Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Europäischer Geschichtskalender. Zwanzigster Jahrgang. 1879. (20)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Zwanzigster Jahrgang. 1879. (20)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Roloff, Gustav
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_020
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Zwanzigster Jahrgang. 1879.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Tagesereignisse
Volume count:
20
Place of publication:
Nördlingen
Publishing house:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1880
Scope:
627 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
III. Außerdeutsche Staaten.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
7. Belgien.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Zwanzigster Jahrgang. 1879. (20)
  • Title page
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1879.
  • II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • 1. Portugal.
  • 2. Spanien.
  • 3. Großbrittannien.
  • 4. Frankreich.
  • 5. Italien.
  • 6. Schweiz.
  • 7. Belgien.
  • 8. Holland.
  • 9. Dänemark.
  • 10. Schweden und Norwegen.
  • 11. Rußland.
  • 12. Die ottomanische Pforte, die Balkanstaaten und Aegypten.
  • 13. Griechenland.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Uebersicht der politischen Entwicklung des Jahres 1879.
  • Register.

Full text

466 Belgien. (April 27 — Juni 18.) 
richt erlheilen zu lassen; er kann seinen Sohn und seine Tochter ruhig in 
die Gemeindeschule Dhien, in der feslen eberzeugung, daß ihr Glaube 
keinerlei Gefahr länft. Das Land muß wissen, daß das Schullocal dem 
Geistlichen offen steht, und daß, sofern er nicht dort erscheint, dies seine 
eigene Schuld ist. Nur im Falle, daß der Geistliche beim Religionsunter- 
richte die Institutionen des Landes angreift und die ihm gebotene Gastfreund- 
schaft mißbraucht. kann und soll ihm der Eintritkt in die Schule untersagt 
werden. Der neue Gesehentwurf zielt vor Allem dahin, den Volksschullehrer 
aus seiner bisherigen demüthigen Stellung zu erlösen und diesen bescheidenen, 
aber nützlichen Beamten, welche die Zukunft Belgiens bedingen, einen ihres 
Berufes würdigen Platz in der Gesellschaft einzuräumen. Was auch die 
Agitatoren behnnten Mmögen, so dürfte die Einführung des betreffenden Ge- 
sehes die Bevölkerung nicht mehr aufregen, als dies in Holland der Fall 
ist, wo ein ganz ähnliches System seit mehr als drei Vierteljahrhunderten 
besteht.“ Am Schluß seines Referates bespricht Herr Olin die Eventualität 
offenen Widerstandes, womit der Clerus droht: „Vor dem Gesehe,“ sagt er, 
„gibt es keinen geseglichen oder ungeseblichen Widerstand. Man muß sich 
ihm unterwerfen. Diese Drohungen dürften wohl mit den Leidenschaften 
verschwinden, die sie eingeflößt; sollten sie sich aber eines Tages verwirk- 
lichen, so zählen wir auf die Festigkeit der Regierung, und die Kammer wie 
das Land halten sich überzeugt davon, daß die Regierung sich ihrer Pflicht 
gewachsen zeigen wird.“ 
27. April. II. Kammer: Beginn der langwierigen Debatte 
über den Entwurf des neuen Unterrichtsgesetzes. 
5. Mai. II. Kammer: die Regierung bringt einen Geseßzes- 
entwurf ein, der gewisse Steuern abschafft, dadurch der clericalen 
Wähler-Fabrication den Boden entzieht und gleichzeitig erlaubt, die 
bereits in die Wählerlisten eingeschmuggelten unberechtigten Wähler 
zu streichen. 
Die Maßregel wirkt auf die Ultramontanen ganz zerschmetternd. 
„Legt man ihnen das Handwerk und benimmt man ihnen dur Abschaffung 
gewisser Stenern die Möglichkeit, falsche Wähler zu schaffen, so haben die 
Clericalen keine Aussicht mehr, je die Majorität in den beiden Kammern zu 
erhalten. Sie geben das selbst zu. Einen Beweis dafür liefert Hr. Woesle. 
Dieser Redner, eines der begabtesten Mitglieder der Rechten, erklärt in einem 
Vorirag an seine Wähler in Alost, daß den Katholiken unter so bewandten 
Umständen nichts Anderes übrig bliebe, als das allgemeine Stimmrecht zu 
verlangen. Schon Jules Malon deutete diese Idee unlängst in ekwas ver- 
blümter Form an. Eben deßhalb thun Tene. Unrecht, welche in dieser Dro- 
hung nur einen Schreckschu erblicken wollen. Es ist allerdings eine zwei- 
schneidige Waffe, aber die Agitation für das allgemeine Stimmrecht würde 
unter gegebenen Verhältnissen den Clericalen große Dienste erweisen.“ 
30. Mai. II. Kammer: die am 27. April begonnene General- 
Debatte über das neue Schulgesetz kommt erst jetzt zum Abschluß. 
6. Juni. II. Kammer: nimmt das neue Unterrichtsgefetz mit 
67 gegen 60 Stimmen an. 
18. Juni. Senat: nimmt das neue Unterrichtsgesetz mit 33 
gegen 31 Stimmen an. 
 
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment