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Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_014
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
14
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1874
Scope:
590 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)
  • Title page
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1873.
  • II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • I. Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
  • II. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1873.
  • Register.

Full text

194 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
scheidung „nichts in Kraft treten dürfe". Auf diesem Standpunkt wollte 
Migquel, wie gesagt, auch Falk festhalten. Die conservative und die clerikale 
Partei freilich haben unter Selbständigkeit der evangelischen Kirche immer 
nur Selbständigkeit des landesherrlichen Kirchenregiments verstanden. Diesen 
Parteien concedirte Mühler zu viel damit, daß er „die großen organischen 
Veränderungen in der Kirche als eine unter dem Schutz des öffentlichen Rechts 
stehende Ordnung ins Leben rufen wolle“. Conservative und Clerikale ver- 
banden sich daher damals mit der Linken zur Verwerfung der hessischen Kir- 
chenverfassung. Eben das ist nun bezeichnend für Falk, daß er sich, um seine 
Vorlagen vor ähnlichem Schicksal zu bewahren, nicht der Linken zuwendet, 
ihre Forderungen erfüllt, sondern sich den Conservativen und Clerikalen gegen 
die Liberalen und gegen die Mittelpartei in die Arme wirft. Trotzdem wird 
die oktroyirte Kirchenverfassung von der einen wie von der andern Seite ohne 
stärkere Opposition hingenommen, von den Conservativen, weil ihren Forde- 
rungen immerhin möglichste Rücksicht getragen ist und sie sich darüber nicht 
täuschen können, daß, wenn ihnen die Regierung nicht mehr zugestanden hat, 
sie von der weit überwiegenden öffentlichen Meinung noch viel weniger zu 
gewärtigen haben, von den Liberalen aber, weil in der neuen Ordnung immer- 
bin ein gewisser Fortschritt liegt und sie sich der Hoffnung hingeben, daß 
wenigstens die Ausführung eine liberale sein werde. 
11. Sept. (Bayern). Die Regierung wandelt das bisher confessionell- 
katholische Schullehrer-Seminar in Bamberg in ein confessionell ge- 
mischtes um. 
12.— 14. „ (Deutschland). Dritter Congreß der Altkatholiken in Con- 
stanz. Es finden wiederum wie in den Vorjahren Delegirten= und 
öffentliche Versammlungen statt. Es haben sich zu den Delegirten- 
versammlungen über 200 Delegirte aus allen Theilen von Deutsch- 
land, namentlich aus den Rheingegenden und aus Baden eingefunden, 
sowie solche aus der Schweiz und aus Oesterreich, ferner einzelne 
Theilnehmer aus Ungarn, Irland und Frankreich, sowie drei Ver- 
treter der Kirche von Utrecht. Der wichtigste Beschluß der Delegirten- 
versammlung besteht in der Annahme der von der provisorischen Sy- 
nodalrepräsentanz vorgelegten Synodal= und Gemeindeordnung, welche 
jedoch noch der Genehmigung der ersten für das künftige Jahr an- 
gesetzten Synode unterstellt werden soll. 
Ferner wird unter ausdrücklichem Vorbehalte aller Rechte auf die bereits 
bestehenden katholischen Stipendien= und Cultus-Fonds die Bildung eines 
Fonds für Unterstützung altkatholischer Theologie-Studirender, sowie eines 
weiteren Fonds zur Unterstützung schlecht besoldeter und emeritirter Geist- 
licher beschlossen. Endlich wird die Wiederberufung eines Congresses für 
nächstes Jahr in eine noch zu wählende Stadt bestimmt. Solche Congresse 
würden zwar für das deutsche Reich nach Schaffung der Synode nicht mehr 
nothwendig sein. Allein sie sollen das internationale Bindemittel zwischen 
den deutschen und auswärtigen Altkatholiken, sowie auch wohl zwischen dem 
Altkatholicismus und den übrigen Kirchen bilden. In letzterer Hinsicht wird 
indessen auch noch beschlossen, daß es dem auf dem vorjährigen Congresse 
eingesetzten Comité gestattet sei, Subcommissionen zu bilden, von denen die 
eine namentlich die Beziehungen zu der russischen und orientalischen Kirche, 
die andere jene zur evangelischen Kirche ins Auge fassen wird. Von Kirchen- 
reformen wird weder in den Delegirtenberathungen, noch in den öffentlichen 
Versammlungen anders als in allgemeinen Andeutungen gesprochen. Der 
Grund liegt darin, daß bereits auf dem vorjährigen Congresse beschlossen wor- 

	        

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