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Europäischer Geschichtskalender. Zwölfter Jahrgang. 1871. (12)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Zwölfter Jahrgang. 1871. (12)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_012
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Zwölfter Jahrgang. 1871.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
12
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1872
Scope:
577 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1871.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Zwölfter Jahrgang. 1871. (12)
  • Title page
  • Vorbemerkung.
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1871.
  • II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Beilagen.
  • Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1871.
  • Register.
  • Werbung.
  • Zu gefälliger Beachtung! (Hinweis auf Preiserhöhung.)

Full text

Uebersicht der Ertignisse des Zahres 1871. 513 
Menschen und Dinge zu sehen und zu nehmen, wie sie wirklich sind, ihre 
Gewöhnung an Selbstbetrug und daher ihr Schicksal, rathlos von den Er- 
eignissen überrascht zu werden. Hierin lag eine der übelsten Folgen des 
kaiserlichen Negiments. Achtzehn Jahre hatte ein System regiert, das aus 
List und Gewaltthat geboren, einen wirklichen Rechtszustand nie zu schaffen, 
Charaktere nicht zu ertragen, Talente nicht zu erziehen vermochte. Achtzehn 
Jahre hatte die Intelligenz, das Gewissen der Nation geredet und geschrieben 
gegen das System des Staatsstreichs, aber Nichts gelernt in der Schule 
praktischer Politik. Der gesammte französische Liberalismus war einer Welt- 
entfremdung verfallen, aus der die Souveränetät der Phrase mit Naturnoth- 
wendigkeit hervorging. Da ging das System in Trümmer, eine Revolution, 
die wie der Dieb in der Nacht arglose Schläfer überfiel, schleuderte die Helden 
der Kammer und der Presse auf die Bühne der That, und unter der Last 
einer ungeheuren Verantwortung brach die entlarvte Unfähigkeit kläglich 
zusammen. 
Das gilt nicht von Jules Favre allein. Das gilt von dem ganzen 
politischen Frankreich seit dem Sturz des Kaiserreichs. In der National- 
versammlung zu Versailles haben sich alle bösen Geister der wechselvollen 
Geschichte dieses Landes Stelldichein gegeben, bei jeder Debatte, die nicht 
völlig inhaltslos ist, stürmen sie leidenschaftlich auf einander ein und zerreißen 
das mühsame Gespinnst gesetzgeberischer Einsicht. Den Einen raubt die fliegende 
Hitze der Leidenschaft, den Andern die naive Selbsttäuschung des staatlosen 
Dilettantismus, die Fähigkeit wahrhaft politischen Thuns und über dem Chaos 
schaukelt ein Mann, der unbestreitbares Talent hat für die parlamentarische 
Debatte in einer französischen Versammlung, aber kein Staatsmann ist von 
überlegener Einsicht und kein Regent von haltbarer Autorität. Denn als 
Politiker hat er seit 1832 Nichts gelernt und Nichts vergessen und seinen 
Einfluß fristet er durch das Gleichgewicht tödtlich verfeindeter Faktionen. 
Dergestalt erscheint das ganze Schaffen dieses „Versuchs mit der Republik“ 
wie die unwillkürliche Vorbereitung einer neuen Katastrophe. Wann und 
von wem sie kommen wird, liegt im Dunkeln, nur das ist gewiß, ihrem 
Urheber wird von der Nation Nichts leichter verziehen werden, als eine frische 
fröhliche Gewaltthat wider die „Bauernversammlung“ zu Versailles. Die hat 
das Menschen Mögliche geleistet, um das Land seines Parlamentarismus 
gründlich müde zu machen. Sovweit aber in ihrem tausendfältig durch Tu- 
multe der ärgerlichsten Art unterbrochenen Gesetzgebungswerk ein durchlaufen- 
der Grundzug zu erkennen ist, muß eine sehr merkwürdige Thatsache constatirt 
33
	        

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