschte, aber bisher vergeblich erstrebte 
Verständigung nur auf einem Wege finden, der es uns möglich macht, die 
beschworenen und unserer gewissenhaften Treue anvertrauten Rechte des Volkes 
nicht Preis zu geben (Bravo!). Möge die königliche Staatsregierung mit uns 
einen solchen Weg betreten zum Heil und Frommen unseres Vaterlandes, 
dessen Wohlfahrt und Ehre wir zu allen Zeiten in unseren treuen Preußen- 
herzen hoch und heilig halten“.  
17. Jan. Abg.-Haus: Der Minister des Innern protestirt gegen die zweite 
Eröffnungsrede Grabows vom 16. d. Der Finanzminister überreicht 
das Budget für 1865. Henning trägt darauf an, die Vorberathung 
des Budgets durch das ganze Haus vorzunehmen; der Antrag wird 
verworfen und das Budget an den Ausschuß gewiesen. 
18. „ Die N. A. Z. erinnert an das Erkenntniß des obersten Gerichts- 
hofes vom März v. J. bez. der Veröffentlichung objectiv strafbarer 
Aeußerungen aus den Landtagsverhandlungen und warnt die Zei- 
tungen. Der Polizeipräs. von Berlin und sämmtliche Regierungs- 
präs. erhalten von der Regierung die Weisung, die Berichte der 
Presse über die Landtagsverhandlungen nach jener Entscheidung zu 
behandeln. 
19. „ Abg.-Haus: die Abg. Reichensperger (kath. Fraction) und Wa- 
gener (feudale Fraction) tragen auf eine Antwortsadresse an und 
bringen Entwürfe ein. Das Haus lehnt den Antrag auf Verwei- 
sung derselben an eine Commission ab und beschließt, sofort zur Schluß- 
berathung zu schreiten.
	        

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