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Europäischer Geschichtskalender. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1883. (24)

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Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1883. (24)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_024
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1883.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
24
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1884
Scope:
505
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1883. (24)
  • Title page
  • Contents
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1883.
  • II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • I. Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
  • II. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Uebersicht der politischen Entwickelung des Jahres 1883.
  • Index

Full text

Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Febr. 10.—13.) 23 
kraten, welche die Frage sofort entschieden wissen wollten. Auch 
das Reliktengesetz, bei welchem dieselben Fragen in betracht kommen, 
wird an die Kommission zurückgewiesen. 
Die Frage hat eine nicht geringe Tragweite: in Süddeutschland sind 
die Offiziere kommunalsteuerpflichtig, in Preußen dagegen von jeder Kom- 
munalsteuer befreit und zwar nicht nur für ihren Gehalt, sondern auch für 
ihr gesamtes Privatvermögen, wodurch z. B. Berlin eine sehr bedeutende 
Einnahmsumme  entgeht. 
Das Gerücht von einer Entlassung des Kriegsministers Kameke tritt 
mit verstärktem Nachdruck auf. Soviel scheint sicher, daß die Mililärdebatten 
im Reichstag, die empfindlichen Abstriche im Mililäretat für Kasernen und 
dgl. und nun noch diese Frage von der Heranziehnug der Offiziere zur 
Kommunalsteuerpflicht in den höchsten Kreisen stark verstimmt haben. Die 
öffentliche Meinung gibt vielfach zu, daß die Bemängelung bestehender Mi- 
litäreinrichtungen zum Teil von wenig kompetenter Seite ausging und die 
scharfe Kritik nicht immer in der unter allen Umständen wünschenswerten 
würdigen Form geübt wurde; doch bleibt der nicht auszulöschende Eindruck, 
daß in der Thak einzelne Übelstände vorhanden sind, welche, ohne die aner- 
kannte Trefflichkeit und Musterhaftigkeit des gesamten Systems in irgend einem 
wesentlichen Punkte in Frage zu stellen, doch in gewissen Details schärfere 
Kontrolle und praktische Verbesserungen, namentlich auch in Form von Er- 
sparungen, möglich und räthlich erscheinen lassen. 
10.—14. Februar. (Preußen.) Eine österreichisch = deutsche 
Eisenbahn-Verbandskonferenz einigt sich über gemeinsame leitende 
Grundsätze wesentlich nach den Anträgen resp. Forderungen der 
preußischen Staatsbahnverwaltung und unterzeichnet darüber ein Pro- 
tokoll, womit der bisherige Tarifkonflikt beseitigt ist. 
Danach sollen alle Tarife, Tarisänderungen, Tarifnachlässe, sowie 
Refaktien innerhalb dieses Gebietes rechtzeitig publiziert werden; ferner sollen 
in allen Fällen die Tarife der Eisenbahntransporte denen des Wasserverkehrs 
gleichgestellt werden dergestalt, daß da. wo unter Benützung der Wasserstraße 
sich ein billigerer Tarif ergiebt die Eisenbahnverbände von demselben Aus- 
gangspunkte nach demselben Endpunkte für den Eisenbahntrans port“ denselben 
billigen Beförderungsweg einführen, der unter der Benützung des Wasserver- 
kehrs sich ergiebt. Auch über die Verteilung des Verkehrs und der Frachten- 
Eingänge wird eine Verständigung erzielt. 
13.—14. Februar. (Preußen.) Abg.-Haus: überweist die 
Vorlage der Regierung beg. Herstellung eines Kanals von Dort- 
mund an die Unterems nach eingehender Debatte, in der die Inter- 
essen eines Ems-Weser-Elbe-Kanals denjenigen des vorgelegten be- 
schränkteren Unternehmens bereits scharf gegenüberstehen, an eine 
Kommission von 22 Mitgliedern. 
Minister v. Maybach: die Regierung hat sich für das Projekt ent- 
schieden, das jetzt vorliegt, weil es nicht unerschwingliche Ansprüche an die 
Finanzen des Staates stellt, weil es selbständigen Zwecken dient und doch 
einen Teil eines großen Kanalweges ausmachen kann. Der Forderung, ein 
ganzes abgeschlossenes Projekt vorzulegen, ist entgegenzuhalten, daß dasselbe 
über 100 Millionen kosten würde. Die Zustimmung zur Vorlage präjudi-
	        

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