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Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_014
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
14
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1874
Scope:
590 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)
  • Title page
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1873.
  • II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • I. Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
  • II. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1873.
  • Register.

Full text

Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 127 
gewesen, in der die Kirche auf der ganzen Welt aller menschlichen Hilfe so 
beraubt und von so großen Gefahren bedroht war, wie in der gegenwärtigen. 
Und hierbei haben wir nicht bloß unsere augenblicklichen Bedrängnisse im 
Auge, sondern dasjenige, was uns in der Zukunft droht. Wenn die Kirche 
Christi ihrer rechtmäßigen Freiheit beraubt wird, wenn das öffentliche Leben, 
wenn Presse und Literatur fast nur Unglauben und Geringschätzung oder 
Haß gegen das Christenthum und die Kirche athmen, wenn die Jugend durch 
eine dem Christenthum entfremdete Schule und Wissenschaft gebildet wird, 
wenn unter dem Drucke dieser Zustände der Clerus mehr und mehr ausstirbt 
oder vom Zeitgeiste erfüllt und verderbt wird: dann muß der christliche 
Glaube, die christliche Liebe und Eintracht, die christliche Sitte auch da zu- 
sammenbrechen und schwinden, wo sie bisher so fest bestanden, in unserm 
guten katholischen Volke. Und dann wird nichts mehr ein Verderben und 
eine Zerstörung aufhalten, an die wir nur mit Entsetzen denken können. 
Wir müßten daher keine Erkenntniß, keinen Glauben, keine Liebe mehr be- 
sitzen, wir müßten der Mahnungen und Warnungen unseres göttlichen Hei- 
landes gänzlich vergessen, wenn wir in dieser schweren uns verhängnißvollen 
Zeit nicht zum Gebete unsere Zuflucht nehmen und Euch allen im Namen 
Jesu zurufen würden: Betet, betet insgesammt, betet ohne Unterlaß!“ — 
Hiermit schließt das vom 8. Mai datirte Sendschreiben, welches von sämmt- 
lichen preußischen Bischöfen unterzeichnet ist. In einem Anhang erklärt der 
Bischof von Agathopolis i. p. (Armeebischof Namszanowski), daß er das 
Sendschreiben lediglich deßhalb nicht unterschrieben habe, „weil die dort be- 
sprochenen Gesetze ihn nicht berühren", daß er jedoch mit demselben „in freu- 
diger und freier Ueberzeugung“ innigst übereinstimme. 
30. April. (Deutsches Reich.) Reichstag: nimmt in dritter Lesung den 
Antrag Schulze auf Diätengewährung bei namentlicher Abstimmung 
mit 145 gegen 85 Stimmen an. Präsident Delbrück macht die 
Mittheilung, daß das Reichskanzleramt mit den Directoren der Staats- 
eisenbahnen über freie Eisenbahnfahrt für die Reichstagsabgeordneten 
unterhandle. 
„ (Preußen.) Herrenhaus: nimmt auch die Gesetzentwürfe über 
die kirchliche Disciplinargewalt und die Errichtung eines kgl. Gerichts- 
hofes für kirchliche Angelegenheiten so wie denjenigen über den Aus- 
tritt aus der Kirche fast unverändert in der Fassung des Abgeordneten- 
hauses an. 
„ (Sachsen.) Die Besetzung der Gouverneursstelle auf dem Königs- 
stein wird vom Kaiser wieder dem König von Sachsen überlassen. 
Auch die nach dem Jahre 1866 um Dresden errichteten Befestigungen 
werden wieder abgetragen. 
1.— 8. Mai. (Deutsches Reich.) Der Kaiser besucht den Kaiser von 
Rußland in St. Petersburg in Begleitung des Fürsten Bismarck. 
„ (Deutsches Reich.) Reichstag: setzt für die Berathung des 
Budgets für 1874 bereits eine Commission von 28 Mitgliedern ein. 
1.— 3. „ (Deutsches Reich.) Reichstag: genehmigt in zweiter Lesung 
mit einigen Amendements die Vorlage der Regierung betr. die Grün- 
dung und Verwaltung des Reichsinvalidenfonds, der in der Höhe
	        

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