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Europäischer Geschichtskalender. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1883. (24)

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Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1883. (24)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_024
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1883.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
24
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1884
Scope:
505
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
II. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1883. (24)
  • Title page
  • Contents
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1883.
  • II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • I. Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
  • II. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Uebersicht der politischen Entwickelung des Jahres 1883.
  • Index

Full text

Die Oesterreichisch-Angarische Monarchie. (April 2.) 197 
die Stimmen der fünf Minister und von fünf Abgeordneten der Nechten, 
welche sich früher gegen die Novelle ausgesprochen und engagiert hatten. 
Im weiteren Verlauf der Debatte wird der Art. 21, der die 
allgemeine Schulpflicht thatsächlich von 8 Jahren auf 6 Jahre 
herabsetzt, in namentlicher Abstimmung mit 172 gegen 159 Stimmen 
angenommen. 
Die Linte macht bei demselben den vergeblichen Versuch, ihren früheren 
Antrag wieder aufzunehmen, nämlich der Regierung ein weitgehendes Recht, 
Schulpflichterleichterungen zu gewähren, einzuräumen. Die Linke stränbt sich 
namentlich gegen die große Macht, welche den Gemeinden hier eingeräumt 
wird; unter Leitung der Geistlichleit werden jast alle Landgemeinden die 
Schulpflicht auf 6 Jahre herabsetzen. Der Unsrricht. minister bestreitet in 
längerer Rede die prinzipielle Bedentung des § 21; es liege darin „kein Zu- 
rückgehen, sondern ein Fortschritt, eine namhafte PVerbeisckung der Schule“, 
und erklärt schließlich, gegen den Abg. Sueß gewendel, daß, wenn das, was 
oppositionellerseits in die Novelle hineingelegt wird, wirklich in derselben ent- 
halten wäre, sich gewiß tein österreichischer Beamter gefunden hätte, um es 
zu verteidigen; dessen würde sich jeder schämen. 
Art. 48, der die Schule wieder zu einer konfessionellen macht 
und damit die Herrschaft der Kirche über dieselbe wenigstens wieder 
anbahnt und auf dessen Bekämpfung die deutsch-liberale Opposition 
alle ihre Kräfte konzentriert hat, wird in namentlicher Abstimmung 
mit 169 gegen 163, also mit einer Mehrheit von nur 6 Stimmen 
angenommen. 
Der Unterrichtsminister erklärt, daß die Novelle selbstverständlich nicht 
rückwirkende Kraft habe. Die Behauptung, dieser Paragraph sei nur eine 
Abschlags #zahlung an die Klerikalen, weise er entschieden zurück. Sturm er- 
blickt in diesem Paragraphen eine Abänderung des Staatsgrundgesehes. Prä- 
sident Smolka hat noch soviel Kremsierergewissen, daß er zwar, nach rechts 
gewendet, die einfache Majorität für genügend erllärt, dann aber, nach links 
hin, die Entscheidung der Krone anheimstellt. Die Linke erklärt, die Frage 
bei der 3. Lesung nochmals zur Sprache und Entscheidung bringen zu wollen. 
Art. 75, welcher Galizien und Dalmatien eine Ausnahme- 
stellung einräumt, wird nach heftiger Debatte mit 173 gegen 160 
Stimmen angenommen und ebenso die Anordnung, daß die Uber- 
gangsbestimmungen im Verordnungswege von der Regierung ge- 
troffen werden sollen. 
23. April. (Ungarn: Kroatien.) Die allgemeinen Landtags- 
wahlen fallen entschieden zu Gunsten der Regierung und des Banus 
Pajacsevic aus. Nicht weniger als 27 Bezirke wählen regierungs- 
freundlich, nur 4 sog. Starcevicianer, nur 3 sog. Mrozovicianer. 
Auch die ehemalige Militärgrenze, die zum erstenmal ihre Vertreter 
im Landtag zu wählen hat, wählt ganz überwiegend regierungs- 
freundlich: die unabhängige Nationalpartei trägt nur 3, die groß-
	        

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