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Europäischer Geschichtskalender. Sechster Jahrgang. 1865. (6)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Sechster Jahrgang. 1865. (6)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_006
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Sechster Jahrgang. 1865.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
6
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1866
Scope:
453 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Deutschland und die beiden deutschen Großmächte.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
II. Preußen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Sechster Jahrgang. 1865. (6)
  • Title page
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1865.
  • II. Deutschland und die beiden deutschen Großmächte.
  • I. Deutschland.
  • II. Preußen.
  • III. Oesterreich.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1865.
  • Register.

Full text

Preußen. 169 
Antrag der Commission: die Forderungen der Regierung einfach 
abzulehnen. Die Beweggründe dafür werden in dem beigefügten Berichte dahin 
zusammengefaßt: „daß vor Wiederherstellung des Ausgabebewilligungsrechts 
der Landesvertretung und vor Ordnung des Budgetwesens der Jahre 1863 
und 1864 keine außeretatsmäßigen Bewilligungen, keine Verfügungen über 
Verwaltungsüberschüsse jener Jahre, keine Anweisungen auf den Staatsschatz, 
keine Genehmigung einer einzelnen Ausgabe zulässig sind, daß verfassungs- 
mäßige Verfügungen über den Staatsschatz nur in Form eines Gesetzes er- 
folgen können, daß der Antrag nicht alle aus dem Staatsschatz entnommenen 
Veträge, auch nicht die sämmtlichen Kriegskosten, dagegen andere Ausgaben 
umfaßt, welche nicht zu den Kriegskosten gehören und nur in dem gewöhn- 
lichen Militäretat bewilligt werden können, daß der Regierung zur Zeit keine 
Indemnität ertheilt werden kann, daß endlich eine jetzige Genehmigung ge- 
eignet wäre, die Einwirkung der Landesvertretung auf die künftige Aus- 
einandersetzung mit den Elbherzogthümern zu beeinträchtigen.“ 
Antrag Wageners (feudale Fraction): „1) das Haus wolle die von 
der Regierung begehrte nachträgliche Zustimmung zu der Verwendung der 
Gelder für die Kriegsführung erklären, 2) das Haus wolle die Erwartung 
aussprechen, daß die Staatsregierung die Elbherzogthümer, nöthigenfalls unter 
Abfindung der Erbprätendenten für Preußen erwerbe“.  
Antrag Michaelis (unterstützt von einer Anzahl Mitglieder der Oppo- 
sition): „Des Haus der Abg. wolle beschließen, zu erklären: „das Interesse 
Preußens und Deutschlands fordert, daß die definitive Regelung der Verhält- 
nisse Schleswig-Holsteins schleunigst herbeigeführt werde, daß jedoch eine staat- 
liche Constituirung der Elbherzogthümer nur unter solchen Maßgaben statt- 
finde, welche eine unlösliche Verbindung zwischen denselben und Preußen fest- 
stellen, die den Schutz der Nordgrenzen Deutschlands und die Entwicklung 
einer Achtung gebietenden Marine unter der dem Verhältniß der beiderseitigen 
Kräfte entsprechenden Mitwirkung der Elbherzogthümer in Preußens Hände 
legt und die zu diesem Zwecke nöthigen territorialen, finanziellen, maritimen 
und militärischen Vorbedingungen gewährleistet“.  
Rede bes Referenten Twesten; er erklärt sich für den Antrag Michaelis. 
Rede des Ministerpräsidenten für den Antrag Michaelis („Das Land und 
die Regierung haben das Recht, zu erwarten, daß Sie sich über die preußischen 
Forderungen der Depesche vom 22. Febr. zu äußern"), dagegen nicht unbe- 
dingt für den Antrag Wageners und die von ihm verlangte förmliche Anne- 
xion. („Immerhin aber werde der Gedanke der Annexion seine gute Wirkung 
auch dann haben, wenn er nicht zur Ausführung kommen sollte. Die Be- 
reitwilligkeit des Erbprinzen von Augustenburg und der Bevölkerung der Her- 
zogthümer, den preußischen Forderungen entgegen zu kommen, sei bisher 
niemals in der Weise vorhanden gewesen, wie seit dem Auftauchen der An- 
nexionsideen. Der Widerstand habe sich unter dem Druck der Annexionsideen, 
aus Furcht vor Gewaltthat vermindert. Immer aber sei man noch nicht so 
weit, um zum Abschluß zu kommen".) 
Das Haus verwirft in der Abstimmung den Antrag der Regie- 
rung, den Antrag Wageners (für § 1 desselben erheben sich nur 
die Feudalen und Katholiken, für § 2 nur die Feudalen und wenige 
Altliberale) und den Antrag Michaelis (mit entschiedener Mehrheit), 
genehmigt dagegen einfach den Antrag der Commission. 
13. Juni. Die Stadtverordneten von Königsberg wählen den Kämmerer 
Hagen von Berlin trotz der Nichtbestätigung durch die Regierung 
zum zweiten Mal mit 66 von 76 Stimmen zum Oberbürgermeister. 
14. „ Debatte des Herrenhauses über den Antrag auf Beschränkung der
	        

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