Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Siebzehnter Jahrgang. 1901. (42)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Siebzehnter Jahrgang. 1901. (42)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_042
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Siebzehnter Jahrgang. 1901.
Editor:
Roloff, Gustav
Volume count:
42
Place of publication:
München
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1902
Scope:
381 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Subtitle:
Der ganzen Reihe XLII. Band.

Chapter

Title:
I. Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Siebzehnter Jahrgang. 1901. (42)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Chronik der wichtigsten Ereignisse des Jahres 1901.
  • I. Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
  • II. Die österreichisch-ungarische Monarchie.
  • III. Portugal.
  • IV. Spanien.
  • V. Großbritannien.
  • VI. Frankreich.
  • VII. Italien.
  • VIII. Die Römische Kurie.
  • IX. Schweiz.
  • X. Belgien.
  • XI. Niederlande.
  • XII. Dänemark.
  • XIII. Schweden und Norwegen.
  • XIV. Rußland.
  • XV. Die Türkei und ihre Vasallenstaaten.
  • XVI. Rumänien.
  • XVII. Serbien.
  • XVIII. Griechenland.
  • XIX. Nord-Amerika.
  • XX. Mittel- und Süd-Amerika.
  • XXI. Australien und Südsee.
  • XXII. Afrika.
  • XXIII. Asien.
  • Uebersicht der politischen Entwickelung des Jahres 1901.
  • Alphabetisches Register.

Full text

               Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Januar 8.)      3 
hervorgerufenen Belastung die ernste Beachtung der Staatsregierung. Auf 
eine Abhilfe hinzuwirken ist umsomehr geboten, als diese Belastung in den 
an sich wirtschaftlich schwächeren Landesteilen besonders in die Erscheinung 
tritt und sich infolge der schwierigen Lage der Landwirtschaft in ver- 
schärftem Maße fühlbar macht. Die Staatsregierung beabsichtigt daher in 
Ergänzung der Dotationsgesetzgebung den Provinzen für bestimmte Zwecke 
weitere Staatsrenten zu überweisen, insbesondere zur Ausgleichung der 
Verschiedenheiten in der Ausstattung mit Mitteln für den Wegebau; sie 
wird bemüht sein, dem Landtage noch in seiner gegenwärtigen Tagung 
eine entsprechende Vorlage zu machen. Die bei den Verhandlungen des 
Hauses der Abgeordneten über die Kanalvorlage des Jahres 1899 aus- 
gesprochenen Wünsche haben der Staatsregierung Veranlassung gegeben, 
einen neuen und erweiterten Plan aufzustellen, der bestimmt ist, den Be- 
dürfnissen der verschiedenen Landesteile der Monarchie auf dem Gebiete 
der Wasserwirtschaft durch den Bau von Kanälen und Verbesserung der 
Flußläufe gerecht zu werden. Der dem Landtag alsbald vorzulegende 
Gesetzentwurf fügt demgemäß dem Rhein-Elbe-Kanal hinzu: den Bau eines 
Großschiffahrtsweges von Berlin nach Stettin, die Herstellung einer leistungs- 
fähigeren Wasserstraße zwischen der Oder und der Weichsel und die weitere 
Regulierung der Warthe von der Mündung der Netze bis Posen, die Ver- 
besserung der Vorflut in der unteren Oder, sowie in der unteren Havel 
und den Ausbau der Spree. Zum lebhaften Bedauern der Staatsregierung 
haben die Ermittelungen darüber, ob und in welcher Gestalt der masurische 
Schiffahrtskanal zur Ausführung zu bringen sei, noch nicht zum Abschluß 
gebracht werden können, da über den wirtschaftlichen Wert einer solchen 
Anlage in der Provinz Ostpreußen selbst noch gewichtige Zweifel bestehen 
und aus Rücksichten der Landeskultur große, bisher nicht beseitigte Bedenken 
gegen den Bau erhoben worden sind. Um die Verbesserung der Wasserstraße 
zwischen Oberschlesien und Berlin weiter zu fördern und die dafür geeigneten 
Mittel — Anlegung von Stau-Becken und teilweise Kanalisierung oder 
Nachregulierung des Oderstroms — zu erproben, wird die Bewilligung 
eines hiefür ausreichenden Betrags gefordert werden. Die Durchführung 
der erwähnten Projekte wird ein zusammenhängendes, die großen vater- 
ländischen Ströme verbindendes Netz von Wasserstraßen schaffen und der 
Landeskultur wie den Verkehrsinteressen dienen. Die Staatsregierung gibt 
sich der Hoffnung hin, daß die erweiterte Vorlage die Zustimmung der 
Landesvertretung finden wird. Dem Landtag wird der Entwurf eines 
Gesetzes betr. die Umlegung von Grundstücken in Frankfurt a. M. zugehen. 
Der Entwurf verfolgt im Anschluß an frühere Verhandlungen beider Häuser 
den Zweck, der in dieser Stadt herrschenden Wohnungsnot durch die 
Schaffung von Baugelände abzuhelfen. Wenngleich die Vorlage sich zunächst 
nur auf die Stadt Frankfurt a. M. bezieht, so enthält der Gesetzentwurf, 
der vom Provinzial-Landtag der Provinz Hessen-Nassau einstimmig gebilligt 
worden ist, dadurch eine allgemeinere Bedeutung, daß sein Geltungsbereich 
auch auf andere Gemeinden, falls dies von ihnen beantragt wird, im Wege 
kgl. Verordnung wird erstreckt werden können. Wenn hienach eine für eine 
einzelne Stadt und ein bestimmtes Gebiet der Wohnungsfürsorge besonders 
dringliche Frage vorab zur Erledigung gebracht werden soll, so erheischt 
doch die Gestaltung der Wohnungsverhältnisse, namentlich in den dicht- 
bevölkerten und überwiegend industriellen Gegenden, weitere, die ver- 
schiedensten Gebiete kommunaler und staatlicher Fürsorge berührenden Maß- 
nahmen. Die Staatsregierung ist in der Erörterung darüber begriffen, 
welche Anordnungen im Verwaltungswege zu treffen und welche einer 
gesetzlichen Regelung zuzuweisen sein werden, um die hervorgetretenen 
                                                                                                                            1*
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many letters is "Goobi"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.