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Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

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Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_014
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
14
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1874
Scope:
590 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)
  • Title page
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1873.
  • II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • I. Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
  • II. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1873.
  • Register.

Full text

234 
Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
sagen: Wir schlagen einen andern Weg ein, wir nehmen die Gesetze zurück? 
Was heißt denn das anders, als Frieden schließen um den Preis der Sou- 
veränetät des preußischen Staates. (Große Unruhe im Centrum — Beifall 
links.) Nun, m. H., Sie werden auch nicht ohne practische Antwort auf 
Ihre Anträge bleiben. Ich halte es für sehr wahrscheinlich, daß, wenn Sie 
aus den Ferien heimkommen, Sie Gesetzes-Vorlagen vorfinden werden 
und Deutlichmachungen. M. H. ! Ich darf Ihnen die Versicherung 
geben, daß die Staatsregierung der Meinung ist, daß nicht nur solche Re- 
pressivgesetze, wie überwiegend der Character der Maigesetze ist, das Ziel er- 
reichen helfen, welches sie sich gesteckt hat. Sie ist eben so wenig der Mei- 
nung, wie vielleicht manche der Herren auf dieser Seite (links deutend), daß 
ein abstractes Verfahren mit formeller Trennung von Kirche und Staat, 
wie es uns ja täglich in manchen Zeitungen näher geschildert wird, gegen- 
über der gewaltigen Macht der Kirche, um die es sich hier namentlich han- 
delt, zum Resultate führt. Die Staatsregierung ist der Ueberzeugung, beide 
Factoren müssen neben einander wirken, und sie sagt Ihnen deßwegen weiter, 
sie ist auf das Ernsteste beflissen gewesen, vorzubereiten die verschiedenen 
Vorlagen und die Vorberathungen zum Abschluß zu befördern, und sie wird 
Ihnen alsbald den Beweis dazu liefern. (Bravol) M. H.! An Sie aber 
muß die Staatsregierung bei diesen weiteren Mitteln denken, von der Ma- 
jorität dieses hohen Hauses und des andern hohen Hauses muß sie Unter- 
stützung verlangen, wenn sie die Aufgabe lösen soll, die sie sich gestellt hat.“ 
12. Dec. (Deutsches Reich.) Bundesrath: nimmt den sog. Antrag 
 
Lasker, Ausdehnung der Reichscompetenz auf das gesammte Rechts- 
gebiet, fast einstimmig — nur beide Mecklenburg und Reuß ä. L. 
stimmen dagegen, Reuß j. L. enthält sich — an. 
Das Protocoll des Bundesraths besagt darüber: „Der königlich bayerische 
Bevollmächtigte erklärte: daß die bayerische Regierung durch das von ihr ab- 
gegebene zustimmende Votum ihrer Stellung zur Frage der Erhaltung des 
obersten Landesgerichtshofes nicht präjudicirt haben wolle. Der substituirte 
Bevollmächtigte für Großherzogthum Sachsen stimmte dem Gesetzentwurf 
unter der Voraussetzung bei, daß zugleich die Ausarbeitung eines deutschen 
bürgerlichen Gesetzbuches bezweckt und demnächst in Angriff genommen werde. 
Der substituirte Bevollmächtigte für Oldenburg schloß sich dieser Voraus- 
setzung mit dem Wunsch an, daß zu Specialgesetzen nur im Falle dringender 
Nothwendigkeit gegriffen werde. Der Vorsitzende, Staatsminister Delbrück, 
bemerkte hierauf: zufolge der in der Sitzung vom 2. April d. J. getroffenen 
Verständigung sei bei Berathung des so eben angenommenen Gesetzentwurfs 
im Reichstag von dem Präsidenten des Reichskanzleramtes erklärt worden, 
daß die verbündeten Regierungen, wenn der Entwurf die verfassungsmäßige 
Stimmenmehrheit im Bundesrathe finde, mit Publication der Verfassungs- 
änderung eine Commission zur Aufstellung des Entwurfs eines allgemeinen 
deutschen bürgerlichen Gesetzbuches einzusetzen beabsichtigten. Im Hinblick 
auf diese Erklärung und den so eben gefaßten Beschluß habe er zu bean- 
tragen: den Ausschuß für Justizwesen zu ersuchen, über die Einsetzung einer 
solchen Commission und über die sonst zur Aufstellung des Entwurfs eines 
deutschen bürgerlichen Gesetzbuches zu treffenden Einleitungen bald thunlichste 
Vorschläge zu machen. Der Bundesrath beschloß demgemäß." 
Der Bundesrath beschließt ferner die freie Eisenbahnfahrt für die 
Mitglieder des Reichstags als eine Art Abschlagszahlung in der 
Diätenfrage. 
"  (Coburg-Gotha.) Landtag: bietet seine Hand wenigstens zu
	        

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