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Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Achtzehnter Jahrgang. 1902. (43)

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Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Achtzehnter Jahrgang. 1902. (43)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_043
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Achtzehnter Jahrgang. 1902.
Editor:
Roloff, Gustav
Volume count:
43
Place of publication:
München
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1903
Scope:
401 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Subtitle:
Der ganzen Reihe XLIII. Band.

Chapter

Title:
XIX. Nord-Amerika.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Achtzehnter Jahrgang. 1902. (43)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Chronik der wichtigsten Ereignisse des Jahres 1902.
  • I. Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
  • II. Die österreichisch-ungarische Monarchie.
  • III. Portugal.
  • IV. Spanien.
  • V. Großbritannien.
  • VI. Frankreich.
  • VII. Italien.
  • VIII. Die Römische Kurie.
  • IX. Schweiz.
  • X. Belgien.
  • XI. Niederlande.
  • XII. Dänemark.
  • XIII. Schweden und Norwegen.
  • XIV. Rußland.
  • XV. Die Türkei und ihre Vasallenstaaten.
  • XVI. Rumänien.
  • XVII. Serbien.
  • XVIII. Griechenland.
  • XIX. Nord-Amerika.
  • XX. Mittel- und Süd-Amerika.
  • XXI. Australien und Südsee.
  • XXII. Afrika.
  • XXIII. Asien.
  • Uebersicht der politischen Entwickelung des Jahres 1902.
  • Alphabetisches Register.
  • Berichtigung.

Full text

NRerd-Amerika. (Dezeniber 2.) 315 
Die Botschaft beginnt mit der Erklärung, daß die letzten vier Jahre 
den Vereinigten Staaten einen Platz unter den großen Mächten angewiesen 
hätten. „Wir schrecken nicht vor dem vor uns liegenden Kampfe zurück; 
wir haben zwar mit großen Problemen im Auslande und noch größeren 
daheim zu tun, aber wir können sie sehr wohl lösen. Der gegenwärtige 
hohe Stand materieller Wohlfahrt ist die Folge der über ein Jahrhundert 
währenden Entfaltung wirtschaftlicher Kräfte, unserer Gesetze, unserer be- 
ständigen Politik und vor allem der hohen durchschnittlichen Eigenschaften 
der Bürger.“ Allerdings sei mit so viel Gutem auch vieles Ueble groß 
geworden, an dessen Beseitigung mit Geduld und praktischem Verstande 
gegangen werden solle. Die Erfahrung eines Jahres habe bewiesen, daß 
die in der letzten Botschaft vorgeschlagenen Maßnahmen sich empfehlen. 
Ungeachtet der Unverletzlichkeit des Eigentums müßten Verbände, nament- 
lich Vereinigungen von Verbänden einer Regelung durch öffentliche Vor- 
schriften und der nationalen Aufsicht unterworfen werden. Sie seien nicht 
zu beseitigen; sie seien im Gegenteil die unvermeidliche Entwicklungsform 
des modernen Industrialismus. Ihre Vernichtung würde also nur unter 
äußerster Schädigung des ganzen politischen Gemeinwesens möglich sein. 
Die Vereinigungen sollten nicht angegriffen, sondern es solle nur alles 
darin enthaltene Ueble beseitigt und eine solche Regelung getroffen werden, 
daß sie dem allgemeinen Wohle dienen. Bei der Regelung müsse dafür 
Sorge getragen werden, daß große Unternehmungen, welche eine Herab- 
minderung der Produktionskosten erzielten, nicht gehemmt und daß der 
Platz, den das Land in der Führung der internationalen industriellen 
Welt gewonnen hat, nicht aufgegeben werde. Eine der wichtigsten Auf- 
gaben des Kongresses sei die Regelung des Handels zwischen den Staaten 
der Union. Die Monopole seien ungerecht und schädigten oder verhinderten 
den freien Wettbewerb. „Kraft der Befugnis des Kongresses, den Handel 
mit fremden Nationen und unter den Staaten der Union zu regeln, 
können die mit der Trustbildung in Verbindung stehenden Uebel und die 
den inneren Handel schädigenden Betriebsmaßnahmen verhindert werden.“ 
Wenn es sich als unmöglich erweisen sollte, durch ein Gesetz in diesem 
Sinne die erwähnte Aufgabe zu lösen, so sollte man vor der Abänderung 
der Verfassung, um die dazu nötige Befugnis zu schaffen, nicht zurück- 
schrecken. Durch Herabsetzung des Zolltarifes würde an den mit den Trusts 
verbundenen Mißständen nichts geändert, vielmehr nur die Fabrikation 
weniger gewinnbringend gestaltet und namentlich der schwächere einheimische 
Mitbewerber unvermeidlich dem Untergange geweiht werden. Die Aufgabe 
der Tarifpolitik sei es nicht, ausländischen Produkten durch unzweckmäßige 
Tarifänderungen einen Vorteil auf dem heimischen Markte einzuräumen, 
sondern dem heimischen Wettbewerbe durch eine geeignete Gesetzgebung ein 
günstiges Feld zu schaffen. Die Frage der Regelung der Trusts habe mit 
der Frage der Tarifrevision nichts zu tun. Was die letztere angehe, so 
stimmte das Volk dem Grundsatze des Schutzzolltarifes zu. Es sei äußerst 
unrätlich, das bestehende System zu beseitigen, oder gewaltsame oder radi- 
kale Aenderungen an denselben vorzunehmen. Die Erfahrung habe gezeigt, 
daß großes Gedeihen des Landes sich stets unter einem Schutzzolltarif 
entfaltete. Besser sei es, zeitweilig kleine Uebelstände im Tarifwesen zu 
ertragen, als rasche und ruckweise Aenderungen vorzunehmen. Wenn es 
auch wünschenswert sei, bei Festhaltung des Prinzips dessen Durchführung 
den Veränderungen der nationalen Bedürfnisse anzupassen, so sei doch als 
Richtschnur festzuhalten, daß der Grundgedanke des ganzen Tarifsystems 
der sei, für die amerikanischen Geschäftsinteressen mindestens volle Gleich- 
heiten mit denjenigen des Auslandes herzustellen, so daß der Zoll die
	        

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