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Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Zweiunddreißigster Jahrgang. 1916. Zweiter Teil. (57b)

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Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Zweiunddreißigster Jahrgang. 1916. Zweiter Teil. (57b)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_057b
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Zweiunddreißigster Jahrgang. 1916. Zweiter Teil.
Editor:
Jäckh, Ernst
Volume count:
57b
Place of publication:
München
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1921
Scope:
685 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Subtitle:
Der ganzen Reihe LVII. Band.

Appendix

Title:
Anhang 1. Diplomatische Enthüllungen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Zweiunddreißigster Jahrgang. 1916. Zweiter Teil. (57b)
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis des zweiten Teils.
  • II. Die österreichisch-ungarische Monarchie.
  • III. Portugal.
  • IV. Spanien.
  • V. Großbritannien.
  • VI. Frankreich.
  • VII. Italien.
  • VIII. Römische Kurie.
  • IX. Schweiz.
  • X. Belgien.
  • XI. Luxemburg.
  • XII. Niederlande.
  • XIII. Dänemark.
  • XIV. Schweden
  • XV. Norwegen.
  • XVI. Rußland.
  • XVII. (Korrektur) Polen.
  • XVIII. (Korrektur) Türkei und Ägypten.
  • XIX. (Korrektur) Bulgarien.
  • XX. (Korrektur) Rumänien.
  • XXI. (Korrektur) Serbien.
  • XXII. (Korrektur) Montenegro.
  • XXIII. (Korrektur) Griechenland.
  • XXIV. (Korrektur) Albanien.
  • XXV. (Korrektur) Vereinigte Staaten von Nordamerika und Kanada.
  • XXVI. Mittel- und Südamerika.
  • XXVII. Australien und Südsee.
  • XXVIII. Afrika.
  • XXIX. Asien.
  • Liste der Verstorbenen des Jahres 1916.
  • Anhang 1. Diplomatische Enthüllungen.
  • Anhang II. Nachträge.
  • Alphabetisches Register.
  • Berichtigungen.

Full text

604 Inh##z 1. Diplematische Enthüllungen. 
bahnen und das Privateigentum wünsche Deutschland eine Entschädigung 
in dem Falle, daß der Friede zwischen Japan, Rußland und Deutschland 
unter Vermittlung Japans geschlossen werde. Die Beziehungen zwischen 
Japan und Deutschland würden enger werden als vor dem Kriege. Da 
Deutschland wünsche, in jedem Falle bis zum Herbst des Jahres Frieden 
zu schließen, so werde es, wenn Japan sich nicht in diese Frage einmischen 
wolle, andere Mittel ergreifen. Die Bedingungen des gegenwärtigen Mo- 
mentes zeigten, daß die Lage sich plötzlich ändern könne, und daß auch 
anderswo plötzlich Friedensverhandlungen beginnen könnten. Deshalb löge 
es im Interesse Japans, die Initiative zu ergreifen. Der deutsche Gesandte 
fragte den japan. Gesandten um seine Meinung über das oben Dargelegte, 
aber der letztere antwortete, daß er keine Vollmachten zu Verhandlungen 
über den Frieden habe. Darauf bat der deutsche Gesandte ihn, die japan. 
Regierung in Kenntnis zu setzen, daß alles, was oben dargelegt sei, die 
Absichten der deutschen Regierung ausdrücke. Usida antwortete, daß er in 
dieser Angelegenheit so verfahren werde, wie es seine Pflicht sei. 
3. Geheimtelegramm Ssasonows andieruss. Botschafterin London, 
Paris und Tokio v. 11. Mai 1916 Nr. 1956 betr. deutsche Friedensfühler. 
(Veröffentlicht in den Petersb. „Iswestija“ v. 25. Dez. 1917.) 
Persönlich. Streng vertraulich. Die japan. Regierung hat mich benach- 
richtigt, daß der deutsche Gesandte in Stockholm sich zweimal an den japan. 
Gesandten gewandt und ihn davon zu überzeugen versucht hat, wie wünschens- 
wert ein Friedensschluß zwischen Deutschland, Rußland und Japan sei. 
Ich sagte Motono, daß ich bereit wäre, Deutschlands Friedensbedingungen 
anzuhören, unter der Bedingung, daß diese gleichzeitig Rußland, Frankreich, 
England und Japan mitgeteilt würden. Was Italien anbetrifft, so führt 
es ja vorläufig noch nicht Krieg gegen Deutschland, daher liegt keine Not- 
wendigkeit vor, zu verlangen, daß Deutschland sich auch an dieses wendet, 
aber wir werden es über derartige Vorschläge informieren, da das Ver- 
halten der Verbündeten gegenüber diesen Vorschlägen nur von allen ge- 
meinsam festgesetzt werden kann. (Zusatz für Tokio.) Wollen Sie, bitte, der 
japan. Regierung für ihre wertvolle Mitteilung unseren Dank Cussprechen. 
sasonow. 
4. Geheimvertrag zwischen Rußland und Japan v. 3. Juli 1916 
betr. den Fernen Osten. (V. in einer Übersetzung aus dem Franz. i. d. 
P. „Iswestija“ v. 19. Dez. 1917.) 
Um die Bande der Freundschaft, die durch die Geheimverträge v. 
30. Juli 1907, 4. Juli 1910 und 8. Juli 1912 geschlossen sind, noch enger 
zu knüpfen, vereinbarten die kaiserl. russ. Regierung und die kaiserl. japan. 
Regierung die angeführten Geheimverträge durch folgende Artikel zu ergänzen: 
Art. I. Beide hohe vertragschließende Parteien erkennen an, daß die 
Lebensinteressen jeder Partei den Schutz Chinas vor der politischen Be- 
herrschung durch eine dritte Macht erfordern, die Rußland oder Japan. 
gegenüber feindselig gesinnt ist. Jede Partei verpflichtet sich deshalb jedes- 
mal, wenn die Umstände es erfordern sollten, mit der anderen Partei in 
offenherzige und auf volles Vertrauen beruhende Beratung einzutreten, um 
gemeinsame Maßregeln gegen die Möglichkeit zu ergreifen, daß in China 
eine solche Sachlage eintritt. 
Art. II. Wenn die nach Art. I auf Grund gegenseitiger Abmachung 
zwischen Rußland und Japan getroffenen Maßregeln eine dritte derartige 
Macht, wie sie der Art. 1 vorsieht, zu einer Kriegserklärung an eine der
	        

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