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Europäischer Geschichtskalender. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1881. (22)

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Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1881. (22)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_022
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1881.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
22
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1882
Scope:
661 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1881. (22)
  • Title page
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1881.
  • II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • I. Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
  • II. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Uebersicht der politischen Entwicklung des Jahres 1881.
  • Register.
  • Buchempfehlungen.

Full text

Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Jan. 9.) 9 
schlagen. Richter und die Fortschrittspartei haben jedoch, um den Conser- 
vativen in dieser populären Maßregel den Rang abzulaufen, bereits den 
Antrag gestellt, den Steuererlaß zu einem dauernden zu machen. Allein 
selbst der einmalige Steuererlaß kann nicht aus Ueberschüssen der Budgets, 
sondern müßte unzweifelhaft aus einem Anlehen gedeckt werden. Es geht 
das unzweifelhaft aus dem Exposé hervor, das der langjährige Vorsitzende, 
der Budgetcommission, v. Benda, an diese gerichtet hat. Zunächst wird 
darin das Ergebniß der bisherigen Berathungen des Plenums über den Etat 
für 1881/82 zusammengefaßt. Danach stellten sich die dauernden Ausgaben 
auf 872,772,766 Mark, die einmaligen auf 39,921,518 Mark, also die sämmt- 
lichen Ausgaben auf 912,694.284 Mark Zieht man davon die Einnahmen 
mit 884,446,284 Mark ab, so bleiben als aus der Anleihe zu decken 
28,248,000  Mark, also 2,332.000  weniger als nach dem Etatsentwurf. 
Das Exposé kommt zu dem Ergebniß, daß die legitimerweise aus der Anleihe 
zu deckenden Summen, d. h. alle Ausgaben, welche productiver Natur sind 
oder entsprechende Ersparnisse in den dauernden Ausgaben herbeiführen, auf 
21,859,176 Mark anzunehmen seien. Aus den laufenden Einnahmen blieben 
also zu decken 17,982,042 Mark oder abzüglich der Ausgaben für Justizbauten 
aus dem frühern Pauschquantum 16,051,242 Mark (noch nicht 2 Prozent der 
Gesammtausgaben). Die Anleihe müßte also nicht 28,248.000 Mark, sondern 
nur etwa 22 Millionen Mark betragen. Die übrigen 6—7 Millionen 
müßten aus den laufenden Einnahmen bestritten werden, so daß zur Ver- 
wendung als Steuererlaß nicht 14 Millionen, sondern nur etwa 7 Millionen 
übrig bleiben würden. Dem Einwurf, daß auch dieses halbwegs günstige 
Ergebniß nur möglich ist, wenn das Abgeordnetenhaus von der in Aussicht 
stehenden Erhöhung des preußischen Matricularbeitrags für 1881/82 ganz 
absieht, begegnet Herr von Benda mit dem Hinweis auf das bekannte 
Schreiben des Finanzministers, in welchem erklärt war, daß eine sichere 
Grundlage für die höhere Einsehung des Matricularbeitrags nicht vorhanden 
sei, so lange das Reichsbudget nicht der Beschluffassung des Bundesraths 
und des Reichstags unterlegen habe. Bezüglich der Frage des Steuerer- 
lasses beschränkt sich der Verfasser des Exposés auf die Erklärung: „Die 
Folgerungen aber aus den oben angeführten Thatsachen und den solst ge- 
machten Feststellungen für den proponirten Steuererlaß von 14 Millionen 
und den Richter'schen Antrag zu ziehen, wird nicht Sache einer technischen 
Commission, sondern der politischen Körperschaft selbst sein, welche über die 
großen politischen Fragen des Landes zu entscheiden hat.“ 
9. Jannar. (Preußen.) Abg.-Haus: weist den Gesetzentwurf 
betr. den Erwerb und weiteren Ausbau der Rhein-Nahe-Bahn, so 
wie den Gesetzentwurf betr. das Pfandleihgewerbe an Commissionen. 
9. Januar. (Württemberg.) Landesversammlung der „deut- 
schen Partei in Württemberg“ in Stuttgart. Dieselbe genehmigt 
ein aus 20 Artikeln bestehendes Parteiprogramm. 
Gegen den § 2, welcher die Wehrverfassung des Reiches berührt, 
hatte sich bereits in der Vorversammlung eine lebhafte Opposition geltend 
gemacht und war sogar die Streichung dieses Paragraphen beantragt worden. 
Der Passus lautet: „Die Nothwendigkeit einer starken militärischen 
Bereitschaft ist dem Reiche durch seine centrale Lage und durch die der- 
maligen unsichern Verhältnisse unseres Welttheils auferlegt. Unser Volk 
kann sich den damit verbundenen schweren Opfern nicht entziehen. Allein 
berechtigt ist die Forderung an Reichsregierung und Reichstag, nichts über
	        

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