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Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)

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Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_025
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
25
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1885
Scope:
563 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
III. Außerdeutsche Staaten.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
4. Frankreich.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Seinem langjährigen Verleger und vertrautem Freunde Herrn Ernst Rohmer widmet diesen fünfundzwanzigsten Jahrgang des Europäischen Geschichtskalenders in Liebe und Hochachtung der Herausgeber.
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1884.
  • II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • 1. Portugal.
  • 2. Spanien.
  • 3. Großbrittannien.
  • 4. Frankreich.
  • 5. Italien.
  • 6. Schweiz.
  • 7. Belgien.
  • 8. Holland.
  • 9. Dänemark.
  • 10. Schweden und Norwegen.
  • 11. Rußland.
  • 12. Die Ottomanische Pforte, die Balkanstaaten und Aegypten.
  • 13. Griechenland.
  • Vereinigte Staaten von Nordamerika.
  • IV. Anhang. Die deutsche Kolonialpolitik nach den offiziellen Weißbüchern.
  • V. Uebersicht der politischen Entwickelung des Jahres 1884.
  • Register.

Full text

Franbreich. (April 8.) 251 
in das aktive Heer (5 Jahrgänge), die Reserve des aktiven Heeres (1 Jahr- 
gänge), die Territorialarmee (5 Jahrgänge) und die Neserve der Territorial= 
armee (die 6 ältesten Jahrgänge bis zum 40. Lebensjahr) einteilte. Um 
diese außerordentlich schwere Dienstverpflichtung für die gebildeten Slände 
zu. mildern, ohne dem Heerwesen zu schaden, führte man genau nach dem 
deütschen Vorbilde den Einjährig-Freiwilligen-Dienst ein, in der Voraus- 
sebung, daß die jungen Lente, welche die höheren Schulen besucht oder ihre 
Schulbildung durch ein besonderes Erxamen dargethau hätten, den nötigen 
Grad militärischer Ausbildung schueller erreichen und das geeignete Material 
für Reserveoffiziere abgeben würden. Auch im übrigen schmiegte sich die 
Neuordnung des französischen Heerwesens dem deutschen Muster mehr als 
genau an. Das ganze Land ward in 18 Korpsbezirke, diese wieder in 8 Sub- 
divisionsbegirke geteilt, welch’ letztere genan den deutschen Landwehrbezirks- 
kommandos entsprechen. Auch der Betrieb des Aushebungsgeschäftes, die 
Kontrolle der Maunschaften des Beurlaubtenstandes (Reserve= und 1 Territorial= 
armee), sowie die Einziehung derselben zu wiederholten Dienstleistungen be- 
hufs Wiederauffrischung ihrer militärischen Kenntnisse regelte sich dem dentschen 
Verfahren entsprechend. Nur die Nekrutierung der Truppenteile aus den 
Provinzen, in welchen sie ihre Standorte haben. widersprach zu sehr den 
Ansichten und Erfahrungen der französischen Staatsmänner und Militärs, 
man hielt die M eöglichtet eine Erwachens des einstigen regionalen Parti-. 
kularismus, das 17933; und 1791 in der Vendge, in Lyhon und in der Pro- 
vence durch soviel Blutvergießen erstickt werden mußte, für #u gesährlich. 
Unter Verzichtleistung auf die großen, angenscheinlichen Vorteile der lands- 
mannschafllichen Zusammengehörigkeit der Mannschaften auf den Geist der 
Truppe, vor allem aber der wesenllichen Erleichterung und Beschleunigung 
der Mobilmachung bei der deutschen Relrutierungsart wurde die Mischung 
sämtlicher Rekruten aus allen Teilen des Landes und ihre gleichmäßige Ver- 
teilung auf die verschiedenen beliebig dielozierlen Truppenteile zum System 
erhoben. Endlich hielt man noch in einem Punkle an den Uberlieferungen 
der alten jranzosischen Armee jest und folgte nicht dem Veispiel des deutschen 
Siegers. Die Ergänzung des Offizierkorps ward nicht einheitlich geregelt, 
sondern es blieb bei dem doppelten Verfahren, wonach dieselben zum einen 
Teil aus den Zöglingen der Militärschule von St. Cyr, zum andern aus 
den Reihen der Unteroffiziere hervorgehen 
Bis jehzt verteilt sich das etwa 150, 000 Mann starke jährliche Kon- 
tingent wie folgt: 65,000 Munn wurden auf fünf Jahre in die Armee ein- 
bestelt. wo sie jedoch nur 30 bis 40 Monale Zuzubringen haben und dann 
eurlaubt werden, 8 bis 10.000 junge Leute dienen als Einjährig-Freiwillige 
und 25,000 Mann gehören der sogenannten zweiten Portion an, welche- eben- 
falls nur ein Jahr dienen. Diese Ungleichheil in der Ableistung der Dienst- 
pflicht hat unn eine Agitation ins Leben gerufen für die Abschaffung des 
Volontarials und für die Verbftichtung, welcher jeder wehrpflichtige Franzose 
unterworfen sein soll, drei Jahre zu dienen. In den großen Journalen, die 
meist den Interessen der Bourgeoisie dienen, begegnet diese seinerzeit auch 
von Gambelta beantragte Abänderung des Wehrgesetzes großer Opposition, 
ebenso agitieren auch die Klerikalen und Monarchisten gegen einen Gesetz- 
entwurf, durch welchen selbst die Zukünftigen Diener der Kirche dazn ge- 
zwungen werden sollen, drei Jahre ihres Lebens in der Kaserne Zuzubringen. 
Die Bourgeoisie ihrerseils klagt darüber, daß unter der beaulragten Maß- 
regel der Handel, die Industrie und die Milege der WMissenschaften leiden 
werden. Ihre Orgaue sind der Ansicht, es genüge, wenn jeder Frangose im 
Wassenhandwerke eingeübt werde und in der Stunde der Gefahr sich unter 
den Fahnen befinde. Da durch die dreijährige Dienstzeit das jährliche Kon-
	        

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