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Europäischer Geschichtskalender. Achter Jahrgang. 1867. (8)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Achter Jahrgang. 1867. (8)

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Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_008
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Achter Jahrgang. 1867.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Tagesereignisse
Volume count:
8
Place of publication:
Nördlingen
Publishing house:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1868
Scope:
583 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
III. Außerdeutsche Staaten.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
4. Frankreich.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Achter Jahrgang. 1867. (8)
  • Title page
  • Vorbemerkung.
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1867.
  • II. Deutschland, Preußen und Österreich.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • 1. Portugal.
  • 2. Spanien.
  • 3. England.
  • 4. Frankreich.
  • 5. Italien.
  • 6. Schweiz.
  • 7. Belgien.
  • 8. Holland.
  • 9. Dänemark.
  • 10. Schweden und Norwegen.
  • 11. Rußland.
  • 12. Türkei.
  • 13. Griechenland.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1867.
  • Register.

Full text

Frankteich. 841 
wägungen, welche sich an die Erhaltung unserer guten Beziehungen zu dem 
Verliner Cabinet und den anderen Mächten knüpfen, gebührend Rechnung 
tragen. Es würde jedoch uns allein zustehen, mit der prenßischen Regierung 
eine vertrauliche und freundschaftliche Unterhandlung zu eröffnen, von welcher 
unsere versöhnlichen Absichten jeden Grund eines Conflicts sern halten 
würden. Diese Bemerkungen werden Sie in den Unterredungen leiten, welche 
Sie mit dem Minister des Neußern oder mit Sr. Maj. selbst haben werden. 
Wenn der Gedanke der Abtretung einen gewissen Bestand gewänne, so würden 
Sie mir darüber sofort berichten, jedoch nicht aus dem Auge verlieren, daß 
unser Hauptziel vor allem ist, das Großherzogthum von allen auf dem 
politischen System, welches gegen Frankreich zu einer andern Zeil errichtet 
wurde, beruhender Servituten befreit zu sehen. Sie heut forterhalten zu 
wollen, wäre ein Anachronismus, selbst wenn man sich noch auf einen 
Schein von Rechtmäßigkeit stützen könnte."“ 
28. Febr. Emil de Girardin unterzieht die am 26. von Nouher auf- 
gestellte Behauptung, daß „Frankreich unter dem Kaiserreiche stufen- 
weise und mit jedem Jahre besseren Geschicken entgegen gehe“ in 
seiner „Liberté“ einer schneidenden Kritik. Die Regierung leitet 
gegen den Artikel gerichtliche Verfolgung ein. 
Gesetzgeb. Körper: Wahl der Budgetcommission. Sämmtliche 
18 Mitglieder gehören der Moajorität an. 
„ „ (Mexico). Bereits haben 16,000 Franzosen sich in Veracruz 
eingeschifft und sind auf der Rückfahrt nach Europa. 
7. März. Girardin wird gerichtlich wegen seines Artikels vom 28. Febr. 
13. 
zu 5000 Fr. Buße verurtheilt. Er bricht in Folge davon mit dem 
Palais ropal und mit dem eigentlichen Imperialismus. 
Gesetzgeb. Körper: Die Regierung legt den Entwurf der Re- 
organisation der activen Armee und der Reserve sowie der Organi- 
sation einer mobilen Nationalgarde, wie er schließlich aus den Be- 
rathungen des Staatsrathes hervorgegangen ist, vor. Bewegung 
[Piccard: das ist die Krönung des Gebäudes! Belmontet: das ist 
die Vertheidigung des Landes!) 
„ (Mexico). Die Einschiffung des gesammten franz. Expeditions= 
corps in Mexico ist beendigt. 
„ Der Gesetzgeb. Körper beendigt die Berathung des von der Re- 
gierung vorgelegten Entwurfs eines Schulgesetzes, das auf diesem 
Gebiete immerhin einen wesentlichen Fortschritt bezeichnet, und nimmt 
denselben schließlich einstimmig an. 
„ Der Senat genehmigt einstimmig den Senatsconsult-Entwurf vom 
15. Febr. mit der Modification, daß, wenn der Senat finde, daß 
ein Gesetz behufs nochmaliger Berathung an den gesetzgebenden 
Körper zurückzuweisen sei, er dieß durch eine motivirte Resolution 
auszusprechen habe und daß diese wiederholte Berathung außer in 
Dringlichkeitsfällen erst in der folgenden Session vor sich gehen solle. 
„ Gesetzgeb. Körper: Die Regierung legt demselben den Entwurf
	        

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