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Europäischer Geschichtskalender. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1883. (24)

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Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1883. (24)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_024
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1883.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
24
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1884
Scope:
505
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
III. Außerdeutsche Staaten.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
4. Frankreich.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1883. (24)
  • Title page
  • Contents
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1883.
  • II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • 1. Portugal.
  • 2. Spanien.
  • 3. Großbrittannien.
  • 4. Frankreich.
  • 5. Italien.
  • 6. Schweiz.
  • 7. Belgien.
  • 8. Holland.
  • 9. Dänemark.
  • 10. Schweden und Norwegen.
  • 11. Rußland.
  • 12. Die Ottomanische Pforte, die Balkanstaaten und Aegypten.
  • 13. Griechenland.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Uebersicht der politischen Entwickelung des Jahres 1883.
  • Index

Full text

Erankrtich. (April 21 26.) 303 
leisten und namentlich gegen die auf den Inder gesetzten Schul- 
bücher durch Exkommunikationen heten, mit Gehaltssperre vor. 
21. April. Ein großer und ziemlich lange dauernder Strike 
der Hafenarbeiter von Marseille, welche höhere Löhne erzwingen 
wollen, geht zu ihrem Nachteile aus und kommt lediglich Genua 
zugute zum Schaden von Marseille. Sogar in Marseille selbst 
hatten während des Strikes die nötigsten Arbeiten von Italienern 
unter dem Schutze der Polizei besorgt werden müssen. 
23.—24. April. Rammer: lehnt die Konversion der 5pro- 
zentigen Rente in eine 3prozentige mit :38.1 gegen 87 Stimmen ab 
und genehmigt dagegen die in eine 41prozentige nach dem Regie- 
rungsantrage mit 400 gegen 107 Stimmen. 
25.—26. April. Senat: genehmigt die Konversion der 5pro- 
zentigen Rente in eine 4½ prozentige mit 200 gegen 71 Stimmen. 
25. April. Die Unterhandlungen der Regierung mit den 
großen Bahngesellschaften haben zu einem Resultat geführt: mit 
der Lyon-Mittelmeerbahn ist bereits ein Vertrag soviel als abge- 
schlossen, der für die andern mustergültig sein wird. 
Der Hauptzweck ist erreicht und die großen Gesellschaften übernehmen 
die weitere Ausführung der neuen Bahnen nach dem Gesetz Freycinet. Die 
Regierung braucht also dafür kein neues Anlehen und ve- 7 durch die 
Rentenkonversion ersparten Millionen reichen vielleicht hin, das Budget für 
das nächste Jahr ins Gleichgewicht zu bringen - zin. bdie Kammern 
nicht immer neue und neue Millionen Ertrakredite unter dem Jahre be- 
willigen. Dagegen hat die Negierung politisch gar nichte erreicht: die ge- 
forderten Tarifermäßigungen. sowie die Verschärfung der Kontrole (durch 
Einführung eines Negierungsvertreters in jeden Verwaltungerat der großen 
Bahngesellschaften) haben diese entschieden abgelehnt und die Regierung hat 
sich genötigt gesehen, sich diese Fragen Zu reservieren, d. h. al nain zu legen. 
Gegenüber der haute finance, Nothschild 2c., ist der Staat in Frankreich 
absolut machtlos. 
26. April. Der Staatsrat beschließt nach einer stürmischen 
Beratung, über die Bischöfe von Annecy, Viviers, Valence, Langres 
und den Erzbischof von Albi wegen ungesetzlichen Vorgehens in der 
Angelegenheit der von der Indexkongregation verdammten „Sitten- 
lehren“ einen Tadel wegen Mißbrauchs der Amtsgewalt zu ver- 
hängen und fügt dazu folgende Drohung: 
„Der Staatsrat, in Erwägung, daß der Staat über die Gesamtheit 
der öffentlichen Dienstzweige ein seiner Sonweränetät entspringendes Recht 
der Leitung und Aufsicht besitzt, daß dieses Recht, was die geistlichen Würden- 
träger. betrifft, zu allen Zeiten bestand und namentlich unter dem alten Re- 
gime im Wege der Temporaliensperre ausgeübt wurde, erachtet, daß das Recht 
der Regierung, die geistlichen Besoldungen im disziplinaren Strafwege zeit- 
weilig oder ganz zu unterdrücken, ohne Unterschied auf alle Geistlichen, die
	        

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