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Europäischer Geschichtskalender. Zwanzigster Jahrgang. 1879. (20)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Zwanzigster Jahrgang. 1879. (20)

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Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Roloff, Gustav
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_020
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Zwanzigster Jahrgang. 1879.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Tagesereignisse
Volume count:
20
Place of publication:
Nördlingen
Publishing house:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1880
Scope:
627 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Zwanzigster Jahrgang. 1879. (20)
  • Title page
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1879.
  • II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • I. Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
  • II. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Uebersicht der politischen Entwicklung des Jahres 1879.
  • Register.

Full text

262 Das deuische Reith nud seine einselnen Glieder. (Oct. 28.) 
Regierung. In einer ausführlichen Denkichrift werden Ihnen die Ziele dar- 
gelegt werden, welche die Regierung in planmäßigem Vorgehen bei der 1— 
gNulirung der fünf Hauptströme, des Rheins, der Weser, der Elbe, der Oder 
und Weichsel, ins. Auge gefaßt hat, und welche Euinmn itei dafür er- 
forderlich sind. Die weitere Durchführung der Verwaltungsreform 
erfordert Abänderungen in der Einrichtung der höheren Verwaltungsbehörden, 
deren gleichzeitige Einführung in dem gesammten Umfange der Monarchie 
zur Herstellung einer gleichmäßigen Organisation der allgemeinen Landes- 
verwaltung geboten erscheint. Nicht minder bedarf es der Ausdehnung der 
Verwaltungsgerichtsbarbei und der Vorschriften über die Zuständigkeit und 
das Verfahren der Verwaltungsgerichte und der Verwaltungs- 
behörden auf das ganze Staatsgebiet. Dieselbe wird bedingt durch eine 
Revision der bezüglichen Gesete, welche unter Aufrechthaltung der Grund- 
lagen derselben die bei ihrer Handhabung hervorgetretenen Mängel beseitigt. 
In den Gesetzentwürfen, welche behufs Erreichung dieser Ziele Ihnen zur 
Beschlußfassung zugehen werden, sind zugleich Uebergangsbestimmungen vor- 
gesehen, um die Wirksamkeit der neuen Einrichtungen in denjenigen Landes- 
theilen sicher zu stellen, welche der Verwallungsresorm entsprechende Kreis- 
und Provinzialordnungen noch nicht besitzen. Den Erlaß der letzteren un- 
ausgesetzt zu fördern, wird meine Regierung sich augelegen sein lassen. Der 
Entwurf eines Gesebes, betreffend die Aufbringung der Gemeindeabgaben, 
dessen Vereinbarung durch die Ausdehnung der Verwaltungsreform erleichtert, 
aber auch um so dringlicher wird, soll Ihnen von Neuem vorgelegt werden. 
Meine Negierung ist beskrebt gewesen, die durch die neue Organisation 
er Gerichte und die Einführung des neuen Prozeßverfahrens bedingten 
unangreichen und vielseitigen Arbeiten so zu fördern, daß die am 1. Oc- 
tober ds. Js. in Krast geretenen Reichsjustizgesetze und die dieselben ergän- 
  
zenden Laudesgeseße einen geebneten Boden fanden. Die neuen Gerichte haben 
ihre Thätigkeit jofort zu beginnen vermocht. Das erstrebte Ziel einheitlicher 
Handhabung der Rechtspflege ist damit erreicht und so die große nationale 
Aufgabe, ein einheitliches deutiches Recht herbeizuführen, ihrem Abschlusse 
wesentlich näher gebracht. Der Entwurf einer für die ganze Monarchie be- 
stimmten Jagdordnung, welche den Mängeln der bestehenden Jagdpolizei- 
gesetze Abhilfe verschaffen soll, wird Ihnen im Laufe Ihrer Berathungen 
zugehen. Die auch in der vorigen Session nicht erledigte Vorlage über den 
Schuy der Felder und Forsten wird erneut ein Gegenstand Ihrer Be- 
rathungen sein. Meine Herren! Indem Ihnen hiemit wiederum ein aus- 
gedehntes Feld wichtiger und mühevoller Arbeit eröffnet ist, darf ich das 
Vertrauen hegen, daß 5 meiner Regierung bereitwillige Unterstihung e- 
währen werden, um näch n allgemeinen Aufgaben der Gesehgebung be- 
sonders das Werk kihhe Neugestaltung, welches durch die Neichs- 
gesetgebung hoffnungsvoll angebahnt ist, auck u dem Boden der preußischen 
Finatseinrichiungen im Interesse aller Volkskreife erfolgreich durchzuführen. 
In der versöhnlichen Wirkung solchen gemeinsamen Strebens wird sich um 
o leichter auch der Ansgleich mancher Gegensätze finden lassen. Es ist mein 
"ehnlichster Wunsch, daß die beginnende Session den Frieden, der mir dringend 
am Herzen liegt, auch im Innern nach allen Richtungen förbere und da- 
durch eine segensvolle Bedentung gewinne. Das walte Gott. 
Die Urtheile über die Throurede lauten ziemlich übereinstim- 
  
  
9 
  
mend. Die Feierlichkeit im we 
als sonst. Schon an dem Vorl 
lichen Kleide kann man die con 
erkennen. Ein anderes charakte 
des Centrums. Uebrigens ist di 
ben Saale trägt ein etwas anderes Gepräge 
berwrschen der Uniform gegenüber dem bürger- 
servative Mehrheit der neuen Landesvertretung 
ristisches Zeichen ist die starke Betheiligung 
ie Feierlichkeit überhaupt viel stärker besucht 
 
	        

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