Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_025
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
25
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1885
Scope:
563 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Seinem langjährigen Verleger und vertrautem Freunde Herrn Ernst Rohmer widmet diesen fünfundzwanzigsten Jahrgang des Europäischen Geschichtskalenders in Liebe und Hochachtung der Herausgeber.
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1884.
  • II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • I. Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
  • II. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • IV. Anhang. Die deutsche Kolonialpolitik nach den offiziellen Weißbüchern.
  • V. Uebersicht der politischen Entwickelung des Jahres 1884.
  • Register.

Full text

100 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Okt. 6—9.) 
Anwendung gebracht werden. Zweitens soll ein- für allemal eine feste Regel 
ausgesprochen werden, welche Formalitäten bei der Besitzergreifung afrikani- 
scher Gebiete durch eine europäische Macht zu beobachten seien. Der zweite 
Punkt unterliegt keiner großen Schwierigkeit und wird kaum zu langwierigen 
Debatten Veranlassung geben. Es handelt sich hier um die notwendige Aus- 
füllung einer klaffenden Lücke im modernen Völkerrechte, und niemand kann 
gegen einen so zeitgemäßen und praktischen Vorschlag ernstliche Einwendung er- 
heben. Der erste Punkt ist schon dadurch beachtenswert, daß Bismarck diesen 
ursprünglich von Stanley geforderten „Grundsatz seinerseits aufgenommen hat 
und sich dadurch zum erstenmal als Freihändler zeigt, da wo ihm der Frei- 
handel als das allein Richtige erscheint. Deutschland und Frankreich sind 
über ihre Haltung auf der Konferenz einig. Dieselbe ist, wie aus einem 
eben veröffentlichten französischen Gelbbuche hervorgeht, das gemeinsame Werk 
beider Staaten. Darin liegt die eigentliche Bedeutung der Konferenz. Der 
afrikanische Staaten--Embryo, der in Stanley und Brazza zwei lebendige 
Väter besitzt, hat an sich vorerst doch nur ein mäßiges Interesse; die That- 
sache aber, daß Deutschland und Frankreich in freundschaftlichem Vereine 
darangehen, eine internationale Frage zu ordnen, daß sie sich zuerst über 
alle Einzelheiten verständigen und dann erst die übrigen Mächte zu einer 
Beratung einladen, ist unter allen Umständen ein wichtiges Ereignis. Die 
Depeschen des Gelbbuches zeigen, daß der diplomatische Verkehr zwischen der 
deutschen und der französischen Regierung sich in den freundlichsten Formen 
bewegt. Fürst Bismarck erklärt gleich in seiner ersten Note, er wolle alle 
Rechte Frankreichs in West-Afrika achten, es sei gar nicht das Ziel feiner 
Politik, den Umfang der deutschen Besitzungen an den dortigen Küsten zu 
regeln, sondern er strebe nur danach, den deutschen Handel in Afrika zu 
sichern. Baron Courcel spricht dem Reichskanzler für dessen Loyalität ud 
guten Willen den ausdrücklichen Dank Jules Ferry's aus und schon am 
nächsten Tage gibt Bismarck seine Befriedigung über die erzielte Verstän- 
digung kund. Die Übereinstimmung zwischen Deutschland und Frankreich 
in der Kongo-Frage ist eine vollständige, und wenn sie sich auch nur auf ein 
fern in Afrika liegendes Gebiet bezieht, so liefert sie doch den Beweis, daß 
die beiden Mächte nicht mehr durch eine unausfüllbare Kluft getrennt sind, 
daß die nationalen Leidenschaften in Frankreich sich allmählich beruhigen. 
Okt. (Deutsches Reich.) Generalversammlung des 
Vereins für Sozialpolitik in Frankfurt a. M. Es haben sich dazu 
ca. 50 Mitglieder eingefunden unter dem Vorsitz des Prof. Nasse 
aus Bonn. Das erste und wichtigste Thema betrifft die Maßregeln 
der Gesetzgebung und Verwaltung zu Erhaltung des bäuerlichen 
Grundbesitzes im Anschluß an die Ergebnisse der Untersuchungen 
über die bäuerlichen Zustände der Gegenwart. Die Mehrheit der 
Versammlung spricht sich zu Gunsten des Anerbenrechtes aus. 
9. Okt. (Deutsches Reich.) Bundesrat: lehnt die Zu- 
stimmung zu der auf Antrag Windthorsts vom Reichstage beschlos- 
senen Resolution betr. Entschädigung der bisherigen Privatbeamten 
der Unfallversicherungsanstalten ab und versagt auch dem Entwurf 
eines Gesetzes betr. die Fürsorge für Witwen und Waisen von An- 
gehörigen des Heeres und der Marine in der durch die Beschlüsse 
des Reichstags angenommenen Fassung seine Zustimmung.
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

Which word does not fit into the series: car green bus train:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.