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Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_014
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
14
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1874
Scope:
590 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
II. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)
  • Title page
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1873.
  • II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • I. Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
  • II. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1873.
  • Register.

Full text

242 Die Oesterreichisch-Angarische Monarchie. 
der Monarchie auch auf diesem Gebiete um einen weitern Schritt zur Durch- 
ührung. 
8. Febr. (Oesterreich.) Abg.-Haus: Der nach Wien berufene Statt- 
halter von Galizien Gulochowski erklärt dem Polenclub, daß die Wahl- 
reform des Reichsraths eine beschlossene Sache sei und zwar mit der 
Ausdehnung auf Galizien und bemüht sich, den Club von einem Aus- 
tritt aus dem Reichsrath abzuhalten, um sich wenigstens Concessionen 
zu sichern, als welche er die Ernennung eines eigenen galizischen Mini- 
sters, so wie die Erbauung mehrerer neuer Eisenbahnlinien in Aus- 
sicht stellt. 
11. „ (Oesterreich.) Ministerrath unter Vorsitz des Kaisers: Die Vor- 
lage betr. directe Reichsrathswahlen erhält die Zustimmung des Keisers. 
14. „ (Ungarn.) Unterhaus: genehmigt die Erhöhung der Civilliste 
um eine Million fl. mit 229 gegen 44 Stimmen. 
15. „ (esterreich.) Abg.-Haus: Die Regierung bringt die Vorlage 
betr. Wahlreform des Reichsraths und Einführung directer Wahlen 
ein. Die Zahl der Mitglieder des Abg.-Hauses soll dadurch von 203 
auf 351 erhöht, das Gruppensystem und auch das bisherige Princip 
bei den Delegirtenwahlen (nach den Kronländern und durch die Abge- 
ordneten jedes einzelnen derselben) beibehalten werden. Die Vorlage 
wird einem eigenen Verfassungsausschuß überwiesen. 
Die Vorlage besteht aus zwei Gesetzentwürfen, von denen der eine die 
rincipiellen Bestimmungen der Reform enthält und sich als eine Aenderung 
es Staatsgrundgesetes darstellt, der andere, die Reichsrathswahlordnung, 
den formellen Theil der Reform, den Vorgang beim Wahlacte und dgl. um- 
faßt. Das erstere Gesetz ist kurz und enthält nur 3 Artikel, das andere da- 
gegen umfangreich in 58 Artikeln, denen sich ein compendiöser Anhang, die 
Aufzählung aller Wahlkreise anschließt. Der Ministerpräsident, Fürst 
Auersperg, bringt selbst die Vorlage ein, erinnert dabei an die in der kaiserl. 
Thronrede gemachte Zusage der Wahlreform und betont die in dieser Reform 
enthaltene Verkörperung des österr. Staatsgedankens und übergibt dann unter 
dem lebhaften Beifalle des Hauses dem Präsidenten die beiden Gesetzentwürfe. 
Der ursprüngliche Regierungsentwurf hatte die Mitgliederzahl des Abgeord- 
netenhauses auf 323 sesigestott und das Verhältniß zwischen den einzelnen 
Vertretungsgruppen war dieser Zahl etfprechend geregelt. Das Resultat 
der mit den Vertretern der einzelnen Kronländer gelegentlich der Versamm- 
lung der Landtage (Dec. 1872) gepflogenen Detailverhandlungen war eine 
Erhöhung der Abgeordnetenzahl bis auf 339 Mitglieder, und da an dieser Er- 
höhung wesentlich nur die Städte participirten, war jenes Verhältniß einiger- 
maßen verrückt. Aber diese Aenderung scheint in den entscheidenden Kreisen 
auf ernste Bedenken gestoßen zu sein, und da die Regierung ihre bereits ge- 
machten Concessionen nicht füglich zurückziehen konnte, wurde die Remedur 
in einer noch weiteren Erhöhung der Abgeordnetensitze ( aus 351) und zwar 
in der Weise gesucht, daß die neue Erhöhung in erster Reihe den nichtstädti- 
schen Wahlklassen zu gute kam, und damit der ursprüngliche Character der 
Vorlage wenigstens annähernd wiederhergestellt wurde. 
Verfassungsausschuß: Grocholski erklärt, daß die Wahlreform ohne 
Verletzung des Rechts der Landtage nicht möglich und wenn durchge- 
führt ein Bruch der Verfassung wäre; die galizischen (polnischen) Mit- 
 
	        

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