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Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Siebzehnter Jahrgang. 1901. (42)

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Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Siebzehnter Jahrgang. 1901. (42)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_042
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Siebzehnter Jahrgang. 1901.
Editor:
Roloff, Gustav
Volume count:
42
Place of publication:
München
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1902
Scope:
381 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Subtitle:
Der ganzen Reihe XLII. Band.

Chapter

Title:
X. Belgien.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Siebzehnter Jahrgang. 1901. (42)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Chronik der wichtigsten Ereignisse des Jahres 1901.
  • I. Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
  • II. Die österreichisch-ungarische Monarchie.
  • III. Portugal.
  • IV. Spanien.
  • V. Großbritannien.
  • VI. Frankreich.
  • VII. Italien.
  • VIII. Die Römische Kurie.
  • IX. Schweiz.
  • X. Belgien.
  • XI. Niederlande.
  • XII. Dänemark.
  • XIII. Schweden und Norwegen.
  • XIV. Rußland.
  • XV. Die Türkei und ihre Vasallenstaaten.
  • XVI. Rumänien.
  • XVII. Serbien.
  • XVIII. Griechenland.
  • XIX. Nord-Amerika.
  • XX. Mittel- und Süd-Amerika.
  • XXI. Australien und Südsee.
  • XXII. Afrika.
  • XXIII. Asien.
  • Uebersicht der politischen Entwickelung des Jahres 1901.
  • Alphabetisches Register.

Full text

258 Belzien. (Februar 13. 18.) 
banken nach dem Muster derjenigen von Monte Carlo Schranken entgegen- 
setzen würden. Die Konzession hiezu hängt lediglich von der betreffelden 
kommunalen Behörde ab, und da die Konzession von Spielhäusern den 
Gemeindeverwaltungen sehr bedeutende Einkünfte sichert, so haben nach- 
einander fast alle größeren und kleineren belgischen Städte, insbesondere 
diejenigen, die als Badeorte und Sommerfrischen in Betracht kommen, sich 
den Luxus eigener Spielbanken gestattet. Der Skandal mehrte sich in so 
unerhörter Weise, daß der frühere Justizminister Senator Lejeune sich ver- 
anlaßt sah, im Senate einen Gesetzentwurf, betr. die Unterdrückung der 
bestehenden und das Verbot der Errichtung neuer Spielbanken einzubringen. 
Der Senat nahm den Gesetzentwurf Lejeune bereits vor einigen Jahren 
an. Aber die ultramontane Regierung, deren wir uns hier seit so langer 
Zeit erfreuen, setzte einen Zusatzantrag durch, welcher den beiden größten 
Spielbanken des Landes, den Spielhöllen von Ostende und Spaa, den ge- 
setzlichen Fortbestand sicherte. Den beiden genannten Badeorten wurde also 
nicht bloß eine Ausnahmestellung gewährt, sondern ihr Spielbankprivilegium 
wurde sogar in eine gesetzliche Form gekleidet. Der Staat trat hier also 
gleichsam als Schutzherr des Spielbankunwesens auf. Der Kammeraus- 
schuß hat jedoch diesen Zusatzantrag unter erdrückender Mehrheit abgelehnt 
und den Gesetzentwurf Lejeune in seiner vormaligen Fassung wiederherge- 
stellt. Darüber wütet nun der Redekampf in der Kammer. Wir haben 
dieser Tage das gewiß seltsame Schauspiel erlebt, daß der Ministerpräsident 
De Smet de Naeyer und der Justizminister van den Heuvel öffentlich als 
Verteidiger der internationalen Spielbanken von Ostende und Spaa auf- 
traten und für die gesetzliche Anerkennung ihrer „wohlerworbenen Rechte“ 
das Wort ergriffen. Der Ministerpräsident machte hiebei die verblüffende 
Enthüllung, daß die Stadt Ostende aus ihrer Spielbankkonzession ein Jahres- 
einkommen von mehr als dritthalb Millionen Franks bezieht. Da die 
Ostender Saison höchstens zehn Wochen umfaßt, so kann man sich denken, 
welche Summen da in so kurzer Zeit verloren werden müssen, wenn die 
Spielbankverwaltung bei so ungeheuren Abgaben noch ihre Rechnung findet. 
Des weiteren teilte der Ministerpräsident mit, die Regierung habe sich 
wegen einer internationalen Regelung der Spielfrage an die Regierungen 
Deutschlands und Frankreichs gewendet. Dieser seltsame Schritt der Brüsseler 
Regierung ist lediglich ein Mittel zur Verschleppung der Angelegenheit, 
denn jedermann weiß, daß weder Deutschland noch Frankreich öffentlich 
konzessionierte Spielbanken besitzen und somit gar kein Interesse daran 
haben, zur Lösung einer rein inneren Frage des belgischen Staates beizu- 
tragen. Das Ministerium De Smet de Naeyer sucht eben auf alle mögliche 
Weise den Spielhöllen von Ostende und Spaa ihre Konzession zu erhalten. 
Es ist aber gegründete Aussicht vorhanden, daß die Kammer den Wunsch 
der Regierung nicht berücksichtigt und den belgischen Spielhöllenskandal ein- 
für allemal beseitigt. 
Februar. Die christlichen Demokraten unter Führung des 
Abbe Daens betrachten die päpstliche Encyklika über die christliche 
Demokratie (S. 252) als eine Rechtfertigung ihrer Bestrebungen. 
13. Februar. Die Kammer lehnt den Beschluß des Senats 
ab, wonach Ostende und Spaa das Privileg, Spielhäuser zu unter- 
halten, behalten sollen. 
18. Februar. Belgien und der Kongostaat. 
Der am 3. Juli 1890 abgeschlossene Vertrag, der Belgien das Recht 
 
	        

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