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Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)

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Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Roloff, Gustav
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_058b
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil.
Subtitle:
Der ganzen Reihe LVIII. Band.
Editor:
Stahl, Wilhelm
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Tagesereignisse
Volume count:
58b
Place of publication:
München
Publishing house:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1920
Scope:
1072 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Die österreichisch-ungarische Monarchie.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis des zweiten Teils.
  • II. Die österreichisch-ungarische Monarchie.
  • III. Portugal.
  • IV. Spanien.
  • V. Großbritannien.
  • VI. Frankreich.
  • VII. Italien.
  • VIII. Römische Kurie.
  • IX. Schweiz.
  • X. Belgien.
  • XI. Luxemburg.
  • XII. Niederlande.
  • XIII. Dänemark.
  • XIV. Schweden
  • XV. Norwegen.
  • XVI. Rußland.
  • XVII. Polen.
  • XVIII. Türkei und Ägypten.
  • XIX. Bulgarien.
  • XX. Rumänien.
  • XXI. Serbien.
  • XXII. Montenegro.
  • XXIII. Griechenland.
  • XXIV. Albanien.
  • XXV. Vereinigte Staaten von Nordamerika und Kanada.
  • XXVI. Mittel- und Südamerika.
  • XXVII. Australien.
  • XXVIII. Afrika.
  • XXIX. Asien.
  • Der Friede im Osten.
  • Liste der Verstorbenen des Jahres 1917.
  • Anhang I. Diplomatische Enthüllungen.
  • Anhang II. Nachträge.
  • Alphabetisches Register.
  • Berichtigungen.

Full text

226 Die Aerreichisczunsarische Monarchie. (Dezember 22. 27.) 
wird von den Anhängern der Regierung mit lautem Beifall ausgenommen. 
während die oppositionelle Tiszapartei sich schweigend verhält. Der Ministe: 
beantragt die Einsetzung eines aus 48 Mitgliedern bestehenden Ausschusses. 
dessen Wahl in einer der nächsten Sitzungen stattfinden wird. 
Die wichtigsten Bestimmungen der Vorlage sind: Wähler ist derienig: 
ung. Staatsbürger, welcher das 24. Lebensjahr vollendet hat und die Kennt- 
nis des Lesens und Schreibens besitzt; sodann jeder Besitzer einer Tapfer- 
keitsmedaille oder Inhaber des Karl-Truppen-Kreuzes ohne Rücksicht aui 
sein Alter; sodann jeder, der eine Steuer von mindestens 10 Kr. zahtlt. 
ferner wer seiner ordnungsgemäßen aktiven Militärdienstpflicht Genüge 
geleistet oder während der Kriegsdauer, wenn auch mit Unterbrechungen. 
mindestens zwei Jahre aktiven Militärdienst geleistet oder ohne Rücksicht 
auf die Dienstzeit den Unteroffiziersrang erreicht hat, weiters, wer auf 
Grund einer Gewerbelizenz ein Gewerbe ausübt oder in einem gewerbe- 
oder landwirtschaftlichen Betriebe ständig angestellt ist, endlich sämtliche im 
Wahlregister vom Jahre 1914 ausgenommenen Wähler, solange der Rechts- 
grund ihrer Aufnahme besteht. Das Wahlrecht besitzen ferner alle Frauen, 
welche das 24. Lebensjahr vollendet haben, die ung. Staatsbürgerschaft be- 
sitzen und vier Bürgerschulklassen absolviert haben oder einen ähnlichen 
Bildungsgrad nachweisen können, ferner jene Frauen, deren Gatte während des 
Krieges gefallen oder den Kriegsstrapazen oder Kriegsverwundungen erlegen 
ist, falls aus der Ehe ein Kind vorhanden ist, weiters alle Frauen, die seit zwei 
Jahren Mitglieder eines wissenschaftlichen, literarischen oder künstlerischen 
Vereines sind. Die Bedingungen des passiven Wahlrechtes werden für Frauen 
und Manner übereinstimmend festgesetzt. Wählbar ist, wer zur Zeit der Wahl 
das Wahlrecht besitzt und gegen den keiner der in der Vorlage vorgesehenen 
Ausschließungsgründe, wie Kuratel 2c., vorliegt, wenn er das 24. Lebensjahr 
vollendet hat und der ung. Sprache in Wort und Schrift mächtig ist. 
22. Dez. Kaiser Karl ernennt den Minister Dr. Mataja 
zum Minister für soziale Fürsorge. 
22. Dez. Beginn der Friedensverhandlungen in Brest-Litowsk. 
Näheres s. in dem besonderen Abschnitt am Schluß des Kalendariums. 
27. Dez. Quote für die gemeins. Leistungen. 
Kaiser Karl richtet ein Handschreiben an den Ministerpräsidenten 
Dr. Ritter v. Seidler, in dem er, da zwischen den beiderseitigen Parla- 
menten ein Uebereinkommen nicht erzielt werden konnte, bestimmt, daß zur 
Bestreitung des Aufwandes für die gemeinsamen Angelegenheiten vom 
1. Januar bis zum 31. Dez. 1918 Oesterreich 63,6 v. H., Ungarn 36,4 v. 
H. beizutragen habe. 
Während die ung. Quotendeputation eine Verlängerung des derzeitigen 
Quotenverhältnisses für die ganze zweijährige Dauer des Ausgleichsprovi- 
soriums vorschlug, hat sich die österr. Quotendeputation, vornehmlich aus 
wirtschaftlichen Gründen, nur für eine einjährige Dauer entschieden. 
27. Dez. (Laibach.) Gründung der slowenischen Volkspartei. 
Sie hat sich als Hauptaufgabe die rücksichtslose Verfolgung der süd- 
slawischen Deklarationspolitik zur Erreichung eines selbständigen südflawischen 
Staates gestellt. In einer Entschließung wird betont, daß die Deklaration 
vom 30. Mai (s. S. 83) durchaus nicht als Maximalprogramm der Partei 
aufzufassen sei. Die Partei wird von Fürstbischof Dr. Jeglic (Laibach) mit 
allen Mitteln unterstützt.
	        

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