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Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)

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Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_025
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
25
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1885
Scope:
563 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Seinem langjährigen Verleger und vertrautem Freunde Herrn Ernst Rohmer widmet diesen fünfundzwanzigsten Jahrgang des Europäischen Geschichtskalenders in Liebe und Hochachtung der Herausgeber.
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1884.
  • II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • I. Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
  • II. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • IV. Anhang. Die deutsche Kolonialpolitik nach den offiziellen Weißbüchern.
  • V. Uebersicht der politischen Entwickelung des Jahres 1884.
  • Register.

Full text

98 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Okt. 1.) 
werde sich aber von selbst herausbilden. Uber den Zweck des Ver- 
eins geben sowohl der Präsident, Geh. Kommerzienrat Delbrück, als 
der Referent Generalkonsul Russel einläßlich Auskunft: 
Delbrück bezeichnet den dringenden Wunsch, den leidenschaftlichen 
Bestrebungen entgegenzutreten, welche sich gegen die individuelle Erwerbs- 
thätigkeit und die Grundlage derselben, das mobile Kapital richten, als die 
erste Grundidee der Bildung des Vereins. Der Referent Russel hebt zu- 
nächst die steigende Bedeutung der wirtschaftlichen Gesetzgebung und die 
mangelnde Beachtung der Bedürfnisse des praktischen Lebens bei derselben 
hervor. In dem letzten Dezennium sei durch den Kampf um Freihandel und 
Schutzzoll das Verbindende zurückgetreten und der Gegensatz zwischen Handel 
und Industrie durch das Hinzutreten politischer Momente verschärft. Hie- 
durch seien die zwei wichtigsten Faktoren des wirtschaftlichen Lebens in einen 
Gegensatz geraten, der sie veranlaßte, das Gemeinsame aus den Augen zu 
verlieren. Durch die neuere Gesetzgebung sei die Solidarität der Interessen 
aber mehr hervorgetreten. Zuerst sei die Steuergesetzgebung zu erwähnen, 
welche mit dem unhaltbaren und reformbedürftigen Stempelsteuergesetz den 
Handelsstand speziell berührt habe. Dieser Stand wird auch am besten an- 
zugeben wissen, in welcher Richtung die Reform des Gesetzes vorzunehmen 
ist. Eine viel bedeutungsvollere Strömung richtete sich darauf, eine in der 
That tendenziöse Besteuerung eintreten zu lassen. Das Resultat war der 
Geschäftssteuerentwurf, auf den Redner nicht weiter eingehen will; be- 
deutungsvoll aber sei der Ideengang und die Beurteilung des Handelsstandes, 
aus denen der Gesetzentwurf hervorgegangen sei. Der Entwurf will eine 
bestimmte geschäftliche Thätigkeit, wie die Umsätze beim mobilen Kapital mit 
einem prozentualen Stempel besteuern in dem irrtümlichen Glauben, daß an 
der Börse die Agiotage und Spekulation die Hauptsache sei und daß die 
dabei gewonnenen Vermögen durch die prozentuale Steuer getroffen werden 
können; man erkenne dabei nicht, daß Handel und Verkehr in erster Reihe 
getroffen werden. Vor allem würde man die Arbitrage Treffen, resp. ein- 
schränken, welche die Wertausgleichung der Kurse an den Börsenplätzen und 
dadurch auf internationalem Gebiete die Wertübertragung und Wertausglei- 
chung herbeizuführen hat. Die Effekten- und Wechsel-Arbitrage hat es bei- 
spielsweise möglich gemacht, daß gleichzeitig mit einer Einschränkung der Um- 
laufsmittel die Goldwährung eingeführt werden konnte, ohne daß die von 
den Bimetallisten vorhergesagten, in einer Verteuerung. des Goldes vermuteten 
Übelstände für das wirtschaftliche Leben eintraten. Dieser Umstand war von 
höchster Bedeutung für den verschuldeten Grundbesitz, das Hauptkontingent 
der Agrarier; denn wäre die Befürchtung der Bimetallisten eingetreten so 
hälten sie in teurem Golde ihre Schuld zurückzahlen müssen, d. h. der Wert 
ihrer Besitzung wäre gesunken. Diese Folgen sind aber nicht eingetreten, 
weil die Möglichkeit der Wertübertragung durch die Arbitrage gewachsen ist. 
Wollte man diese Umsätze, die sich in verschiedenen Transaktionen vollziehen, 
mit prozentualer Steuer belasten, so würde der Nutzen solcher Geschäfte be- 
seiligt, und Unternehmungen werden unterbleiben, die uns vor finanziellen 
Kalamitäten bewahren. „An die Unkenntnis und Mißachtung der hauptsächlich- 
sten Bedingungen des wirkschaftlichen Verkehrs knüpft sich eine andere Strömung, 
welche ihren Ausdruck in dem Schlagwort findet: „Die Börse muß bluten!" 
Dieser Ausspruch erinnert an das Schutzgeld, welches gewissen Handeltreibenden 
im Mittelalter auferlegt wurde, er entspringt aber in der Hauptsache dem Neide 
und der sozialistischen Abneigung gegen das mobile Kapital überhaupt. Dieser 
Haß hat sich, von einem Teil der konservativen Presse geschürt, in der Masse 
des Volkes zu einer Abneigung gegen die besitzenden Klassen, gegen den Wohl-
	        

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