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Europäischer Geschichtskalender. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1883. (24)

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Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1883. (24)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_024
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1883.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
24
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1884
Scope:
505
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
III. Außerdeutsche Staaten.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
5. Italien.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1883. (24)
  • Title page
  • Contents
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1883.
  • II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • 1. Portugal.
  • 2. Spanien.
  • 3. Großbrittannien.
  • 4. Frankreich.
  • 5. Italien.
  • 6. Schweiz.
  • 7. Belgien.
  • 8. Holland.
  • 9. Dänemark.
  • 10. Schweden und Norwegen.
  • 11. Rußland.
  • 12. Die Ottomanische Pforte, die Balkanstaaten und Aegypten.
  • 13. Griechenland.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Uebersicht der politischen Entwickelung des Jahres 1883.
  • Index

Full text

332 Zlalien. (April 28 — Mai 9.) 
— 
Der Gesetzentwurf teilt das gesamte Eisenbahnneb in drei große 
Gruppen: die adriatischen, die mittelländischen und die sizilischen Eisen- 
bahnen. Die Hauptbedingungen für die Erteilung der Konzessionen sind die 
folgenden: Die Konzessionäre: baben dem Staat das gegenwärtig vorhandene 
Bewriele ematerial abzukaufen. Die Regierung kann ex ollicio gewisse Herab- 
sehungen der im Kontrakt vorgesehenen Tarife verlangen, welche in einem 
Auhange zum Geseßtz spezifiziert sind. Der Staat partizipiert an dem direkten 
und indirekten Bruttoertrage. In den Kontrakten kann ein Minimum des 
an den Staat abzuführenden Gewinnanteils festgesenzt werden; in diesem Falle 
gebührt dem Staate außerdem die Häljte des Gewinnüberschusses, wenn der 
Reinertrag 7½ Prozent des Aktienkapitals übersteigt. Ein Vierteil der Mit- 
glieder der Verwaltungsräkr. wird von der Regierung ernannt. Nur ein 
Dritteil der Mitglieder darf ausländischer Nationalität sein; auch diese aber 
müssen ihren Wohnsitz in Italien haben. Die Dauer der Konzessionen darf 
60 Jahre nicht übersteigen; doch hat die Regierung gleich den Konzessionären 
das Recht, nach je 20 Jahren den Kontrakt zu kündigen. über Streitigkeiten 
zwischen beiden Teilen wird ohne Appell durch eine Permanenzkommission 
entschieden, welche aus dem Vorsihenden des römischen Appellhofes, aus zwei 
Mitgliedern des Staatsrats, zwei Regierungsfunktionären und zwei Vertretern 
der Gesellschaften besteht. 
28. April — 7. Mai. Die Ankunft des neuvermählten Fürsten- 
paares in Rom, wo vor allem die Civiltrauung nach dem ita- 
lienischen Gesetz stattfindet, gibt Anlaß zu großen Volksfesten und 
zu lebhaften Demonstrationen für die Neuvermählten, den König 
und das königliche Haus. Der Vatikan ist dagegen der neuen Ver- 
bindung nicht allzu freundlich gesiunt und der Papst spendet wohl 
der Hergogin seinen Segen, verweigert ihn aber dem Herzog. 
4. Mai. Abschluß eines Handelsvertrags mit Deutschland. 
Dieses hat dabei, offenbar auch aus Gründen der Politik, Italien 
die möglichsten Konzessionen gemacht. 
9. Mai. II. Kammer: Dopretis spricht sich neuerdings ent- 
schieden gegen die Umtriebe der Irredentisten aus und rechtfertigt 
die energische Unterdrückung derselben durch die Regierung. In der 
Debatte, die sich daran knüpft, tritt indes die Thatsache unleugbar 
zu Tage, daß nicht nur die äußerste Linke, sondern auch ein erheb- 
licher Teil der sog. historischen Linken und sogar ein Teil des Mini- 
steriums selbst darüber ungufrieden ist, daß die konservative Partei 
unter der Führung Minghettis seit dem vorjährigen Programm von 
Stradella und dem Zusammentritt der neuen Kammer sich der Re- 
gierung angeschlossen und die Regierungspartei verstärkt hat (den 
sog. Transformismo). Von allen Seilen wird daher eine Klar- 
stellung der inneren Lage gewünscht und Nicotera kündigt zu diesem 
Ende hin eine Interpellation an, die sofort in Behandlung ge- 
nommen werden soll.
	        

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