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Europäischer Geschichtskalender. Zehnter Jahrgang. 1869. (10)

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Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Zehnter Jahrgang. 1869. (10)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_010
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Zehnter Jahrgang. 1869.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
10
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1870
Scope:
571 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Deutschland, Preußen und Oesterreich.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Nord- und Süddeutschland.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1. Preußen und der norddeutsche Bund - der deutsche Zollverein.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Zehnter Jahrgang. 1869. (10)
  • Title page
  • Vorbemerkung.
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1869.
  • II. Deutschland, Preußen und Oesterreich.
  • I. Nord- und Süddeutschland.
  • 1. Preußen und der norddeutsche Bund - der deutsche Zollverein.
  • 2. Die süddeutschen Staaten.
  • II. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1869.
  • Register.

Full text

60 
 
Preußen und der norddeutsche Bund. 
16.   „ (Nordd. Bund). Reichstag: Debatte über den Antrag Lasker's 
bez. Redefreiheit: 
Lasker wirft zunächst einen Rückblick auf die verfehlten Bemühungen 
zur Sicherung der Redefreiheit im preußischen Landtage. Leute, deren An- 
wesenheit im Herrenhause lediglich auf einem Privilegium beruhe, hätten von 
einem „Privilegium“ gesprochen, welches dem Abgeordnetenhause doch nicht 
gegeben werden dürfe; sogar Hr. v. Manteuffel, der Vater des Dreiklassen- 
systems, habe in diesem Sinne geeifert. Durch den preußischen Landtag werde 
die Sache also nicht regulirt, es sei dazu keine Aussicht vorhanden, und es 
bleibe darum nichts übrig, als auf den Bund zu recurriren. Die Landtage 
der kleinen Staaten brauchten die volle Redefreiheit nicht minder, als der preußische. 
Gegenwärtig bestehe allerdings keine Gefahr, daß ein Volksvertreter verfolgt 
werde; aber ein Conflict könne kommen wie ein Blitz vom heiteren Himmel, 
und dann würde das Uebel da sein. v. Blanckenburg: Der Vorredner 
hat es selbst gesagt, daß es sich hier nur um eine preußische Angelegenheit 
handle; er hätte uns also mit seinem Antrage verschonen sollen. Er möchte 
das Bundesland Preußen mit Hilfe dieses Hauses majorisiren; solche 
Majorisirungsversuche haben aber, wie wir wissen, selten Erfolg. Graf Be- 
thusy-Huc: Ich bin kein Freund des Mißbrauchs der Redefreiheit, aber die 
Landesvertretung unter den Kreisrichter stellen, ist eine Medicin, die jedenfalls 
noch schlimmer ist. Was der Vorredner von den üblen Folgen von Majori- 
sirungsversuchen gesprochen, weise ich zurück. Der norddeutsche Bund ist etwas 
Anderes, als das unter'm ehemaligen Bundestag geeinte Deutschland. Soll 
der norddeutsche Bund ein wirkkicher Bundesstaat sein, so müssen wir den 
Particularismus nicht bloß in den Kleinstaaten bekämpfen, sondern auch in 
Preußen selbst. Bundeskanzler: Ich bin in dem seltenen Falle, mit dem 
Vorredner übereinzustimmen. Ich habe dem, was ich im verflossenen Jahre 
zur Sache bemerkt habe, nichts hinzuzufügen. Aber die Sachlage hat sich ge- 
ändert. Ich habe damals gesagt, daß ich meinen Einfluß im Sinne des An- 
trages verwenden würde. Ich habe das gethan, aber ohne Erfolg (und ohne 
Nachdruck). Sie hat sich aber auch im Interesse des Antragstellers und der Freunde 
des Antrages geändert, denn für die preußische Regierung, wenigstens für die 
gegenwärtige, ist es moralisch unmöglich, die Verfolgung eines Abgeordneten 
noch zu gestatten. Es ist populär, einem Minister zu widersprechen und unter 
Umständen auch ihn zu beleidigen; aber es gehört gar kein Muth dazu, und 
ich werde Alles aufbieten, um die verkehrte Ansicht, die darüber im Lande 
noch obwaltet, mit Stumpf und Stiel auszurotten. Was man zu sagen 
hat, kann man ebenso gut in einer anderer Form sagen. Es kommt für 
mich aber auch die Stellung in Betracht, die Preußen im Bundesrathe einzu- 
nehmen hat. Handelt es sich um große nationale Ziele und Zwecke, so wird 
Preußen das volle Gewicht seiner Stimme zur Geltung zu bringen suchen; 
in allen andern Fragen der Bundespolitik soll die Autonomie der ein- 
zelnen Regierungen nicht über das nothwendige Maß beschränkt werden. Et- 
was Anderes ist, wenn ohne preußisches Dazuthun, eine große Anzahl von 
Bundesregierungen den Erlaß eines solchen Bundesgesetzes will; aber eine 
Pression auf die Bundesregierungen werden wir nicht ausüben. v. Hennig: 
Wenn man den Particularismus pflegen will, so hätte man es auch bei dem 
alten Bundestage belassen können. Bundeskanzler: Der Vorredner hat 
mich mißverstanden: ich habe nur die Opportunität bezweifelt. Die Competenz 
des Bundes kann bestritten werden; nach meiner Meinung ist der Bund un- 
zweifelhaft competent; aber es ist doch möglich, daß die Competenz bestritten 
wird, und ich halte die Sache nicht für so dringend, um, wo es sich um die 
Befestigung und Entwickelung Deutschland's handelt, Fragen zur Erörterung 
zu bringen, die vielleicht die Grundlagen des Bundes erschüttern könnten. 
Löwe: Nach dem Herrn Bundeskanzler soll sich also Preußen, und nicht bloß
	        

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