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Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

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fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)

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Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Roloff, Gustav
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_058b
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil.
Subtitle:
Der ganzen Reihe LVIII. Band.
Editor:
Stahl, Wilhelm
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Tagesereignisse
Volume count:
58b
Place of publication:
München
Publishing house:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1920
Scope:
1072 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Die österreichisch-ungarische Monarchie.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis des zweiten Teils.
  • II. Die österreichisch-ungarische Monarchie.
  • III. Portugal.
  • IV. Spanien.
  • V. Großbritannien.
  • VI. Frankreich.
  • VII. Italien.
  • VIII. Römische Kurie.
  • IX. Schweiz.
  • X. Belgien.
  • XI. Luxemburg.
  • XII. Niederlande.
  • XIII. Dänemark.
  • XIV. Schweden
  • XV. Norwegen.
  • XVI. Rußland.
  • XVII. Polen.
  • XVIII. Türkei und Ägypten.
  • XIX. Bulgarien.
  • XX. Rumänien.
  • XXI. Serbien.
  • XXII. Montenegro.
  • XXIII. Griechenland.
  • XXIV. Albanien.
  • XXV. Vereinigte Staaten von Nordamerika und Kanada.
  • XXVI. Mittel- und Südamerika.
  • XXVII. Australien.
  • XXVIII. Afrika.
  • XXIX. Asien.
  • Der Friede im Osten.
  • Liste der Verstorbenen des Jahres 1917.
  • Anhang I. Diplomatische Enthüllungen.
  • Anhang II. Nachträge.
  • Alphabetisches Register.
  • Berichtigungen.

Full text

Die errrichisch-ungarische Menarchie. (Dezember 19. 21.) 225 
vernehmen mit dem Minister des Aeußern eine Erklärung ab, worin er 
gegenüber dem Abg. Stanek feststellt, daß nach den verfassungsrechtlichen 
Einrichtungen die Vertretung bei den Friedensverhandlungen dem Minister 
des Aeußern obliegt, der im Rahmen seiner Verantwortlichkeit und im 
Einvernehmen mit den verantwortlichen Ministerpräsidenten beider Staaten 
der Monarchie diese Verhandlungen zu führen hat. Es würde dem Geiste 
der Verfassung aller konstitutionellen Staaten widersprechen, wenn die Re- 
gierung bei Führung dieser Verhandlungen durch solche Beiräte kontrolliert 
würde. Dieser Anregung kann somit nicht näher getreten werden. Selbst- 
verständlich ist jedoch, daß etwa abgeschlossene internationale Abmachungen, 
insoweit sie nach der Verfassung der Genehmigung durch die gesetzgebenden 
Körperschaften bedürfen, diesen zeitgerecht werden vorgelegt werden. Bei 
den Friedensverhandlungen werden selbstredend auch die wirtschaftlichen 
Beziehungen zu Rußland eine Regelung erfahren. Die bevollmächtigten 
Vertreter Oesterreich-Ungarns werden bemüht sein, solche Abmachungen zu 
erzielen, die den wirtschaftlichen Bedürfnissen Oesterreich-Ungarns voll und 
ganz gerecht werden. Die Befürchtung einer Uebervorteilung durch andere 
Mittelmächte liegt selbstverständlich außerhalo des Kreises aller Erwägungen. 
In Beantwortung der Anfrage des Abg. Dr. Adler (Disch. Soz.) verweist 
der Ministerpräsident auf das Exposé des Ministers des Aeußern (s. S. 211 ff.), 
daß die Regierung im Sinne der früheren Erklärungen bei den Friedens- 
verhandlungen mit Rußland von dem Grundsatze ausgehen wird, daß wir 
einen Frieden ohne territoriale und wirtschaftliche Vergewaltigungen mit 
Rußland zu schließen wünschen. Hinsichtlich der Grundsätze, nach welchen 
der Friede mit den übrigen feindlichen Staaten geschlossen werden soll, 
erklärte der Minister des Aeußern, daß unser Streben darauf gerichtet sei, 
auf der gedachten Grundlage einen allgemeinen Frieden zu schließen, daß 
er aber nicht in der Lage sei, gegenüber solchen Feinden, die auch weiter- 
hin auf der Fortsetzung des Krieges beharren sollten, diese selbstlosen Kriegs- 
ziele für alle Zukunft einseitig festzulegen. (Lebh. Beif.) Die Absicht der 
Regierung, mit allen unseren Gegnern zu einem derartigen selbstlosen 
Frieden zu gelangen, ist dem ganzen Auslande und daher auch den Re- 
gierungen aller feindlichen Staaten vollauf bekannt. Mit Rücksicht auf 
die seit den letzten Erklärungen des Ministers des Aeußern verstrichene 
kurze Frist, sowie darauf, daß die Situation inzwischen keine wesentliche 
Veränderung erfahren hat, liegt kein Anlaß vor, im jetzigen Augenblicke 
mit neuen Friedensvorschlägen an unsere Gegner heranzutreten. (Lebh. Beif.) 
19. Dez. (Kroatien.) Der Landtag nimmt die Wahlreform- 
vorlage (s. S. 204) in dritter Lesung an. 
21. Dez. (Oesterr. Herrenhaus.) Berschiedenes. 
Das Haus erteilt der Staatsschuldenkontrollkommission In- 
demnität für die Mitwirkung bei den Kreditoperationen seit 1914. So- 
dann nimmt das Haus den Bericht der Quotendeputation über die ein- 
jährige Verlängerung der bisherigen Quote zur Kenntnis. Schließlich nimmt 
das Haus einstimmig den Beschluß des gemeinsamen Reichsratsausschusses 
betr. die Kriegsgewinnsteuer (s. S. 223) mit einer vom Finanzminister 
empfohlenen Abänderung an. Das Haus geht sodann in die Weihnachts- 
ferien. — Am 20. hat sich auch das Abgeordnetenhaus vertagt. 
21. Dez. (Ung. Abgeordnetenhaus.) Wahlreformvorlage. 
Wahlrechtsminister Dr. Vaszonyi unterbreitet dem Hause die von 
der Regierung bei ihrer Bildung angekündigte Wahlrechtsvorlage. Sie 
Europäischer Geschichtskalender. LVIII . 15
	        

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