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Europäischer Geschichtskalender. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1883. (24)

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Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1883. (24)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_024
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1883.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
24
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1884
Scope:
505
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
III. Außerdeutsche Staaten.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
10. Schweden und Norwegen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1883. (24)
  • Title page
  • Contents
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1883.
  • II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • 1. Portugal.
  • 2. Spanien.
  • 3. Großbrittannien.
  • 4. Frankreich.
  • 5. Italien.
  • 6. Schweiz.
  • 7. Belgien.
  • 8. Holland.
  • 9. Dänemark.
  • 10. Schweden und Norwegen.
  • 11. Rußland.
  • 12. Die Ottomanische Pforte, die Balkanstaaten und Aegypten.
  • 13. Griechenland.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Uebersicht der politischen Entwickelung des Jahres 1883.
  • Index

Full text

360 Ihweden und Norwegen. (Mär 1 Mai 25.) 
den Wählern in sämtlichen Landdistrikten gehören „5.26 Prozent der 
Rechten und 6.4,7/] der Linken an; unter den Wahlmännern jür die Amter 
ist indessen die Rechte mit nur 22% die Linke aber mit 77,16 vertreten 
und im Storthing hat die Rechte. von den Landrepräfentanten nur 7,89 
(nämlich ½ von 70 Plätzen), die Linke dagegen 92,11 Progent. Für die 
Städte stellen sich die Zahlen folgendermaßen: Von den abgegebenen Stim- 
men sind 56, 06 Prozent Rechte, 43,9.] Linke, von den Wahlmännern 61,.04 
Rechte, und 38,00 Linke. Von den Storthings männern der Städte sind 65.79 
Rechtenmänner (14055 in der Zahl), 34,27 Linlenmäuner. Das gesamte Er. 
gebnis für das ganze Land ist, daß waährend die Rechte von den abgegebenen 
Stimmen 39,85 zählt, sie nur 27.19 der Storthingeplätze besetzt; mit andern 
Worten, von den 11.1 Plätzen in der Nationalversammlung sollte die Linke 40 
und die Rechte 45 besetzen, während das wirkliche Verhältuis so ist, daß die 
Linle 83 und die Rechte nur 31 Pläßze inne hat. 
4. März. (Norwegen.) Storthing: das sog. Protokollkomit#e 
desselben beschließt mit 6 gegen 3 Stimmen, bei dem Odelsthing 
zu beantragen, die sämtlichen Mitglieder der Regierung in den An- 
klagestand vor dem Staatsgerichtshof zu versetzen. 
2. und 7. April. (Schweden.) Die l. Kammer lehnt einen 
Antrag auf Anstellung statistischer Untersuchungen über die Not- 
wendigkeit einer Erweiterung des Stimmrechts mit größter Mehrheit 
ab, die II. Kammer nimmt ihn dagegen an. 
14. April. Die königliche Familie siedelt wieder nach Stock- 
holm über. Ein Versuch, mit der Mehrheit des Storthings ein 
Kompromiß zustande zu bringen, ist gescheitert. 
241. April. (Norwegen.) Odelsthing: beschließt mit 53 gegen 
32 Stimmen die Anklage der sämtlichen Minister vor dem Reichs- 
gerichte nach dem Antrage der Mehrheit des Protokollkomitos. 
Die Anklage stützt sich darauf n) weil sie dem König angeraten haben, 
dem vom Storthing, 1880 gesaßten Beschluß in Betlreff der Teilnahme der 
Staatsräte an den Verhandlungen des Things die Sanktion zu verweigern, 
und zudem „unterlassen haben, den Bestimmungen darüber die denselben nach 
dem Grundgesetze zukommende Gültigkeit beizulegen“; b) wegen des Beschlusses 
der Regierung in Betreff der vom Storthing bewiltigten. Mittel zur Unter- 
stützung. der „Volksbewaffnungs-Vereine“, jowie 0) weil sie die Sanktion nur 
für gewisse Teile des Storthingsbeschlusses in Betreff der Organisation der 
Staats zeisenbahnverwaltung angeraten, dagegen aber unbeachtet gelassen haben. 
was das Storthing in Bezug auf das Recht nachgetragen hat, an der ge- 
nannten Verwaltung durch vom Thing gewählle Mitglieder teilzunehmen. 
30. April. (Schweden.) II. Kammer: lehnt den Antrag 
auf Neutralisierung Schwedens mit großer Mehrheit ab. 
16.—22. Mai. (Schweden.) l. und II. Kammer: lehnen die 
Armeevorlage der Regierung schließlich ab und zwar beide mit er- 
heblichen Majoritäten. 
25. Mai. (Schweden.) Das ganze Ministerium Posse ver- 
langt seine Entlassung. Dieselbe wird vom König angenommen.
	        

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