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Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)

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Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_025
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
25
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1885
Scope:
563 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
III. Außerdeutsche Staaten.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
3. Großbrittannien.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Seinem langjährigen Verleger und vertrautem Freunde Herrn Ernst Rohmer widmet diesen fünfundzwanzigsten Jahrgang des Europäischen Geschichtskalenders in Liebe und Hochachtung der Herausgeber.
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1884.
  • II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • 1. Portugal.
  • 2. Spanien.
  • 3. Großbrittannien.
  • 4. Frankreich.
  • 5. Italien.
  • 6. Schweiz.
  • 7. Belgien.
  • 8. Holland.
  • 9. Dänemark.
  • 10. Schweden und Norwegen.
  • 11. Rußland.
  • 12. Die Ottomanische Pforte, die Balkanstaaten und Aegypten.
  • 13. Griechenland.
  • Vereinigte Staaten von Nordamerika.
  • IV. Anhang. Die deutsche Kolonialpolitik nach den offiziellen Weißbüchern.
  • V. Uebersicht der politischen Entwickelung des Jahres 1884.
  • Register.

Full text

Grohbrilannien. (Febr. 15.) 207 
15. Februar. Die Regierung legt dem Parlament ein Vlau- 
buch über die Sudanfrage vor, in welchem sich ein Memorandum 
General Gordons befindet, das zugleich seine Instruktionen enthält, 
die, wie Hr. Gladstone im Parlament bemerkt, von Gordon selbst 
verfaßt wurden. General Gordon sagt darin: 
„Ich verstehe, daß J. Maj. Regierung den unwiderruflichen Beschluß 
gefaßt hat, die äußerst schwere Pflicht, den Völkern des Sudan für die Zu- 
kunft eine gerechte Regierung zu sichern, nicht zu übernehmen, und daß sie 
sich infolge dessen dafür entschieden hat, diesen Volksstämmen ihre Unab- 
hängigkeit zu erteilen und eine Einmischung der ägyptischen Regierung in 
die Angelegenheiten derselben nicht zu dulden. Die Regierung hat sich aus 
diesen Gründen entschlossen, mich nach dem Sudan zu entsenden, um die 
Anmung dieser Provinz Zu bewerkstelligen und für die Sicherheit der * 
tischen VBeamten und Truppen Sorge zu tragen. In Bezug auf die Durch- 
führung dieser Aufgaben glaube ich, daß die kleinen Sultanreiche, welche zur 
Zeit der Eroberung des Landes durch Mehemed Ali bestanden, wieder er- 
richtet, und daß die Herrschaft den Nachkömmlingen dieser Sultane über- 
tragen werden sollte. Bei dieser Rückgabe des Landes wäre der Mahdi nicht 
in Berechnung zu giehen und bliebe es den Sullanen überlassen, ob sie seine 
Oberherrschaft anerkennen wollen oder nicht. Da diese Sultane durch die 
Annahme des Mahdi als Sonverän kaum etwas gewinnen dirften, so ist es 
wahrscheinlich, daß sie sich ihre Unabhängigkeit wahren werden. . . . Der 
Entschluß der Regierung betreffs der Näumung steht fest und schließt die 
möglichste Bermeidung jeden Kampfes in sich. Ich# sehe die Schwierigkeiten 
ein, welche es der Regierung bereiten muß, mir für solche Fälle Instruk- 
tionen zu erteilen, und ich begnüge mich darum zu sagen, daß ich die Räu- 
mung, soweit als möglich, in übereinstimmung mit ihren Wünschen be- 
wertstelligen und thunlichst jedem Kampfe vorbengen werde. ZIch hoffe jedoch, 
daß die Regierung mir ihre Unterstützung und ihre Nachsicht zu Teil 
werden lassen wird, falls ich den gehegten Erwartungen zu entsprechen nicht 
in der Lage wäre. Obschon es mir nicht zusteht, eine Meinung über die 
von der Regierung J. Maj. beschlossene Auflassung des Sudan abzu- 
geben, so fühle ich mich dennoch verpflichtet zu erklären, daß es eine Un- 
gerechtigkeit wäre, diese Völlerschaften zurücksuerobern und sie der ägyptischen 
Negierung ohne Garantien für eine gute und milde Regierung zu überliefern. 
Es ist offenbar, daß wir dies nur mit einem außerordentlichen Aufwande 
von Menschenleben und Geldmitteln bewerkslelligen könnten. Der Sudan ist 
für Agypten ein nuhlofer Besiß, er war es immer und wird es immer 
bleiben. Größer als Deutschland, Frankreich und Spanien Aiammengenommen, 
zum größten Teile unfruchtbar, kann er nur durch einen Diktator egiert 
werden, der gut vder schlecht sein kann. Im lehteren Falle würde es be- 
ständigen Aufeuors geben. Wer je im Sudan gelebt hat, kann sich der übrr- 
zeugung nicht verschließen, daß es ein nußloser Besitz ist, und wenige Menschen 
können der furcht aren Einförmigkeit des Landes und dem tötlichen Klima 
widerstehen. Ich glaube daher, daß die Negierung darin vollständig gerecht- 
fertigt ist, daß sie die Näumung anbefiehlt, da die Opfer zur Sicherung 
einer guten Regierung viel zu groß wären, um einen solchen Versuch zu 
gestatten. Thatsächlich fühlt man sich geneigt zu sagen, daß er, mit was 
für Kosten immer, undurchführhar ist. Die Negierung läßt unnmehr 
diese Voͤllerschajten in der Lage, in welche sie Gott versetzt hat; es liegt für 
sie kerne Notwendigleit vor, sich untereinander zu bekämpfen, und sie werden 
nicht länger von Menschen unterdrückt werden, die aus Circassien, Kurdistan, 
Anatolien und anderen fernen Ländern kommen.“
	        

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