Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Siebzehnter Jahrgang. 1901. (42)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Siebzehnter Jahrgang. 1901. (42)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_042
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Siebzehnter Jahrgang. 1901.
Editor:
Roloff, Gustav
Volume count:
42
Place of publication:
München
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1902
Scope:
381 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Subtitle:
Der ganzen Reihe XLII. Band.

Chapter

Title:
I. Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Siebzehnter Jahrgang. 1901. (42)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Chronik der wichtigsten Ereignisse des Jahres 1901.
  • I. Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
  • II. Die österreichisch-ungarische Monarchie.
  • III. Portugal.
  • IV. Spanien.
  • V. Großbritannien.
  • VI. Frankreich.
  • VII. Italien.
  • VIII. Die Römische Kurie.
  • IX. Schweiz.
  • X. Belgien.
  • XI. Niederlande.
  • XII. Dänemark.
  • XIII. Schweden und Norwegen.
  • XIV. Rußland.
  • XV. Die Türkei und ihre Vasallenstaaten.
  • XVI. Rumänien.
  • XVII. Serbien.
  • XVIII. Griechenland.
  • XIX. Nord-Amerika.
  • XX. Mittel- und Süd-Amerika.
  • XXI. Australien und Südsee.
  • XXII. Afrika.
  • XXIII. Asien.
  • Uebersicht der politischen Entwickelung des Jahres 1901.
  • Alphabetisches Register.

Full text

24      Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Jan. 27./Febr. 8.) 
Familienangelegenheiten, wie die aller diskretesten Vermögenssachen, und 
da glaube ich, wie die Verhältnisse bei uns einmal liegen, damit rechnen 
zu müssen, daß ein großer Teil der christlichen Bevölkerung Bedenken trägt, 
alle diese Verhältnisse jüdischen Rechtsanwälten anzuvertrauen. Damit er- 
hebe ich keinen Vorwurf gegen die jüdischen Rechtsanwälte, ich erkenne es 
an, daß unter ihnen eine große Zahl ganz hervorragender und in jeder 
Beziehung ehrenwerter und Vertrauen verdienender Leute sich befinden, 
trotzdem muß ich mit der Thatsache rechnen, daß die christliche Bevölkerung 
diesen nicht ihre vertraulichen Angelegenheiten anvertrauen will. Von einer 
Verletzung der Verfassung und besonders von einer Verletzung der Gesetze 
von 1869 ist dabei keine Rede. Wenn ich den Grundsätzen des Abgeord- 
neten Peltasohn folgte, dann würden wir vielleicht nach kaum 10 Jahren 
in Berlin nur noch jüdische Notare haben, und das ist ein Zustand, für 
den ich die Verantwortung nicht übernehmen könnte. Im ganzen Staat 
ist die Zahl der jüdischen Rechtsanwälte in den Jahren 1887 bis 1900 
von 20,4 auf 26,8 Prozent gestiegen, auch die Zahl der jüdischen Assessoren 
und Richter stieg prozentual, und es hat für mich keine geringen Schwierig- 
keiten, jüdische Assessoren in Richterstellen zu bringen. Ich hätte nicht er- 
wartet, daß der Herr Vorredner gerade der Justizverwaltung solche Vor- 
würfe gemacht hätte, da doch in der ganzen Monarchie alle anderen 
Verwaltungen es ablehnen, jüdische Herren zu nehmen. Von den Ober- 
landesgerichtspräsidenten wird mir jedesmal, wenn ein jüdischer Konkurrent 
in Frage kommt, bemerkt, wie schwierig und fast unmöglich es sei, jüdische 
Richter in jenen Bezirken anzustellen. Ich erkenne an, daß nach dem 
Gesetz die Juden gleichberechtigt sind, und daß ihnen alle öffentlichen 
Aemter zugänglich sind, aber ich erkenne nicht an, daß jeder, der eine 
Prüfung abgelegt hat, nun ein Recht hat, angestellt zu werden. Es wird 
bei der Anstellung von Fall zu Fall geprüft werden müssen, ob bei den 
gesamten Verhältnissen die Anstellung eines jüdischen Richters zulässig ist. 
Die jüdischen Rechtsanwälte und Assessoren sind meist vernünftig und 
objektiv genug, zuzugeben, daß ihre Anstellung nur in beschränktem Um- 
fang erfolgen kann. Ein bestimmter Prozentsatz ist nicht vorgesehen. Es 
ist auch möglich, daß mit der Zeit sich das Verhältnis der jüdischen Beamten 
zu den christlicher noch ungünstiger gestaltet, ich kann daran nichts ändern, 
ich habe der Gesamtheit zu dienen. — Dem Abgeordneten Schmitz gegen- 
über bemerke ich: Es hat mich gefreut, anerkennen zu hören, daß der 
Uebergang vom alten zum neuen Recht sich viel leichter vollzogen hat, als 
von vielen Seiten angenommen wurde, und ich kann meinerseits nur die 
Anerkennung aussprechen, daß die Richter sich über Erwarten befähigt 
haben, in die neuen Verhältnisse hineinzutreten. Was die Aenderungen 
beim Immobilienverkehr angeht, so war der Reichstag dabei von der Vor- 
aussetzung ausgegangen, daß es notwendig sei, diesen Verkehr auf eine 
sichere Basis zu stellen: man wird sich daran gewöhnen. Was das Gesetz 
betreffend die Fürsorgeerziehung betrifft, so wird im nächsten Ministerial- 
blatt ein gemeinsam von mir und dem Minister des Innern herrührender 
Erlaß an die Staatsanwälte und die mit der Strafvollstreckung betrauten 
Amtsrichter veröffentlicht werden, der sich auf die Ausführung des Gesetzes 
bezieht. An die Vormundschaftsrichter wendet sich der Erlaß nicht, da wir 
von diesen von vorneherein voraussetzen, daß sie die hohe Bedeutung des 
Gesetzes voll und ganz zu würdigen wissen. (Beifall.) 
                 Am 8. Februar bezeichnet Abg. Crüger (fr. Vp.) die Grundsätze 
des Ministers als verfassungswidrig, denn alle Konfessionen seien gleich- 
berechtigt. Justizminister Schönstedt: Es heiße in der Verfassung: „Der 
König besetzt alle Stellen im Heere, wie in den übrigen Zweigen der
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What color is the blue sky?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.