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Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

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Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_014
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
14
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1874
Scope:
590 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1873.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)
  • Title page
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1873.
  • II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1873.
  • Register.

Full text

6 Allgemeine Chronik. 
gionslehrer seiner Diöcese an, trotz jener Verfügung auf dem polnischen Unter- 
richt zu beharren. 
22. Febr. [Deutschland: Sachsen.] II. Kammer: erklärt sich mit allen gegen bloß 
2 Stimmen für die Ausbildung des Reichsoberhandelsgerichts in Leipzig zu 
einem obersten Gerichtshof für das Reich. 
23. „ [Frankreich.] Briefwechsel zwischen dem Bischof Dupanloup und dem 
Grafen Chambord. Der letztere bleibt bei seinen Prinzipien und lehnt jedes 
Nachgeben ab. 
„ „ [Spanien.] Die neue republikanische Regierung verfügt die Aufhebung 
der Conscription für die Armee, führt die allg. obligatorische Dienstpflicht 
ein und erläßt einen Aufruf zu freiwilligem Eintritt in die Armee. Die 
Disciplin löst sich inzwischen in der bestehenden Armee gänzlich auf. 
„ [Deutsches Reich.] Der Kaiser sanctionirt die vom Reichstag beschlossene 
und vom Bundesrath genehmigte Abschaffung der particularistischen itio in 
partes in der Reichsverfassung. 
„ [Schweiz.] Die Regierung von St. Gallen versagt einem Hirtenbriefe des 
Bischofs Greith das staatliche Placet, weil darin das Unfehlbarkeitsdogma 
verkündet werden wollte. 
" [Schweiz.] Einer Massenpetition der Ultramontanen des K. Solothurn 
gegen die Absetzung des Bischofs Lachat setzen die Liberalen eine Zustim- 
mungserklärung für die Regierung entgegen, die in wenig Tagen eine viel 
größere Zahl von Unterschriften erhält als jene. Die Majorität der Bevöl- 
kerung des Kantons steht entschieden zur Regierung und ebenso die große 
Majorität des Kantonsrathes. 
„ „ [Schweiz.] 97 kath. Geistliche im Jura, dem französischen Theile des Kan- 
tons Bern, protestiren gegen die Absetzung des Bischofs Lachat. Die Re- 
gierung von Bern stellt sie sofort in ihren Functionen ein. 
„ [Schweden.] II. Kammer: beschließt mit 125 gegen 54 Stimmen, von der 
Civilliste des Königs im Betrage von 900,000 schwed. Thlrn. 100,000 zu 
streichen. 
26.   „ [Deutschland: Sachsen.] II. Kammer: Der Cultminister erklärt, daß die 
Regierung es s. Z. abgelehnt habe, der Publication des Unfehlbarkeitsdogmas 
das staatliche Placet zu ertheilen und anerkennt ausdrücklich, daß die kath. 
Schulen ganz ebenso unter Staatsaufsicht stehen wie die evangelischen. 
„ [Frankreich.] Nat.-Versammlung: beginnt die Berathung der Anträge 
der 30er Commission. Das Eintreten in dieselben wird mit 472 gegen 199 
Stimmen beschlossen. 
28.   „ [Deutschland: Preußen] Abg.-Haus: Der Cultminister Falk gibt dem- 
selben vorläufig eine ausführliche Darlegung der Plane der Regierung bez. 
der Herstellung einer evang. Synodalverfassung für das ganze Königreich. 
Das Haus bewilligt daraufhin den dafür im Budget für 1873 angesetzten 
Posten mit großer Mehrheit (gegen die Stimmen der Fortschrittspartei). 
„ [Deutschland: Sachsen.] II. Kammer: lehnt den einige (sehr wünschens- 
werthe) Verfassungsveränderungen betr. Gesetzesentwurf, obgleich derselbe von 
der Regierung selber dem Landtag vorgelegt und von der II. Kammer fast 
einstimmig angenommen worden war, ihrerseits mit 23 gegen 13 Stimmen ab. 
— „ [Portugal.] Die Vorgänge in Spanien erzeugen in Portugal eine ge- 
wisse Aufregung, doch erräth sich keinerlei Neigung, sich von Spanien fort- 
reißen oder auch nur beeinflussen zu lassen. Portugal will offenbar ent- 
schieden für sich bleiben und die sog. iberische Idee findet hier nur sehr wenig 
Anhänger. 
1. März. [Deutschland: Preußen.] Abg.-Haus: genehmigt in dritter Lesung der 
zweiten Berathung die Verfassungsveränderung in namentlicher Abstimmung 
mit 228 gegen 108 Stimmen, womit diese Vorfrage für die kirchenpolitischen 
Gesetze für das Abg.-Haus nach sechsfacher Berathung und Abstimmung 
endlich erledigt ist. 
 
 

	        

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