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Europäischer Geschichtskalender. Einundzwanzigster Jahrgang. 1880. (21)

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Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Einundzwanzigster Jahrgang. 1880. (21)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_021
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Einundzwanzigster Jahrgang. 1880.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
21
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1881
Scope:
601 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Einundzwanzigster Jahrgang. 1880. (21)
  • Title page
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1880.
  • II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • I. Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
  • II. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Uebersicht der politischen Entwicklung des Jahres 1880.
  • Register.

Full text

Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Nov. 17—18.) 253 
übersehen, ob in naher oder ferner Zeit darauf mit Sicherheit gerechnet 
werden könne. Wenn man namentlich die Schwierigkeit bedenke, die Ein- 
richtung der Eisenbahnräthe so zu treffen, daß wirklich einerseits völlig un- 
abhängige, andrerseits tüchtige und sachverständige, von Privakinteressen nicht 
beeinflußte Vertreter gewählt werden, so müsse man doch wohl zweifeln, ob 
es nicht rathsam sei „der so glücklich begonnenen Entwicklung der periodischen 
Conferenzen einstweilen noch freien Lauf zu lassen, anstatt sie in die Schranke 
fester, schwer abänderlicher geseylicher Bestimmungen einzudämmen.“ Die 
Regierung will jedoch zu dem Versuch einer gesetzlichen Regelung der Ange- 
legenheit die Hand bieten. 
I7. November. (Reuß-Gera.) Landtag: schließt mit dem 
Fürsten binen Domänenvergleich ab: 
fic Fürst gewährt den Dominialfonds von 1 Million Mark als 
Wd Schuld, welche vom 30. ds. Mts. an mit 4 Procent dem 
Staate zu verzinsen ist. Der Staat kann diese Schuld nicht kündigen, wohl 
aber die sürstliche Kammer, welche dann entweder in Raten von 100,000 
zurückzahlen oder Landrentenbriefe zu 3½ Procent mit 114 Nominal= 
100 effectivem Werth gewähren kann. Diese Nückzahlung muß an die Staats- 
kasse oder „im Falle elwaiger Mediatisirung an die sonst zuständige Stelle" 
erfolgen. Das fürstliche Eideicommisvermogen bleibt dagegen persönliches 
Eigenthum. des Fürsten, auch quittirt der Staat über die Kammerschuld von 
250,000 „X zur Einlösung der Kaffenanweisungen und zahlt die Reichs- 
r#pi#fn a mit 62,176 .4 zurück. — Ehe nämlich der Landtag in der 
eidigen Domänenfrage den Rechtsweg brlreten wolte, versuchte er noch ein- 
mal einen gütlichen Ausgleich, und zwar unmittelhar beim Fürsten selbst. 
In vertraulicher Sihung wurde eine Adresse an den Fürsten berathen und, 
nachdem das Ministerium dem Inhalt zugestimmt, dieielbe am 13. I. Mts 
dem Landesherrn durch eine Deputation überreicht. Der Fürst machte danan 
dem Landtag am 15. obigen Vorschlag, der von diesem pure acceptirt wird. 
18. November. (Württemberg.) Der „Staatsanzeiger“ 
veröffentlicht die Etatsvorlage pro 1881/83: 
Die Ausgaben betragen für jedes Jahr 52 Millionen. Behufs Her- 
stellung der vollen Deckung des Bedarfs wird vorgeschlagen: Convertirung 
der 4½ proz. Guldenobligationen in eine 4 proz. Markanleihe, Aufbringung 
der Tilgungssumme für die Eisenbahnanleihe durch ein Anlehen von 3,600,000, 
Erhöhung der Malzsteuer um 40 Proc. (2 Millionen), Erhöhung von No- 
tariatssporteln und Gerichtsgebühren (eine Million), Tariferhöhung Seitens 
der Postverwaltung (jedes Jahr 450,000) und Erhöhung der Erbschaftsstener. 
Als neuer Einnahmeposten sind jährlich 2,800,000 als württembergischer 
Antheil an Neichszöllen und Tabaksteuer gemäß dem Reichsgesetze vom 19. Juli 
1879 als approximativer Betrag eingeseyt. Behufs Verstärkung des Be- 
triebskapitals der Staatshauptkasse wird die Ausgabe von Schabanweisungen 
im Betrage von 3 Millionen beantragt. Der Finanzminister sagt schließlich 
in der Vorlage: „Obgleich das Bild des Staatshaushaltes gegenüber den 
Vorjahren ein weniger günstiges ist, so zeigt dennoch eine nähere Prüfung, 
daß die wirttembergische Finanglage zu ernsteren Besorgnissen keinen Anlaß 
gibt. Die zu Tage tretenden Verhältnisse machen sich in anderen deutschen 
Staaten in gleichem oder noch stärkerem Maße geltend. Die beantragten 
Erhöhungen der Malzsteuer und der Sporteln stehen unter den Säten, die 
in anderen Bundesstaaten bereits in An#nn stehen. Das Bestreben der 
Regierung ging darauf, die Staatsausgaben möglichst zu beschränken und 
bierdurch weitere Anforderungen an die Stenerkraft abzuwenden.“ Das 
  
 
	        

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