Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_014
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
14
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1874
Scope:
590 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
III. Außerdeutsche Staaten.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
3. Großbrittannien.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)
  • Title page
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1873.
  • II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • 1. Portugal.
  • 2. Spanien.
  • 3. Großbrittannien.
  • 4. Frankreich.
  • 5. Italien.
  • 6. Schweiz.
  • 7. Belgien.
  • 8. Holland.
  • 9. Dänemark.
  • 10. Schweden und Norwegen.
  • 11. Rußland.
  • 12. Die ottomanische Pforte.
  • 13. Griechenland.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1873.
  • Register.

Full text

Großbrittannien. 285 
daten und der Ertheilung academischer Grade besteht, während die Lehrthä- 
tigkeit mehr Nebensache ist und hauptsächlich den Colleges, die mit deutschen 
Seminarien und Convicten die meiste Aehnlichkeit haben, überlassen bleibt. 
Zunächst soll also die Universität Dublin aus ihrem Zusammenhange mit 
Trinity College gelöst werden, so zwar, daß, wie in Oxford und Cambridge, 
das College unter die Universität fällt. Gleichzeitig wird die aus den Col- 
leges in Galway, Belfast und Cork bestehende, dem katholischen Clerus so 
bitter verhaßte Queen's University fallen. Das College in Galway wird ganz 
abgeschafft, und die Anstalten in Cork und Belfast werden ebenfalls unter 
die Universität Dublin gestellt. Ein Gleiches wird für das unter dem Namen 
der katholischen Universität in Dublin von der katholischen Geistlichkeit ge- 
gründete College und einige andere Anstalten in Aussicht gestellt. Uebrigens 
werden religiöse Beschränkungen alsdann selbstverständlich abgeschafft. Am 
1. Jan. 1875 sollen die bisher von Beamten von Trinity College über die 
Universität Dublin ausgeübten Vollmachten erlöschen; dann kommt eine pro- 
sorische Periode, während welcher die neue Verwaltungsbehörde der Univer- 
sität zum größten Theil ernannt wird und nach dem Jahr 1885, wenn das 
neue System zur vollen Entwicklung gekommen ist, verwaltet sich die Univer-= 
sität selbst. Zunächst soll die Universität Dublin Corporationsrechte erhalten. 
Die theologische Facultät wird vom Trinity College ausgeschieden und an 
die irische Kirche übergeben. Die Verwaltungsbehörde der Universität soll 
aus 28 ordentlichen Mitgliedern bestehen, welche während des Provisoriums 
von der Krone und durch Cooptation ergänzt werden. Später werden die 
vier Vacanzen jährlich getheilt. Ein Mitglied ernennt die Krone, eines der 
Rath, eines die Professoren und eines der Senat. Dazu stellen Colleges von 
50 Studirenden 1, und solche, die bis 150 Studirende zählen, 2 Mitglieder. 
Der Senat besteht aus den Promovirten, welche in Verbindung mit der 
Universität bleiben. Da die Universität auch eine lehrende Anstalt werden 
soll, so find Theologie, reine und Moral-Philosophie und moderne Geschichte 
aus naheliegenden Gründen vom Katheder wie von der obligatorischen Prü- 
fung ausgeschlossen. Trinity College muß die Entschädigungskosten, welche 
nothwendig werden, tragen, und außerdem jährlich 12,000 Pfd. St. zur 
Universität beisteuern, wobei es immer noch eine sehr reiche Anstalt bleibt. 
Die Ausgaben für die Universität werden auf 50,000 Pfd. St. jährlich ver- 
anschlagt, 25,000 Pfd. St. für Stipendien, 20,000 Pfd. St. für die Pro- 
fessoren, 5000 Pfd. St. für Prüfungen, Gebäude 2c. Zu den 12,000 Pfd. St., 
welche Trinity College liefern soll, steuert der Staat 10,000 Pfd. St. bei; 
dazu kommen 5000 Pfd. St. an Einkommen, und der Rest kommt aus dem 
irischen Kirchenüberschuß. — Der Premier spricht volle 3 Stunden, worauf 
der Führer der Opposition drei Wochen Frist vor der zweiten Lesung ver- 
langt. Die Regierung setzt dieses Stadium indessen auf den 3. März fest. 
Die Vorlage Gladstone's stößt von vornherein sowohl im Parla- 
ment als in der öffentlichen Meinung auf großen Widerstand: die 
katholische Hierarchie bekämpft ihrerseits den Plan, der ihren Forde- 
rungen zwar entgegen kommen will, aber lange nicht genug, da sie 
die ausschließliche und unbedingte Herrschaft auch über das gesammte 
höhere Unterrichtswesen anspricht, während die entschiedenen Liberalen 
der Meinung sind, daß die Vorlage diesen Ansprüchen viel zu viel 
Concessionen mache. 
Oberhaus: Der Lordkanzler, Lord Selborne, legt demselben den in 
der Thronrede angekündigten Gesetzesentwurf betreffend die Bildung eines 
den Anforderungen des Landes entsprechenden höchsten Gerichtshofes vor. 
 
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.