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Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)

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Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Roloff, Gustav
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_025
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Tagesereignisse
Volume count:
25
Place of publication:
Nördlingen
Publishing house:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1885
Scope:
563 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
III. Außerdeutsche Staaten.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1. Portugal.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Seinem langjährigen Verleger und vertrautem Freunde Herrn Ernst Rohmer widmet diesen fünfundzwanzigsten Jahrgang des Europäischen Geschichtskalenders in Liebe und Hochachtung der Herausgeber.
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1884.
  • II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • 1. Portugal.
  • 2. Spanien.
  • 3. Großbrittannien.
  • 4. Frankreich.
  • 5. Italien.
  • 6. Schweiz.
  • 7. Belgien.
  • 8. Holland.
  • 9. Dänemark.
  • 10. Schweden und Norwegen.
  • 11. Rußland.
  • 12. Die Ottomanische Pforte, die Balkanstaaten und Aegypten.
  • 13. Griechenland.
  • Vereinigte Staaten von Nordamerika.
  • IV. Anhang. Die deutsche Kolonialpolitik nach den offiziellen Weißbüchern.
  • V. Uebersicht der politischen Entwickelung des Jahres 1884.
  • Register.

Full text

1. Portugal. 
2. Januar. Feierliche Eröffnung der Session der Cortes für 
1884 durch eine Thronrede des Königs. Dieselbe kündigt an, daß 
das Ministerium Entwürfe über eine Anderung der Verfassung und 
des Wahlverfahrens vorlegen werde. 
Die sehr freisinnige portugiesische Verfaisung stammt aus dem J. 1826 
und ist durch die Zusahakte vom 5. Juli 1852 bloß in wenigen Punkten 
abgeändert worden. Die Cortes erfreuen sich * dieser Verfassung einer 
sehr großen Selbständigkeit, indem sie ohne besondere Berufung zusammen- 
treten und dem Könige auch nur ein einmaliges Veto gegen ihre Beschlüsse 
zusteht. Das Oberhaus besteht außer einigen wenigen ihm erblich ange- 
hörenden Mitgliedern der alten Aristokratie aus Vertrauensmännern der 
Krone, welche diese auf Lebenszeit ernennt. Das Wahlrecht für das Unter- 
haus beruht auf dem Grundsatz des Bermögenszenfus: Um wählen zu dürsen, 
muß man 440 —, um wählbar zu sein 1780 .4 Einkünfte haben, ohne 
daß jedoch diese Bestimmung auf Leute, deren Lebensstellung eine höhere 
Bildung verbürgt, angewandt wird. So freisinnig nun auch diese Bestim- 
mungen sein mögen, so sind sie doch in einem Lande, wo während der letzten 
Jahre mehrfach kpubtikanische Siromungen Zu Tage traten, nicht ohne An- 
fechtung geblieben. Währer Haus Sachsen-Koburg-= Gotha in London 
und Brüssel als nationale s angesehen. und wohl kaum jemals wegen 
seines ausländischen Ursprungs angefeindet wird, macht man in Portugal 
dem regierenden Könige, und zwar anscheinend ohne jeden Grund, den Vor- 
wurf, er habe in seiner Stellung gegenüber den Parteien nicht immer streng 
geung die Unparteilichkeit des verfassungesmäßigen Herrschers gewahrt. Um 
diesen Anschuldigungen die Spitze abzubrechen, hat Dom Louis vor einigen 
Monaten darein gewilligt, daß das konservative Ministerium Fontes durch 
Abstoßung älterer und Aufnahme neuer Elemente seine Parleistellung bei- 
nahe völlig aufgab. Und nun soll von diesem Ministerium eine Anderung 
der Verfassung und eine auf das allgemeine Stimmrecht hinaus laufende An- 
derung des Wahlrechts vorgeschlagen werden. Zuerst soll die Abänderung der 
Verfassung zur Beratung gelangen. Es sollen Acht Paragraphe abgeändert 
werden. Dieselben betreffen die Peirskammer die Daner der Legislaturperioden, 
das königliche Ernennungsrecht des Pairskammerpräsidenten, die Berufung 
der Pairs auf Lebenszeit, das placetum regium, das Recht des Rönigs, mit 
Bewilligung der Cortes ins Ansland zu reisen, das Verfahren bei einer Ver- 
fassungsänderung und endlich die allgemeinen Rechte der Staatsbürger. 
20. Jannar. Cortes: Der Ministerpräsident Fontes erklärt, 
die Regierung halte es nach dem Geiste der bestehenden Verfassung 
. Is-
	        

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