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Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)

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Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_025
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
25
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1885
Scope:
563 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
IV. Anhang. Die deutsche Kolonialpolitik nach den offiziellen Weißbüchern.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Seinem langjährigen Verleger und vertrautem Freunde Herrn Ernst Rohmer widmet diesen fünfundzwanzigsten Jahrgang des Europäischen Geschichtskalenders in Liebe und Hochachtung der Herausgeber.
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1884.
  • II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • IV. Anhang. Die deutsche Kolonialpolitik nach den offiziellen Weißbüchern.
  • V. Uebersicht der politischen Entwickelung des Jahres 1884.
  • Register.

Full text

Die deulsche Kolosislypelilik nach den offizielen Weißbächern. 437 
proklamiert. Nördlich von diesem Distrikte liegt das kleine Gebiet des Häupt- 
lings Masongo, der sich vertrags mäßig Frankreich unterstellt hat, und nörd- 
lich von diesem liegen wieder zwei Distrikte, welche sich, der erste unter dem 
Häuptling Jlaka vom Bagapoint bis jum Tschonipoint, der zweite unter 
dem Häuptling Cumballa vom Dschonipoint bie nach Handsche erstrecken. 
Iu beiden wurde die Proklamierung der Oberhoheit Sr. Maj. des Kaisers 
vorgenommen, aber dem Häuptling Eumballa der darauf bezügliche Alt 
wieder entzogen, da nachträglich entdeckt wurde, daß auch für sein Land 
bereits ein Vertrag mit Frankreich eristierte. Mit Rücksicht auf die ver- 
wickelten Verhältnisse, welche ich in dem ganzen Rüstenstriche von Batanga 
bis zum Kap St. John vorgefunden hatte, hielt ich es für geboten, nach 
Gabun zu gehen, um mich mit dem dortigen Gonwverneur auszusprechen. Am 
10. August begab ich mich also wieder an Vord S. M. S. „Möwe“ nach 
Gabun, wo am folgenden Vormittage auch das F#zösicche Kanonenboot 
„Basilisl“, das nach Benita geschickt worden war und unter dem Kommando 
bes Linienschiffelientenants Felir stehl., eintraf. Ich hatte an diesem und 
dem folgenden Tage längere Unterredungen mit dem Gonverneur Hrn. Cornnt 
Gentille. Derselbe sagte mir, meine Thätigkeit von Batanga südwärts sei 
gesianee die französischen Interessen zu beeinträchtigen, denn nicht allein 
abe die Regierung der Republil ein vertragemößiges Necht auf dortige 
Küstengebiete sondern der Besitz eines Teiles derselben sei auch für die Zu- 
kunft Gabuns unembehrlich. Nachdem ich ihm die Gründe für mein Vor- 
gehen dargelegt hatte, meinte Hr. Cornut Gentille, daß alles darauf an- 
kommen werde, eine passende Demarkationelinie für die deutschen und frau- 
gösischen Ansprüche zu finden, was bei dem guten Einwernehmen zwischen 
der kaiserlichen Regierung und derjenigen, der französischen Republik keine 
Schwierigkeiten haben werde. (gez.) Dr. Nachtigal. 
Zweites Weißbuch. 
Das zweite Weißbuch erschien am 12. Dezember 1884 
und umfaßt diplomatische Aktenstücke über Angra Pequenna bis 
zum 15. Oktober 1884. Die Zahl derselben beträgt 54. Unter 
dem 4. Februar 188 3 fragt das deutsche auswärtige Amt bei der 
englischen Regierung an, ob letztere das Lüderitz'sche Unternehmen 
schügen könne. Granville erklärt unterm 23. Febrnar dies für 
unmöglich. Am 12. November 1883 folgt diesseits die Aufrage, 
ob England auf Angra Pequenna Ansprüche erhebe. Grawille 
erwidert am 23. November, England halte eine fremde Kolonie 
an der Küste Westafrikas für einen Eingriff in die Rechte Eng- 
lands. Am 24. April 1884 wird der deutsche Konsul in der 
Kapstadt beauftragt, zu erklären, daß Lüderitz's Niederlassung unter 
dem Schutze des Deutschen Reiches stehe. Gleichzeitig wird der 
deutsche Botschafter beauftragt, dies Granville mitguteilen. Am 
27. Mai entschuldigt Granwille die Verzögerung seiner Antwort 
betreffend Angra Pequenna mit der Ministerkrisis im Kapland. 
Am 4. Juni wird der deutsche Botschafter angewiesen, die Annexion 
der westafrikanischen Küste bis zur Wallfischbai durch das Kap- 
land nicht anzuerkennen, und am 10. Juni erhält er für eine
	        

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