Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_025
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
25
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1885
Scope:
563 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Seinem langjährigen Verleger und vertrautem Freunde Herrn Ernst Rohmer widmet diesen fünfundzwanzigsten Jahrgang des Europäischen Geschichtskalenders in Liebe und Hochachtung der Herausgeber.
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1884.
  • II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • I. Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
  • II. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • IV. Anhang. Die deutsche Kolonialpolitik nach den offiziellen Weißbüchern.
  • V. Uebersicht der politischen Entwickelung des Jahres 1884.
  • Register.

Full text

4 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Jan. 4 —5.) 
amt die Aussicht über die Ausführung des Gesetzes, allerdings auf seine 
eigenen Kosten, führen; nur in dem Falle, daß eine Berufsgenossenschaft 
zahlungsunfähig werden sollte, hat das Reich für die Erfüllung der Ver- 
pflichtungen einzutreten. Das Schwergewicht des ganzen Entwurfs als eines 
neuen beruht wesentlich auf diesem Reichsversicherungsamt und auf neu zu 
bildenden Arbeiterausschüssen, denen eine wesentliche Einwirkung auf 
die Ausführung des Gesetzes zugestanden werden soll. Den Ausgangspunkt 
hiefür bildet der völlige Wegfall der künstlichen Konstruktion der Versiche- 
rungsverbände. welche in dem weiten Entwurf so viel Anstoß erregt hatten. 
Der jetzige Entwurf geht, wie es in der Begründung heißt, davon aus, daß 
in der Gemeinsamkeit des Berufs die Gemeinschaft der sozialen Interessen 
und Pflichten wurzelt und daß demnach die Gesamtheit der Berufsgenossen 
ohne territoriale Abgrenzung derselben nach Verwaltungsbezirken und Staats- 
gebieten die Grundlage der Unfallversicherung zu bilden habe, wobei selbst- 
verständlich nicht ausgeschlossen ist, daß gleiche oder verwandte Betriebe sich 
zu einer Genossenschaft vereinigen. Die Bedingungen, unter denen solche ge- 
nossenschaftliche Bildungen stattfinden sollen gesetzgeberisch zu formulieren, 
ist den Urhebern des Entwurfs nicht gelungen — was übrigens wenig über- 
raschen kann; an die Stelle gesetzlicher Vorschriften tritt die Entscheidung 
einer aus vier von dem Kaiser, vier von dem Bundesrat und zwei von den 
Arbeiterausschüssen bestellten Mitgliedern bestehenden Behörde, welcher der 
Name  ,,Reichsersicherungsamt“ beigelegt ist. Die Kompetenz dieses Amtes 
nach dem Inhalte des Entwuris im einzelnen klarzulegen, wäre ziemlich 
schwierig. Der Vorsitzende und vier Mitglieder dieser Behörde entscheiden 
nach völlig freiem Ermessen über die Bildung, Auflösung und Vereinigung 
der Berufsgenossenschaften, ja sie können sogar gestatten, daß die wenigen im 
Gesetz enthaltenen Vorschriften über die Organisation u. s. w. der Genossen- 
schaften durch genossenschaftliches Statut abgeändert werden. Diese Schöpfung 
des „Reichsversicherungsamtes“ mag im einzelnen mit mehr oder weniger Er- 
folg kritisiert werden; aber das wird jeder unbefangen Urteilende einräumen 
müssen., daß eine solche kontrollierende und leitende Instanz unentbehrlich ist, 
wenn man nicht noch einen Schritt weiter gehen und auch auf die zwangs- 
weise Bildung von Genossenschaften verzichten, d. h. den Betriebsunternehmern 
überlassen will, wie und in welchen Formen sie der Verpflichtung, ihre 
Arbeiter gegen ünfälle zu versichern, nachkommen wollen. Man ist gespannt, 
wie die Industriellen sich zu dem Vorschlage der Einsetzung dieses „Reichs- 
versicherungsamtes“ stellen werden, welches in einem gewissen Gegensatz zu dem 
Gedanken selbständiger  berufsgenossenschaftlicher Korporationen zu stehen scheint. 
Jedenfalls liegt in diesem Vorschlage der Schwerpunkt des ganzen Entwurfs; 
derselbe steht oder fällt mit der Annahme oder Ablehnung des  Reichsversiche- 
rungsamtes. 
4 Jannar. (Deutsches Reich.) Das Reichsgericht hebt das 
Urteil des Schwurgerichts in Köslin gegen die des Synagogenbrandes 
in Neustettin angeklagten Juden auf und überweist den Prozeß an 
das Landgericht in Konitz (s. 1883: 19. Oktober). 
5. Januar. (Deutsches Reich.) Erste Generalversammlung 
des deutschen Kolonialvereins in Frankfurt a. M. unter dem Vor- 
sitze des Fürsten zu Hohenlohe-Langenburg. 
Der Verein zählt jetzt 3260 Mitglieder, darunter zahlreiche Korpo- 
rationen, wie Stadtgemeinden, Handelskammern, Handels- und kaufmännische 
Vereine. Derselbe faßte bisher in 492 Orten Deutschlands und 43 außer-
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What color is the blue sky?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.