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Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_014
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
14
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1874
Scope:
590 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)
  • Title page
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1873.
  • II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • I. Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
  • II. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1873.
  • Register.

Full text

220 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
werden wegen Veröffentlichung von Excommunicationen, obgleich sie 
das Verbot durch Publication in lateinischer Sprache zu umgehen 
gemeint hatten, gerichtlich verurtheilt. 
In Schlesien wird von den Pfarrcandidaten königlichen Patronats 
die Anerkennung der Maigesetze verlangt. — Die Verzeichnisse der 
fürstbischöflichen Ernennungen werden nicht mehr im Kirchenblatt ver- 
öffentlicht, um dieselben der Kenntnißnahme der Regierung möglichst 
zu entziehen. 
15. Nov. (Preußen.) Abg.-Haus: wählt (mit 363 Stimmen, Reichen- 
 
sperger 82 St.) v. Bennigsen zum Präsidenten, Löwe (Fortschr.) und 
Friedenthal (Freiconserv.) zu Vicepräsidenten. 
„ (Preußen.) Auch die Bischöfe von Kulm und von Hildesheim 
werden wegen Nichtanzeige von Ernennungen auf Pfarrbenefizien ge- 
richtlich verurtheilt. Sämmtliche preuß. Bischöfe sind nunmehr sol- 
chen Verurtheilungen unterlegen. 
17.   „ (Deutsches Reich.) Die offiziöse N. A. Z. kommt auf einen 
Hirtenbrief des Bischofs von Nancy vom 3. Aug. d. J. zurück, durch 
welchen derselbe die Gläubigen zur Abhaltung von Gebeten für die 
Wiedervereinigung von Metz und Straßburg mit Frankreich auffor- 
dert. Der Hirtenbrief wurde auch in den zur Diöcese Nancy gehörigen 
Theilen von Elsaß-Lothringen von der Kanzel verlesen und die N. 
A. Z. theilt nunmehr mit, die deutsche Regierung habe die französische 
aufgefordert, dem Bischof eine Zurechtweisung zu ertheilen und ihm 
für die Zukunft ein correcteres Verfahren zur Pflicht zu machen. Die 
franz. Regierung spricht dem Bischof ihr „Bedauern“ aus, aber keinen 
Tadel und hütet sich wohl, auf die Frage selbst einzugehen. 
„ (Preußen.) Abg.-Haus: Der Finanzminister legt das Budget 
für 1874 und eine Uebersicht der Staatseinnahmen und -Ausgaben 
des J. 1872 nebst ihren Anlagen und der dazu gehörigen Denkschrift 
vor und knüpft daran eine Darlegung der Finanzlage des Landes. 
Dieselbe ist eine überaus befriedigende: die Ueberschüsse des J. 1872 
haben nicht weniger als 27 Millionen Thlr. betragen; die Staats- 
schuld ist in demselben Jahre um 80 Mill. Thlr. vermindert worden. 
Für das Jahr 1874 bleiben von jenen Ueberschüssen noch 12 ½ Mill. 
disponibel; für dieses Jahr werden von der Regierung 33½ Mill. 
Thlr. als Extraordinarium für productive Zwecke verlangt. In dem 
Budget ist auch eine Position von 16,000 Thlr. für den altkath. 
Bischof Reinkens angesetzt, was folgendermaßen motivirt wird: 
„Nachdem der erwählte katholische Bischof Reinkens als solcher landes- 
herrlich anerkannt ist ... erscheint es nothwendig, auch für die Bedürfnisse 
der altkatholischen Kirchengemeinschaft in ähnlicher Weise, wie für die übrigen 
katholischen Bisthümer Fürsorge zu treffen. Es bedarf dazu nicht die Be- 
willigung einer förmlichen Dotation, sondern nur der Gewährung von Be- 
dürfnißzuschüssen und einmaligen Unterstützungen. Für die Bedürfnisse der 
entstehenden einzelnen Gemeinden und der bei ihnen fungirenden Geistlichen
	        

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