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Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

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Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_014
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
14
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1874
Scope:
590 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
III. Außerdeutsche Staaten.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
5. Italien.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Die päpstliche Curie.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)
  • Title page
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1873.
  • II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • 1. Portugal.
  • 2. Spanien.
  • 3. Großbrittannien.
  • 4. Frankreich.
  • 5. Italien.
  • Die päpstliche Curie.
  • 6. Schweiz.
  • 7. Belgien.
  • 8. Holland.
  • 9. Dänemark.
  • 10. Schweden und Norwegen.
  • 11. Rußland.
  • 12. Die ottomanische Pforte.
  • 13. Griechenland.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1873.
  • Register.

Full text

374 Die päpstliche Curie. 
18. Mai. Der Papst vollendet mit diesem Tage sein 81. Jahr. Nach- 
dem er in der letzten Zeit fast nur noch vegetirt hatte und im Va- 
tican bereits alle Vorbereitungen für eine Papstwahl getroffen worden 
waren, nimmt seine Krankheit eine günstige Wendung und beginnt er 
sich allmälig wieder zu erholen. 
25. Juni. Der Papst hält ein Consistorium, ernennt darin 22 neue Bi- 
schöfe und hält eine Allocution, in der er die Aufhebung der Klöster 
in Rom neuerdings verdammt und das betreffende Gesetz für null 
und nichtig erklärt: 
„Was Wir vorausgesagt haben, ehrwürdige Brüder, in der Allocution, 
die Wir gegen das Ende des vorigen Jahres an Euch richteten: daß Wir 
vielleicht abermals von den Verfolgungen würden reden müssen, welche immer 
heftiger über die Kirche hereinbrechen — das verlangt jetzt Unser Amt von 
Uns, jetzt, wo das Werk der Bosheit, welches sich damals vorbereitete, voll- 
bracht ist, und Wir eine Aufforderung zu hören glauben, die Uns zuruft: 
Erhebe deine Stimme! Sobald Wir erfuhren, daß der gesetzgebenden Ver- 
sammlung das Gesetz vorgelegt werden sollte, welches auch in dieser hehren 
Stadt gleichwie im übrigen Italien die religiösen Familien unterdrückt und 
die kirchlichen Besitzungen öffentlich zum Verkauf ausstellt, da haben Wir 
den gottlosen Frevel verflucht und jede Vorlage des nichtswürdigen Gesetzes, 
welcher Art sie auch sei, verdammt, Wir haben jegliche Besitznahme der mit 
Gewalt weggenommenen Güter für nichtig erklärt und von Neuem an die 
Censuren erinnert, denen die Urheber und Begünstiger des Gesetzes von selbst 
unterliegen. Trotzdem ist iett das Gesetz von der Kammer und dem Senat 
angenommen und sogar von der Krone sanctionirt worden, obwohl es nicht 
allein von der Kirche verdammt ist als dem göttlichen und dem kanonischen 
Rechte widerstreitend, sondern auch von der Rechtskunde selbst gekennzeichnet 
ist als jedem natürlichen menschlichen Rechte zuwider und daher schon seiner 
Natur nach rechtsunkräftig und nichtig. Wir glauben, ehrwürdige Brüder, 
Wir brauchen das nicht mehr zu wiederholen, was Wir in Betreff der Gott- 
losigkeit, der Bosheit, des eigentlichen Zweckes und der schweren Schäden 
eines solchen Eesetes so oft schon eingehend erörtert haben, um die Leiter 
des Staates von dem frevelhaften Attentat abzuhalten. Nur die Pflicht, der 
Kirche ihre Rechte zu wahren, der Wunsch, die Unvorsichtigen zu warnen, 
und die christliche Liebe gegen die Schuldigen selber zwingen uns, laut allen 
denen zu erklären, welche 8 nicht gescheut haben, das frevelhafte Gesetz vor- 
zuschlagen, zu billigen, zu sanctioniren, und zugleich die es empfohlen, be- 
günstigt und dazu gerathen haben, dann die es billigen und zur Ausfüh- 
rung bringen oder die geistlichen Güter ankaufen: daß nicht allein rechts- 
unkräftig und nichtig alles das ist, was sie in dieser Beziehung gethan haben 
oder noch thun werden, sondern daß sie auch ohne Ausnahme der größern 
Excommunication und den übrigen Censuren und kirchlichen Strafen verfallen, 
welche vom kanonischen Rechte, von den apostolischen Constitutionen und den 
öcumenischen Concilien, insbesondere dem tridentinischen, verhängt werden; 
daß sie endlich der rücksichtslosesten Strenge der göttlichen Nache entgegen- 
gehen und sich in offenbarer Gefahr der ewigen Verdammniß befinden. Unter- 
deß, ehrwürdige Brüder, während Tag um Tag Uns mehr die zum höchsten 
Amt erforderlichen Stützen entzogen, während Lasten über Lasten aufgehäuft 
werden zum Schaden der kirchlichen Einrichtungen und der geistlichen Per- 
sonen, während die Verfolger der Kirche hier und auswärts zusammen con- 
spiriren und ihre Anstrengungen zu vereinigen scheinen, um jegliche Aus- 
übung der kirchlichen Jurisdiction zu verhindern, und insbesondere um etwa 
der freien Wahl desjenigen zuvorzukommen, der als Statthalter Christi einst 
  
 
	        

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