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Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_014
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
14
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1874
Scope:
590 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)
  • Title page
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1873.
  • II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • I. Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
  • II. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1873.
  • Register.

Full text

Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 213 
1. November. (Deutsches Reich.) Der in Folge der Conferenzen der 
Justizminister der größeren deutschen Staaten vom preuß. Justizminister 
v. Leonhard ausgearbeitete „Entwurf eines Gesetzes über die Verfassung 
der Gerichte im deutschen Reiche für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten und 
für Strafsachen“ und eines Einführungsgesetzes dazu mit Motiven 
wird dem Reichskanzler zu Handen des Bundesrathes übergeben. 
Dem Reichskanzleramte wird auch der Entwurf einer Concursord- 
nung für das deutsche Reich übergeben. Derselbe ist das Resultat 
vieljähriger Arbeit des preuß. Geh. Oberjustizrathes Dr. Förster. 
„ (Preußen.) Die Regierung zu Düsseldorf erläßt bezüglich des 
Processionswesens nachfolgende Verfügung, um wenigstens das Aus- 
arten desselben zu rein politischen Demonstrationen wie in Frankreich 
zu verhindern: 
„Mehrere in neuester Zeit vorgekommene Fälle haben gezeigt, daß die 
Bestimmungen des Vereinsgesetzes vom 11. März 1850 über öffentliche Auf- 
züge in Städten und Ortschaften oder auf öffentlichen Straßen einer unrich- 
tigen Auffassung begegnen und deßhalb unbeachtet geblieben sind. Wir 
machen daher darauf aufmerksam, daß die genannten öffentlichen Aufzüge 
gesetzlich denselben Beschränkungen unterliegen, wie die im § 9 daselbst ge- 
nannten öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel (gleichviel ob bei 
einer solchen Gelegenheit öffentliche Angelegenheiten erörtert, resp. berathen 
werden sollen oder nicht), und daß insbesondere auch kirchliche Processionen, 
Wallfahrten und Bittgänge, sobald sie nicht schon bei Ergehen des obigen 
Gesetzes vom 11. März 1850 hergebracht waren, oder nicht in der schon 
damals hergebrachten Art stattfinden sollen, der vorgängigen schriftlichen Ge- 
nehmigung der Ortspolizeibehörde, und zwar für jedes Polizeigebiet bedürfen, 
welches sie betreten wollen. Da ferner jede Ortspolizeibehörde die bei ihr 
nachgesuchte Genehmigung nur für ihren Amtsbezirk zu ertheilen im Stande 
ist, so ist von den Unternehmern, Vorstehern, Ordnern oder Leitern der beab- 
sichtigten Aufzüge die Genehmigung für jeden der verschiedenen Polizeibezirke 
welchen der Aufzug durchziehen soll, bei den betreffenden Polizeibehörden be- 
sonders nachzusuchen, widrigenfalls die Strafen des genannten Gesetzes ver- 
wirkt werden.“ 
„ (Bayern.) Der Mühnchener Universitäts-Professor Dr. Sicherer 
veröffentlicht nach den ihm von der Regierung zur Benützung über- 
lassenen Acten ein Werk „Staat und Kirche in Bayern“, das über 
die Entstehung des Concordats mit Rom und über den Ursprung der 
sog. Tegernseer Erklärung ein ganz neues Licht wirft. Die Regie- 
rung läßt dasselbe offiziell beiden Kammern des Landtags zugehen. 
Die ultramontane Partei betrachtet die Publication als einen schweren 
Schlag für ihre Tendenzen. 
3.   „ (Hessen.) II. Kammer: ersucht die Regierung mit allen gegen 
1 Stimme um Einführung der obligatorischen Civilehe. 
4.   „ (Preußen.) Allgemeine Landtagswahlen. Dieselben ergeben eine 
eclatante Niederlage der, von der Regierung dießmal nicht mehr unter- 
stützten, conservativen Partei und dagegen eine starke Vermehrung der 
liberalen Elemente, aber auch zugleich der ultramontanen Opposition 
im neuen Abg.-Hause. 

	        

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