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Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Achtzehnter Jahrgang. 1902. (43)

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Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Achtzehnter Jahrgang. 1902. (43)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_043
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Achtzehnter Jahrgang. 1902.
Editor:
Roloff, Gustav
Volume count:
43
Place of publication:
München
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1903
Scope:
401 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Subtitle:
Der ganzen Reihe XLIII. Band.

Chapter

Title:
I. Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Achtzehnter Jahrgang. 1902. (43)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Chronik der wichtigsten Ereignisse des Jahres 1902.
  • I. Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
  • II. Die österreichisch-ungarische Monarchie.
  • III. Portugal.
  • IV. Spanien.
  • V. Großbritannien.
  • VI. Frankreich.
  • VII. Italien.
  • VIII. Die Römische Kurie.
  • IX. Schweiz.
  • X. Belgien.
  • XI. Niederlande.
  • XII. Dänemark.
  • XIII. Schweden und Norwegen.
  • XIV. Rußland.
  • XV. Die Türkei und ihre Vasallenstaaten.
  • XVI. Rumänien.
  • XVII. Serbien.
  • XVIII. Griechenland.
  • XIX. Nord-Amerika.
  • XX. Mittel- und Süd-Amerika.
  • XXI. Australien und Südsee.
  • XXII. Afrika.
  • XXIII. Asien.
  • Uebersicht der politischen Entwickelung des Jahres 1902.
  • Alphabetisches Register.
  • Berichtigung.

Full text

Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Februar 7.) 33 
sich der Vorwurf darauf, ich hätte die Vermehrung der Auslandsschiffe 
beim Flottengesetz nicht für ausreichend bezeichnet. Darauf habe ich zu 
erwidern: Erstens haben die Regierungen schon 1900 eine Vermehrung der 
Auslandsindiensthaltung um acht große Schiffe für erforderlich gehalten, 
davon sind fünf damals gestrichen, drei bewilligt, nur drei große Schiffe 
für die effektive Vertretung Deutschlands auf der ganzen Erde! Zweitens: 
der Druck für die Vermehrung der Auslandsindiensthaltung ist stärker ge- 
worden. Den finanziellen Effekt der chinesischen Wirren habe ich nicht 
vorausgesehen und die ganze Entwicklung in Asien läßt den Druck viel 
stärker erscheinen. Wenn ich nun mit dieser Möglichkeit rechnete und mir 
darüber klar war: was würde der finanzielle Effekt einer solchen Vermeh- 
rung der Schiffe sein? Kann man da gegen einen Chef einen solchen 
Vorwurf konstruieren? Es war einfach seine Pflicht! (Sehr wahr! rechts.) 
Eine andere Verdächtigung knüpfte sich an folgenden Passus meines Er- 
lasses: Eine parallel laufende planmäßige Steigerung der Indiensthaltung, 
insbesondere der beschleunigte organisatorische Ausbau der Schlachtflotte 
müßte in den Berechnungen vorläufig außer acht gelassen werden, da eine 
den anwachsenden Schiffsbeständen entsprechende Steigerung der Indienst- 
haltung für die Jahre 1905—1910 so hohe Bedürfniszahlen ergeben hätte, 
daß die Flottenvorlage ohne neue Steuern nicht durchführbar wäre (Hört! 
hört! links) und die Vorlage aufs äußerste gefährdet würde. (Hört! hört! 
links.) Diesen Passus zu verstehen, dazu gehört eine eingehende Kenntnis 
der Marineverhältnisse (Lachen links) und der Vorgänge. Der Erlaß war 
ja auch an die Experten des Reichsmarineamts adressiert. Ich verstehe, 
daß den draußenstehenden Laien, die sich mit diesen Dingen nicht beschäf- 
tigt haben, dieser Passus unverständlich war. (Heiterkeit links.) Ja, ich 
möchte zugeben, daß, wenn ein völliger Laie diesen Passus liest, er auf 
den Gedanken kommt, da steckt etwas dahinter, da ist etwas nicht richtig. 
(Sehr richtig links.) Das ist durchaus nicht der Fall. Auch den sachlichen 
Inhalt dieses Passus halte ich absolut aufrecht. Freilich hätte ich, wenn 
ich hätte ahnen können, daß dieser gestohlene Erlaß veröffentlicht werden 
würde, diesen Passus ausführlicher behandelt. Zunächst handelt er über- 
haupt gar nicht von Auslandsschiffen, sondern lediglich von dem organisa- 
torischen Aufbau der Schlachtflotte. Nach dem Flottengesetz fielen in die 
erste Hälfte der Ausführungszeit die Neubauten, in die zweite die Ersatz- 
bauten. Es eilte also der Zahl nach das Schiffsmaterial in der ersten 
Hälfte voraus und wird von dem Personalzuwachs erst in der zweiten ein- 
geholt. Diese Eigentümlichkeit des Flottengesetzes würde zur Folge haben, 
daß wir in den Jahren 8, 9, 10 der Zahl nach bereits die ganze Schlacht- 
flotte so ausbauen können, wie wir überhaupt die Zeit haben. Das würde 
nicht möglich gewesen sein, wenn wir es so gemacht hätten, und darauf 
bezog sich die zweite Hälfte dieses Passus. Von einer Täuschung kann 
man doch nur sprechen, wenn die Absicht vorgelegen hätte, die Schlacht- 
flotte anders zu entwickeln, als es im Flottengesetz niedergelegt ist. Diese 
Absicht hat weder 1900 vorgelegen, noch jetzt, sondern wir beabsichtigen, 
das Flottengesetz so auszuführen, wie es gefaßt ist, eine solche Absicht wäre 
ja auch nicht durchführbar. Wenn wir jenen Weg beschritten hätten, dann 
hätten wir von vornherein das Personal an Offizieren und Schiffsjungen 
nach solchen Berechnungen in doppelter Anzahl einstellen müssen, um die 
Flotte bis 1910 vollständig zu formieren. Mit diesem Zuwachs hätten 
gleichzeitig die Schulschiffszahl verdoppelt und die Mannschaftsquote auf 
4000 Mann vermehrt werden müssen. Das wäre eben nicht möglich ge- 
wesen; daß wir nicht so verfahren wollten, beweist der vorliegende und 
der vorjährige Etat. Einen zweiten Beweis, daß die Absicht nicht vorlag, 
Europäischer Geschichtskalender. XLIII. 3 
 
	        

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