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Europäischer Geschichtskalender. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1881. (22)

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Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1881. (22)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_022
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1881.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
22
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1882
Scope:
661 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
III. Außerdeutsche Staaten.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
7. Belgien.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1881. (22)
  • Title page
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1881.
  • II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • 1. Portugal.
  • 2. Spanien.
  • 3. Großbrittannien.
  • 4. Frankreich.
  • 5. Italien.
  • 6. Schweiz.
  • 7. Belgien.
  • 8. Holland.
  • 9. Dänemark.
  • 10. Schweden und Norwegen.
  • 11. Rußland.
  • 12. Die Ottomanische Pforte, die Balkanstaaten und Aegypten.
  • 13. Griechenland.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Uebersicht der politischen Entwicklung des Jahres 1881.
  • Register.
  • Buchempfehlungen.

Full text

Belgien. (Febr. 16-22). 485 
16. Februar — 8. März. II. Kammer. Verathung des 
Budgets der Justiz und des Cultus. 
Die Anträge auf Herabsetzung des Gehalts der Bischöfe und der 
niederen Geistlichkeit werden nach dem Wunsche der Regierung mil 95 gegen 
26 Stimmen verworsen, dagegen die Besoldungen der bischöfl. Coadjutoren 
und der Professoren an den geistlichen Seminarien und die Stipendien der 
Seminaristen ganz gestrichen und die Unterstühnngen des Staats an die 
Provinzen und Gemeinden für Cultusgebäude um 200, 000 Fr. gekürzt, die 
Priester der Gewerbsteuer unterworfen und den ohne Genehmigung der Ne- 
gierung zu kirchlichen Amtzverrichtungen verwendeten Ausländern eine Ge- 
haltszahlung verweigert. Der Justizminister erklärt: die Regierung werde 
keine Herabsetzung des Cinsommens der Bischöfe eintreten lassen; sie halte 
war die Bischöfe für die Urheber der vorgelommenen Unordnungen, müsse 
indessen einen derartigen Act der Wiedervergellung seitens der Staatsgewalt 
für einen ungeeigneten Ausdruck der Mißbilligung erachten. Die Maßregel 
gegen die geistlichen Seminarien dürfte vorläufig genügen. Dagegen gab 
der Justizminister Bara seinen etwas zu weit gehenden Parteigenossen eine 
Genugthunng dadurch, daß er in einer sorgjältig vorbereiteten Rede das seit 
1830 im Lager der Clericalen sich fortschleppende Thema: die von der bel- 
gischen Verfassung dem Staat auferlegte Bestreitung der Cultuskosten sei 
als eine Entschädigung für die durch die französische Revolntion an der 
Kirche verübten Spoliationen zu betrachten, mit historischen und juridischen 
Gründen zu Boden schlug, und zwar so überzeugend, daß des anderen Tages 
ein gewaltiger Vorkämpfer der Rechten, Advocat Jacobs, Deputirter von 
Antwerpen, davon abstand, die constitutionelle Bestimmung über die Besol- 
dung der Geistlichen als auf dem Recht begründet hinzustellen, dafür aber 
um so höher die moralische Verpflichtung betonte. Bara widerrieth auch 
die beantragte Herabsehung des Gehalts des Exzbischofs (21,000 Fr.) und 
der Bischöfe ((e 15.000 Fr.), nicht weil sie rechtlich unbegründet wäre, sou- 
dern weil sie in den Augen des Publikums als Ausdruck eines Nachegefühls 
erscheinen würde. Eine Verminderung des dem niederen Clerus zuerkannten 
Gehalts hält er für unstatthafte von den 4995 besoldeten Geistlichen er- 
halten 1791 nicht mehr als 600 Fres., 2000 nicht mehr als 1000, 875 
zwischen 2000 und 3000, 13 zwischen 3000 und 4000. Allerdings ist die 
Staatsbesoldung oft mit sehr beträchtlichen Casnaleinkünften verbunden, und 
im Ganzen gilt der belgische Clerus für wohlhabend, aber es fehlen der 
Regierung die nöthigen Grundlagen, um mit Nücksicht auf diese Nebenein- 
künfle eine für jeden Betheiligten gerechte Veränderung vorzunehmen. Eben- 
sowenig ist Bara geneigt, die Zahl des geistlichen Personals zu vermindern, 
obgleich nicht zu leugnen ist, daß dieselbe mit den wirklichen Bedürfnissen 
des Gottesdienstes und der Seelsorge nicht übereinstimmt und die Pfarrer 
einen merklichen Theil ihrer Zeit auf politisches Wirken zu verwenden im 
Stande sind; aber auch auf diesem Gebiete würde es der Verwaltung schwer 
fallen, wenigstens sofort, die jeyige Sachlage zu ändern. Es wird von dem 
Verhalten des Clerus selbst abhängen, ob die verschiedenen zum Nachtheile 
der Kirche im Schoße des Liberalismus aufgetauchten Anträge von der Re- 
gierung späterhin in ernstliche Prüfung gezogen werden. 
17. Februar. In Antwerpen wird an die Stelle eines ver- 
storbenen liberalen Senators ein Clericaler gewählt. Die Mehrheit 
der Liberalen im Senat ist dadurch auf 4 Stimmen reducirt. 
22. Februgr. In Brüssel genehmigt der Gemeinderath ein-
	        

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