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Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierzehnter Jahrgang. 1898. (39)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierzehnter Jahrgang. 1898. (39)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_039
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierzehnter Jahrgang. 1898.
Editor:
Roloff, Gustav
Volume count:
39
Place of publication:
München
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1899
Scope:
441 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Subtitle:
Der ganzen Reihe XXXIX. Band.

Chapter

Title:
VII. Italien.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierzehnter Jahrgang. 1898. (39)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Chronik der wichtigsten Ereignisse des Jahres 1898.
  • I. Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
  • II. Die Österreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Portugal.
  • IV. Spanien.
  • V. Großbritannien.
  • VI. Frankreich.
  • VII. Italien.
  • VIII. Die Römische Kurie.
  • IX. Schweiz.
  • X. Belgien.
  • XI. Niederlande.
  • XII. Dänemark.
  • XIII. Schweden und Norwegen.
  • XIV. Rußland.
  • XV. Die Türkei und ihre Vasallenstaaten.
  • XVI. Rumänien.
  • XVII. Serbien.
  • XVIII. Griechenland.
  • XIX. Nordamerika.
  • XX. Mittel- und Süd-Amerika.
  • XXI. Australien und Südsee.
  • XXII. Afrika.
  • XXIII. Asien.
  • Übersicht der politischen Entwickelung des Jahres 1898.
  • Alphabetisches Register.
  • Druckfehlerberichtigung.
  • Werbung.

Full text

302 Italien. (Dezember 29.) — Hie Römische Kurie. (Januar 17.) 
dauernd beruhigende Nachrichten schicke. Menelik sei geneigt, in sehr ent- 
gegenkommender Weise über die Grenzfrage mit Italien zu verhandeln und 
Italien die gegenwärtige Grenze zu lassen mit der einzigen Bedingung, daß. 
wenn Italien das Hochplateau aufgebe, ihm (Menelik) allein das Recht zu- 
stehe, dasselbe zu besetzen. Es bestehe absolut keine Veranlassung zu der 
Annahme, Menelik marschiere gegen Tigre mit feindlichen Absichten gegen 
Italien. Nas Mangascha habe die italienische Regierung gebeten, bei 
Menelik für ihn die Vermittlung zu übernehmen. Die italienische Regie- 
rung habe Ras Mangascha geraten, sich zu unterwerfen, und Menelik em- 
pfohlen, die Unterwerfung anzunehmen. Es habe sich lediglich um eine 
freundschaftliche Aktion gehandelt; die italienische Regierung habe sich in 
keiner Weise engagiert. Es könne natürlich unvorhergesehene Konfliktsfälle 
geben, aber die Stärke der in Erythräg stehenden Truppen setze Italien in 
stand, mit voller Sicherheit Widerstand zu leisten bis zur Ankunft von 
Verstärkungen aus Italien. Die Regierung setze einfach die Politik ihrer 
Vorgänger fort. Italien werde auf dem Hochplateau bleiben, solange die 
Bedingungen nicht derartige seien, daß sie gestatteten, die militärische Be- 
setzung auf Massaua zu beschränken. Die Ausgaben für Erythräa seien auf 
8 Millionen festgesetzt, man hoffe jedoch, dieselben in der Folge auf 5 Mil- 
lionen herabzusetzen. 
29. Dezember. (Rom.) Der König unterzeichnet eine 
Amnestie. 
Der Gnadenerlaß erstreckt sich auf alle Personen, die wegen der 
Ruhestörungen im Mai d. J. von Militär= oder Zivilgerichten verurteilt 
worden find, sofern die über sie verhängte Strafe nicht mehr als zwei Jahre 
Gefängnis beträgt. Ferner wird bei denjenigen Personen, welche zu einer 
höheren Freiheitsstrafe verurteilt sind, letztere um zwei Jahre herabgesetzt. 
Für Frauen und mehr als 70 Jahre alte Greise sowie für Minderjährige 
unter 18 Jahren tritt entweder Straferlaß oder Herabminderung um 3 Jahre 
ein. Einige Kategorien rückfälliger und anderer Personen sind von dem 
Gnadenerlaß ausgeschlossen. Ungefähr 700 von Militärgerichten Verurteilte 
und g0000 von Zivilgerichten Verurteilte werden von dem Gnadenerlaß 
etroffen. 
VIII. 
Die Römische Kurie. 
17. Januar. Der Papst über den ewigen Bund zwischen der 
Kurie und Rom. 
Der Papst hält bei dem Empfange von etwa 400 römischen Patri- 
ziern eine Ansprache, in welcher er die Huldigung derselben als Bethätigung 
der unauflöslichen Allianz zwischen dem Papsttum und einer Stadt be- 
zeichnet, welche den Charakter eines heiligen Ortes habe. Der Papst weist 
die Ansichten, welche diese Treue als unheilvoll für das Vaterland dar- 
stellten, zurück. Die Nation werde solange kein Heil haben, als sie dem 
Einfluß der Sektierer ausgesetzt sei. Schließlich fordert der Papst zur
	        

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