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Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)

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Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_025
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
25
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1885
Scope:
563 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
IV. Anhang. Die deutsche Kolonialpolitik nach den offiziellen Weißbüchern.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Seinem langjährigen Verleger und vertrautem Freunde Herrn Ernst Rohmer widmet diesen fünfundzwanzigsten Jahrgang des Europäischen Geschichtskalenders in Liebe und Hochachtung der Herausgeber.
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1884.
  • II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • IV. Anhang. Die deutsche Kolonialpolitik nach den offiziellen Weißbüchern.
  • V. Uebersicht der politischen Entwickelung des Jahres 1884.
  • Register.

Full text

436 Auhang. 
Dieser ist der Vater des von der Faktorei als Haupthändler angestellten 
und eines großen Einflusses genießenden Roko und hatte gleichfalls unter- 
geichunet. Die unterzeichneten Häuptlinge, an deren Spitze Boté oder King 
Boat stand, hatten in dem Kaufvertrage den Wunsch ausgesprochen, daß 
Se. Maj. der Kaiser die Oberhoheit über das betreffende Territorium über- 
nehmen möchte. Nun war von diesem Kaufvertrage und den aus demselben 
refultierenden Vorteilen der Häuptling Ikaka ausgeschlossen worden, weil 
weder er noch die ihm unmittelbar unterstehenden Dörfer Landbesih in nächster 
Nähe des Flusses hatten. Ikaka war seit fünf oder sechs Jahren anerkanntes, 
durch Wahl eingeseytes Oberhaupt der Chefs der Benitagegend gewesen und 
hätte, wenn er noch Wahlkönig war, bei der ganzen Angelegenheit nicht 
übergangen werden durfen- Die von mir befragten Notabeln der Gegend 
versicherten mir aber, daß Ikaka schon vor dem Abschluß des Kontraktes 
seiner Würde enthoben hae sei, weil er verschiedentlich Anlaß zur Unzu- 
friedeuheit bei der Entscheidung von Streitsachen gegeben hatte. Teils wegen 
dieser Absetzung, teils entrüstet über die Mißachtung, die man ihm bei dem 
Abkommen der übrigen Häupklinge mit dem Woermann'schen Agenten begeigt 
hatte, begab er sich in Begleitung von einigen angesehenen Männern seines 
Distrikts nach Gabun und schloß am 3. November mit dem dortigen Gon- 
verneur einen Verkrag, durch den das Land der Sonveränctät Frankreichs 
unterstellt wird. Dieser Vertrag ist nicht von ihm in seiner Eigenschaft als 
König abgeschlossen Warheme sondern neunt als solchen einen gewissen Ba- 
bendsche. König Babendsche aber, einst unbestrittenes Oberhaupt in beiden 
Uferlandschaften des Benita-Flusses, ist vor etwa sechs Jahren gestorben und 
hat keinen Sohn, sondern nur einen adoplierten Neffen namens Ngunde 
hinterlassen, der von den Häuptlingen nicht als König anerkannt wurde. 
Nieser Ngunde nun hatte unter dem Namen seines Adoptivvaters den Ver- 
trag unterschrieben. Ta mir weder Ilaka noch Ngunde irgend ein Recht zu 
haben scheinen, über die Uferterritorien des Flusses zu verfügen, so glaube 
ich annehmen zu sollen, daß sich ihr Vertrag mit den Franzosen auf die 
vom Mbinipoint nach Süden gelegenen Distrikte beziehe, unterstellte das von 
den Häuptlingen der Firma C. Woermann gekaufte Land gemäß dem von 
jenen in dem Kaufvertrag ausgesprochenen Wunsche der Oberhoheit Sr. Maj. 
des Kaisers und hißte die kaiserliche Flagge auf beiden Ufern des Flusses. 
Auf dem Südufer that ich dies unter besonderem Vorbehalt, weil mir nicht 
ganz klar wurde, ob Ilaka dort nicht doch noch von der Majorität in seiner 
früheren Würde anerkannt werde; wenigsteus konnte ich feststellen, daß das 
von den Distrilten des Nordufers gewählte Oberhaupt Boké auf der Süd- 
seite des Flusses seine Antorität nicht geltend machen konnte. Vom Benita- 
Flusse begaben wir uns am 3. August nach Klein-Eloby, der Insel, welche 
den Firmen C. Woermann, Janzen u. Thormählen und Gödelt u. Gütschow 
als Stapelplab dient. Von hier aus fahr ich am 6. August auf dem von 
der Firma Janben u. Thormählen zur Verfügung gestellten kleinen Küsten- 
dampfer „Fan“ nach den in der Nähe des Kap St. John belegenen Baput 
Distrikten, mit deren Häuptlingen der Agent von C. Woermann, Hr. A. 
Lubke, Verträge abgeschlossen hatle. Unmittelbar nördlich vom Kap St. John 
liegen einige Distrikte, welche von Benga, die aus Corisco stammen, bewohnt 
werden. Die Häuptlinge derselben legten mir spanische Papiere vor, aus 
denen klar hervorging, daß die spanische Regierung die Benga als ihre ünter- 
thanen betrachtet. Nördlich von diesem Küstenstrich liegt zwischen Gumbe- 
gumbe und dem Point Belva ein kleiner unter den Häuptlingen N'Yambo 
und N'Jumbo stehender Distrikt, in dem sich zu Itala-Manga eine Zweig- 
Faktorei von C. Woermann befindet. Hier war ein Kaufvertrag abgeschlossen 
worden, und wurde auf Grund desselben von mir die kaiserliche Oberhoheit 
— 
 
	        

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