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Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_025
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
25
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1885
Scope:
563 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Seinem langjährigen Verleger und vertrautem Freunde Herrn Ernst Rohmer widmet diesen fünfundzwanzigsten Jahrgang des Europäischen Geschichtskalenders in Liebe und Hochachtung der Herausgeber.
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1884.
  • II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • I. Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
  • II. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • IV. Anhang. Die deutsche Kolonialpolitik nach den offiziellen Weißbüchern.
  • V. Uebersicht der politischen Entwickelung des Jahres 1884.
  • Register.

Full text

Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (April 1—5.) 45 
1. April. (Deutsches Reich.) Der auf diesen Tag ange- 
ordnete Garnisonswechsel bringt der Ostgrenze wohl einige nicht ganz 
unerhebliche Verstärkungen, entspricht aber doch bei weilem nicht den 
noch im Herbst v. J. gehegten Erwartungen. Man erkennt darin 
das inzwischen eingetretene bessere Verhältnis zu Rußland. — Zwei 
der aus dem Elsaß rekrutierten Regimenter befinden sich vom 1. 
April ab bereits dem 15. deutschen Armeekorps zugeteilt. 
2. April. (Deutsches Reich.) Schluß des 12. deutschen 
Handelstages in Berlin. Derselbe hat sich trotz aller Bemühungen 
der Regierungskommission und trotz einiger Ermäßigung in der 
Form, doch sehr bestimmt gegen die von der Regierung betriebene 
neue Aktiengesetzgebung und sehr scharf über das Reichsstempelgesetz 
ausgesprochen. In seiner Schlußrede spricht der Präsident die Hoff- 
nung aus, im nächsten Handelstage die mißvergnügten und grollen- 
den Seestädte wieder begrüßen zu können. 
2. April. (Preußen.) Es scheint nachgerade außer Zweifel 
zu sein, daß der Reichskanzler seine Demission als preußischer Mi- 
nisterpräsident wirklich gefordert hat, vom Kaiser dagegen aufgefor- 
dert worden ist, sein Begehren schriftlich zu begründen. Inzwischen 
schwirren die mannigfaltigsten Gerüchte durch die Luft. Im Grunde 
glaubt jedoch niemand an einen thatsächlichen Rücktritt Bismarcks. 
3. April. (Bayern.) II. Kammer: genehmigt mit 94 gegen 
56 Stimmen die totale Reorganisation der bayerischen Forstverwal- 
tung. Der Beschluß wird als ein großer Erfolg des verdienten 
Finanzministers v. Riedel angesehen, den die Ultramontanen nicht 
zu verhindern vermochten. 
5. April. (Deutsches Reich.) Bundesrat: tritt unter dem 
Vorsitze des Staatsministers v. Bötticher in einen Meinungsaustausch 
über Erklärungen Sachsens und Württembergs betr. die Partei- 
bestrebungen zu Errichlung eines verantwortlichen Reichsministeriums 
(namentlich der neuen fusionierten sog. deutsch-freisinnigen Partei) ein. 
Preußen gibt dabei folgende Erklärung ab: „Indem die königlich 
preußische Regierung in den von der königlich sächsischen unter dem 24. März 
angeregten Meinungsaustausch einkritt, teilt sie den prinzipiellen Standpunkt 
der königlich sächsischen Regierung dahin, daß es sich empfiehlt, keinen 
Zweifel darüber aufkommen zu lassen, daß die verbündeten Regie- 
rungen ohne Ausnahme entschlossen sind, die Verträge, auf welchen 
unsere Reichsinstitutionen beruhen, in unverbrüchlicher Treue aufrecht zu er- 
halten und sie in dem Geiste zu handhaben, in welchem sie nach den Worten 
der Reichsverfassung „zum Schutze des innerhalb des Bundesgebiets gültigen 
Rechtes“ abgeschlossen sind. Jede Verminderung der Zuversicht, mit welcher
	        

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